• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • #ArbeitsRechtKurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • Wearables
    Quelle : CMSHS 07.02.2023 - 13:30 Von Daniela Rindone
  • Wann ist ein Kündigungsschreiben wirksam unterschrieben?
    Quelle : Buse 07.02.2023 - 08:00
  • Mutterschutz: BAG hält an 280-Tage-Rückrechnung fest
    Quelle : Beck-Blog 07.02.2023 - 06:00 Von Christian.Rolfs
  • Kappungsgrenze im Sozialplan darf Schwerbehinderte nicht benachteiligen
    Quelle : Beck-Blog 06.02.2023 - 13:24 Von Christian.Rolfs
  • „Hätte hätte Fahrradkette“ – Schadensersatz bei Verstoß gegen das NachwG
    Quelle : ADVANT Beiten 06.02.2023 - 13:00 Von Dr. Erik Schmid
  • Kopftuchverbot für Lehrerinnen: Berlin scheitert mit Verfassungsbeschwerde
    Quelle : Beck-Blog 04.02.2023 - 20:15 Von stoffels
  • BAG zur Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen
    Quelle : Beck-Blog 02.02.2023 - 20:33 Von stoffels
  • Aktuelles zur Massenentlassungsanzeige – Stolpersteine in der Praxis
    Quelle : Küttner Feed 02.02.2023 - 08:00
  • Digital Services Act: Neue Pflichten für viele Online-Dienste be-reits ab dem 17. Februar 2023
    Quelle : ADVANT Beiten 01.02.2023 - 13:00 Von Dr. Andreas Lober
  • Digital Services Act: New obligations for many online services as of 17 February already
    Quelle : ADVANT Beiten 01.02.2023 - 13:00 Von Dr Andreas Lober
  • Digital Services Act: Neue Pflichten für viele Online-Dienste bereits ab dem 17. Februar 2023
    Quelle : ADVANT Beiten 01.02.2023 - 13:00 Von Dr. Andreas Lober
  • Die Kündigung von professionellen Mannschaftssportlern
    Quelle : CMSHS 01.02.2023 - 06:54 Von Philipp Deuchler
  • Überstunden und Teilzeit - regelmäßige oder individuelle Arbeitszeit maßgebend?
    Quelle : Allen & Overy 01.02.2023 - 01:00
  • Reputationsschutz bei Whistleblowing durch Arbeitnehmer.
    Quelle : Buse 31.01.2023 - 08:00 Von Dr.Volker Perten
  • Dankeschön Berlin – das Annahmeverzugslohnrisiko sinkt
    Quelle : ADVANT Beiten 30.01.2023 - 13:00 Von Dr. Erik Schmid
  • BAG zum gewerkschaftlichen Unterlassungsanspruch im tarifpluralen Betrieb
    Quelle : Beck-Blog 30.01.2023 - 12:39 Von stoffels
  • LAG Köln zur Mitbestimmungspflichtigkeit einer Regelung über Krankenrückkehrgespräche
    Quelle : Beck-Blog 27.01.2023 - 12:52 Von stoffels
  • Gleiche Qualifizierung, gleiche Tätigkeit, ungleiche Vergütung?
    Quelle : ADVANT Beiten 26.01.2023 - 13:00 Von Caroline Gotzen
  • Personalabbau unter Einbeziehung einer Transfergesellschaft
    Quelle : Küttner Feed 26.01.2023 - 08:00
  • ArbG Stuttgart: Angebot der Arbeitsleistung bei rechtswidriger Anordnung von Kurzarbeit erforderlich
    Quelle : Beck-Blog 25.01.2023 - 12:58 Von stoffels

Auf die Größe kommt es an

  • 30. Mai 2018 |
  • Prof. Dr. Arnd Diringer

Mangels höchstrichterlicher Rechtsprechung weiß der Autor bis heute nicht, ob ihm sein Kindheitsraum aufgrund einer Geschlechtsdiskriminierung versagt geblieben wäre…

  • twittern 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Mindestgröße für Piloten

Wenn ich groß bin werde ich Pilot. Das ist ein nicht selten geäußerter Wunsch von Kindern. Tatsächlich muss man groß werden, um ein Flugzeug steuern zu dürfen. Und zwar mindestens 1,65 m. Diese Körpergröße nennt zumindest ein zwischen dem Arbeitgeberverband Luftverkehr und der Vereinigung Cockpit e.V. geschlossener Tarifvertrag als „personenbezogene Einstellungsvoraussetzung“.

Dieselbe Mindestgröße sieht auch eine „Betriebsvereinbarung Auswahlrichtlinien“ vor, die die Lufthansa mit ihrer Gesamtpersonalvertretung abgeschlossen hat. Und das erscheint auch durchaus sinnvoll. Denn „so soll sichergestellt werden, dass ein Pilot oder eine Pilotin problemlos und in jeder Situation in der Lage ist, alle Bedienelemente im Cockpit zu erreichen”, wie ein Firmensprecher des Unternehmens zur Begründung anführt.

Anders sieht das eine Frau, die wegen ihrer Körpergröße keine Ausbildung zur Pilotin machen durfte. Sie verlangte vor Gericht Schadensersatz und Entschädigung wegen einer von ihr behaupteten Geschlechtsdiskriminierung.

Männer sind größer – statistisch betrachtet

Die Frau hatte sich um eine Ausbildung zur Verkehrsflugzeugführerin beworben. Dabei gab die 161,5 cm große Bewerberin wahrheitswidrig an, sie sei 165 cm groß. Die Berufsgrunduntersuchung und auch eine sog. „Firmenqualifikation“ bestand sie. Bei der medizinischen Tauglichkeitsuntersuchung wurde dann aber ihre wahre Körpergröße festgestellt.

In ihrer Klage verwies die abgelehnte Bewerberin darauf, dass sowohl eine Statistik des Sozio-Oekonomischen Panels zur Größe der über Zwanzigjährigen in Deutschland als auch der Mikrozensus 2009 ergaben, dass Männer im Durchschnitt größer sind als Frauen. Da aus diesen Statistiken ersichtlich sei, dass mehr Frauen als Männer kleiner als 165 cm sind, sei die Ablehnung wegen der Körpergröße eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts.

Das Unternehmen führte dagegen an, eine derartige Betrachtung berücksichtige nicht, „dass die Durchschnittsgröße von Frauen wesentlich durch den hohen Anteil von Frauen im Alter von 65 und mehr, die im Durchschnitt kleiner seien als jüngere Frauen, gemindert werde“. Jedenfalls liege aber ein Rechtfertigungsgrund vor, da mit der Mindestgröße die Sicherheit des Flugverkehrs gewährleistet werden soll. Schließlich zeigte die Fluggesellschaft auch ganz praktische Probleme auf: „Schon bei Flugschülern, die die Mindestgröße gerade erreichten, müsse regelmäßig ein Sitzkissen zum Einsatz kommen, weil nur so sowohl die ausreichende Sicht aus dem Cockpit als auch der notwendige Rudervollausschlag über die Fußpedale sichergestellt werden könne.“

Ja aber… meinten die Gerichte

In den ersten beiden Instanzen hatte die abgelehnte Bewerberin keinen Erfolg. Zwar äußerte das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 25.06.2014 – 5 Sa 75/14) Zweifel an der rechtlichen Wirksamkeit der tariflichen Regelung. Für Ansprüche aus dem AGG sei die Lufthansa aber nicht passiv legitimiert, da der Schulungsvertrag bei einer erfolgreichen Bewerbung mit ihrer Tochtergesellschaft abgeschlossen wird. Und auch aus einer schuldhaften Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts können sich vorliegend nach Meinung des LAG keine Ansprüche ergeben.

Juristisch spannende Fragen – und es wäre interessant gewesen, wie die obersten Arbeitsrichter sie beurteilen. Die mussten aber keine Entscheidung fällen. Denn vor dem Bundesarbeitsgericht (Az.: 8 AZR 638/14 und 8 AZR 770/14) schloss die Frau mit der Lufthansa einen Vergleich. Europas größte Fluglinie verpflichtete sich darin, der abgelehnten Bewerberin 14.175 Euro zu zahlen – also „etwas“ weniger als die ursprünglich insgesamt geforderten 135.000 Euro.

Damit bleiben die aufgeworfenen Rechtsfragen letztlich offen – was der Verfasser dieses Beitrags persönlich schade findet. Denn nach den tariflichen und betrieblichen Regelungen der Lufthansa gibt es mit 1,98 m auch eine Höchstgröße für Piloten, die ich leicht überschreite – anders als der ganz überwiegende Teil der Frauen.

Auch Männer werden diskriminiert

Nach der von der Klägerin zum Beleg für eine Geschlechtsdiskriminierung angeführten Statistik des Sozio-Oekonomischen Panels sind weniger als 0,1% der Frauen aber immerhin 6,3% der Männer 1,90 m oder größer.

1,99 m große Frauen sind danach wohl geradezu eine Seltenheit. Und wenn man in einer zu geringen Körpergröße eine Geschlechtsdiskriminierung sieht, muss das natürlich auch gelten, wenn Menschen mit meiner Körpergröße sich als Pilot bewerben.

Mangels höchstrichterlicher Rechtsprechung weiß ich nun leider nicht, ob mir mein Kindheitsraum aufgrund einer Geschlechtsdiskriminierung versagt geblieben wäre – zumindest nicht, bis sich wieder einmal ein Bewerber wegen seiner Körpergröße benachteiligt fühlt und darauf eine Klage stützt.

Aktuelle Buchveröffentlichung des Autors (Prof. Dr. jur. Arnd Diringer):

Kategorien: #ArbeitsRechtKurios Tags: ArbeitsRechtKurios

  • Prof. Dr. Arnd Diringer

    Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht (Hochschule Ludwigsburg) #EFAR - Profil Twitter LinkedIn Xing

Ähnliche Beiträge

ArbeitsRechtKurios
2. Februar 2023 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Endlich ist klar, wann Karneval ist. Dem ArbG Köln sei Dank!

Wann ist eigentlich Karnevalszeit? Und was unterscheidet sie von den Karnevalstagen? Wichtige Fragen! Und die kann natürlich niemand besser beantworten als ein Kölner Gericht.
Lesen
ArbeitsRechtKurios
10. Januar 2023 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Auch bei Beschimpfungen kommt es auf den Einzelfall an

Andere als „Arschloch“ zu bezeichnen, ist nicht gerade nett. Es rechtfertigt aber nicht immer eine Kündigung, meint das LAG Schleswig-Holstein (Urt. v. 8.4.2010 – 4 Sa 474/09).
Lesen
ArbeitsRechtKurios
28. Dezember 2022 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Bonnie, Tina und das VG Ansbach: simply the best

Darf man einen Wahlvorschlag zur Personalratswahl unter dem Kennwort „simply the best“ einreichen? Ja, meint das VG Ansbach (Beschl. v. 20.9.2016 – AN 8 P 16.01127). Dank Tina Turner.
Lesen

Primary Sidebar

Mehr Informationen

  • Anzeige schalten
  • #EFAR-Beiträge
  • #EFAR-News
  • #ArbeitsRechtKurios
  • Live–Log
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • #EFAR–Autoren
  • #EFAR–Fokusseiten

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Polizeibeamter unter Diebstahlsverdacht bleibt suspendiert
  • Das Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung am Auto gehört nicht zum Arbeitsweg
  • Beamtin muss zu viel gezahlte Dienstbezüge zurückzahlen
  • Zugangszeiten zu Dienstgebäuden gelten auch für Personalratsvorsitzenden
  • Plattformarbeiter: EU-Parlament bereit für Gespräche über neues Gesetz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen

#EFAR – Jobs

  • Fuhlrott Hiéramente & von der Meden Rechtsanwalt (m/w/d) im Bereich Arbeitsrecht Hamburg
  • HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Rechtsanwälte w/m/d für den Bereich Arbeitsrecht Hamburg
  • ADVANT Beiten RECHTSANWÄLTE (W/M/D) MIT UND OHNE BERUFSERFAHRUNG FÜR DEN BEREICH ARBEITSRECHT MÜNCHEN
  • Taylor Wessing Referendar (w/m/d) Hamburg

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de Cookie Einstellungen

Handcrafted with by Jung und Wild design.