• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • #ArbeitsRechtKurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • „Es kommt darauf an“- Probezeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen
    Quelle : 13.11.2025 - 16:26 Von By: Dr. Ulrike Conradi
  • Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote
    Quelle : bundesarbeitsgericht 13.11.2025 - 13:53 Von Das Bundesarbeitsgericht
  • (Vorerst) bleibt die Massenentlassungsanzeige ein "Endgegner"!
    Quelle : ADVANT Beiten 13.11.2025 - 09:34
  • Betriebsrat & Recht: Neutralitätspflicht und Koalitionsfreiheit des Betriebsrats
    Quelle : PWWL 13.11.2025 - 09:13 Von Pusch Wahlig Workplace Law
  • Einsetzung der Einigungsstelle – Hürden bei der Antragsformulierung
    Quelle : KLIEMT.blog 13.11.2025 - 08:00 Von Dr. Maura Posth
  • Betriebliche Altersversorgung: Mitnahme von Anwartschaften bei Arbeitgeberwechsel
    Quelle : KLIEMT.blog 12.11.2025 - 09:02 Von Steffen Hein
  • ArbRB-Themenschwerpunkt „Betriebsratswahlen 2026“ – Zwischen Recht, Realität und Reformbedarf
    Quelle : ArbRB-Blog 11.11.2025 - 17:10 Von Nicolai Besgen
  • Gesundheitsschutz in Unternehmen – Gesundheitsmanagement von der Prävention bis zum Arbeitsschutz
    Quelle : Arbeitsrechtblog von OC 11.11.2025 - 16:03 Von Osborneclarke
  • Gibt es einen Anspruch auf das „Nachholen“ arbeitsfreier Tage?
    Quelle : ArbRB-Blog 11.11.2025 - 15:25 Von Wolfgang Kleinebrink
  • 7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d) – Episode 84 ab sofort verfügbar!
    Quelle : KLIEMT.blog 11.11.2025 - 08:53 Von KLIEMT.Arbeitsrecht
  • Ein Biss(chen) Betriebsverfassung: „Der Steigbügelhalter“ (Folge 2)
    Quelle : PWWL 11.11.2025 - 08:43 Von Pusch Wahlig Workplace Law
  • Vergütung von Umkleidezeiten bei Abwesenheit wegen Krankheit oder Urlaub
    Quelle : KLIEMT.blog 11.11.2025 - 08:00 Von Niklas Matschiner
  • Abschlussbericht Entgelttransparenzrichtlinie veröffentlicht
    Quelle : CMSHS 11.11.2025 - 05:37 Von Angela Emmert
  • Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis: Was gilt wirklich?
    Quelle : KLIEMT.blog 10.11.2025 - 08:00 Von Dr. Kerstin Seeger 
  • Key-Takeaways aus dem Bericht der Kommission zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie
    Quelle : Küttner Feed 08.11.2025 - 08:00
  • Wie funktioniert eigentlich… eine Druckkündigung?
    Quelle : PWWL 07.11.2025 - 09:19 Von Pusch Wahlig Workplace Law
  • Denmark’s 2025/2026 legislative programme: A quiet omission on EU pay transparency
    Quelle : KLIEMT.blog 07.11.2025 - 08:00 Von Ius Laboris
  • From Coffee to Court: Wenn der Weg zur Kaffeemaschine zum Bundessozialgericht führt
    Quelle : Küttner Feed 07.11.2025 - 08:00
  • BAG: Paarvergleich als Instrument gegen Entgeltdiskriminierung
    Quelle : CMSHS 06.11.2025 - 12:18 Von Angela Emmert
  • Explosion im Homeoffice ist nicht gleich Arbeitsunfall
    Quelle : 06.11.2025 - 10:51 Von By: Andre Appel

Auf die Größe kommt es an

  • 30. Mai 2018 |
  • Prof. Dr. Arnd Diringer

Mangels höchstrichterlicher Rechtsprechung weiß der Autor bis heute nicht, ob ihm sein Kindheitsraum aufgrund einer Geschlechtsdiskriminierung versagt geblieben wäre…

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Mindestgröße für Piloten

Wenn ich groß bin werde ich Pilot. Das ist ein nicht selten geäußerter Wunsch von Kindern. Tatsächlich muss man groß werden, um ein Flugzeug steuern zu dürfen. Und zwar mindestens 1,65 m. Diese Körpergröße nennt zumindest ein zwischen dem Arbeitgeberverband Luftverkehr und der Vereinigung Cockpit e.V. geschlossener Tarifvertrag als „personenbezogene Einstellungsvoraussetzung“.

Dieselbe Mindestgröße sieht auch eine „Betriebsvereinbarung Auswahlrichtlinien“ vor, die die Lufthansa mit ihrer Gesamtpersonalvertretung abgeschlossen hat. Und das erscheint auch durchaus sinnvoll. Denn „so soll sichergestellt werden, dass ein Pilot oder eine Pilotin problemlos und in jeder Situation in der Lage ist, alle Bedienelemente im Cockpit zu erreichen“, wie ein Firmensprecher des Unternehmens zur Begründung anführt.

Anders sieht das eine Frau, die wegen ihrer Körpergröße keine Ausbildung zur Pilotin machen durfte. Sie verlangte vor Gericht Schadensersatz und Entschädigung wegen einer von ihr behaupteten Geschlechtsdiskriminierung.

Männer sind größer – statistisch betrachtet

Die Frau hatte sich um eine Ausbildung zur Verkehrsflugzeugführerin beworben. Dabei gab die 161,5 cm große Bewerberin wahrheitswidrig an, sie sei 165 cm groß. Die Berufsgrunduntersuchung und auch eine sog. „Firmenqualifikation“ bestand sie. Bei der medizinischen Tauglichkeitsuntersuchung wurde dann aber ihre wahre Körpergröße festgestellt.

In ihrer Klage verwies die abgelehnte Bewerberin darauf, dass sowohl eine Statistik des Sozio-Oekonomischen Panels zur Größe der über Zwanzigjährigen in Deutschland als auch der Mikrozensus 2009 ergaben, dass Männer im Durchschnitt größer sind als Frauen. Da aus diesen Statistiken ersichtlich sei, dass mehr Frauen als Männer kleiner als 165 cm sind, sei die Ablehnung wegen der Körpergröße eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts.

Das Unternehmen führte dagegen an, eine derartige Betrachtung berücksichtige nicht, „dass die Durchschnittsgröße von Frauen wesentlich durch den hohen Anteil von Frauen im Alter von 65 und mehr, die im Durchschnitt kleiner seien als jüngere Frauen, gemindert werde“. Jedenfalls liege aber ein Rechtfertigungsgrund vor, da mit der Mindestgröße die Sicherheit des Flugverkehrs gewährleistet werden soll. Schließlich zeigte die Fluggesellschaft auch ganz praktische Probleme auf: „Schon bei Flugschülern, die die Mindestgröße gerade erreichten, müsse regelmäßig ein Sitzkissen zum Einsatz kommen, weil nur so sowohl die ausreichende Sicht aus dem Cockpit als auch der notwendige Rudervollausschlag über die Fußpedale sichergestellt werden könne.“

Ja aber… meinten die Gerichte

In den ersten beiden Instanzen hatte die abgelehnte Bewerberin keinen Erfolg. Zwar äußerte das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 25.06.2014 – 5 Sa 75/14) Zweifel an der rechtlichen Wirksamkeit der tariflichen Regelung. Für Ansprüche aus dem AGG sei die Lufthansa aber nicht passiv legitimiert, da der Schulungsvertrag bei einer erfolgreichen Bewerbung mit ihrer Tochtergesellschaft abgeschlossen wird. Und auch aus einer schuldhaften Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts können sich vorliegend nach Meinung des LAG keine Ansprüche ergeben.

Juristisch spannende Fragen – und es wäre interessant gewesen, wie die obersten Arbeitsrichter sie beurteilen. Die mussten aber keine Entscheidung fällen. Denn vor dem Bundesarbeitsgericht (Az.: 8 AZR 638/14 und 8 AZR 770/14) schloss die Frau mit der Lufthansa einen Vergleich. Europas größte Fluglinie verpflichtete sich darin, der abgelehnten Bewerberin 14.175 Euro zu zahlen – also „etwas“ weniger als die ursprünglich insgesamt geforderten 135.000 Euro.

Damit bleiben die aufgeworfenen Rechtsfragen letztlich offen – was der Verfasser dieses Beitrags persönlich schade findet. Denn nach den tariflichen und betrieblichen Regelungen der Lufthansa gibt es mit 1,98 m auch eine Höchstgröße für Piloten, die ich leicht überschreite – anders als der ganz überwiegende Teil der Frauen.

Auch Männer werden diskriminiert

Nach der von der Klägerin zum Beleg für eine Geschlechtsdiskriminierung angeführten Statistik des Sozio-Oekonomischen Panels sind weniger als 0,1% der Frauen aber immerhin 6,3% der Männer 1,90 m oder größer.

1,99 m große Frauen sind danach wohl geradezu eine Seltenheit. Und wenn man in einer zu geringen Körpergröße eine Geschlechtsdiskriminierung sieht, muss das natürlich auch gelten, wenn Menschen mit meiner Körpergröße sich als Pilot bewerben.

Mangels höchstrichterlicher Rechtsprechung weiß ich nun leider nicht, ob mir mein Kindheitsraum aufgrund einer Geschlechtsdiskriminierung versagt geblieben wäre – zumindest nicht, bis sich wieder einmal ein Bewerber wegen seiner Körpergröße benachteiligt fühlt und darauf eine Klage stützt.

Aktuelle Buchveröffentlichung des Autors (Prof. Dr. jur. Arnd Diringer):

Kategorien: #ArbeitsRechtKurios Tags: ArbeitsRechtKurios

  • Prof. Dr. Arnd Diringer

    Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht (Hochschule Ludwigsburg) #EFAR - Profil Twitter LinkedIn Xing

Ähnliche Beiträge

ArbeitsRechtKurios ArbeitsRechtKurios
7. November 2025 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Eine Pornodarstellerin bei der Diakonie

Darf die Diakonie eine Erzieherin kündigen, weil sie zugleich als Pornodarstellerin arbeitet? Ja, urteilten das Arbeitsgericht Augsburg (Urt. v. 22.10.2014 – 10 Ca 1518/14) und das Landesarbeitsgericht München (Urt. v. 21.04.2015 - 6 Sa 944/14).
Lesen
ArbeitsRechtKurios ArbeitsRechtKurios
4. Juni 2025 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Ein Fake-Interview als Kündigungsgrund

Im April 2023 veröffentlichte eine Illustrierte ein mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstelltes Fake-Interview mit Michael Schumacher. Die verantwortliche Chefredakteurin wurde deshalb von dem Unternehmen gekündigt. Mit ihrer Kündigungsschutzklage hatte die Frau vor dem ArbG München Erfolg.
Lesen
ArbeitsRechtKurios ArbeitsRechtKurios
28. März 2025 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Mindestlohn für Yoga-Juristin

Eine Volljuristin, die in einem Yoga-Ashram arbeitete, bekommt als Mindestlohn 42.000 Euro nachbezahlt. Das hat das LAG Hamm entschieden.
Lesen

Primary Sidebar

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Entgelttransparenz und betriebliche Mitbestimmung: Alte und neue Anforderungen an Unternehmen
  • EuGH bestätigt zum Großteil Gültigkeit der Mindestlohn-Richtlinie
  • Keine personenbezogenen Daten für „zweifelhaften“ Wahlvorstand
  • Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Kommission überreicht Abschlussbericht
  • Eine Pornodarstellerin bei der Diakonie

#EFAR – Jobs

  • Osborne Clarke Rechtsanwalt (w/m/d) Arbeitsrecht München
  • Amadeus Fire AG (Senior) Legal Counsel (m/w/d) Frankfurt am Main
  • ARQIS Teamassistenz (m/w/d) Arbeitsrecht in Düsseldorf Düsseldorf

#EFAR Feeds (X & LinkedIN)

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de

Handcrafted with by Jung und Wild design.