Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) soll die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie gesichert werden, indem originäre Tarifbindung geschützt und gefördert wird und zugleich durch eine breite Einbindung der Beschäftigten auf betriebspartnerschaftlicher Ebene wesentliche Voraussetzungen für eine starke Sozialpartnerschaft verankert werden (Meldung des BMAS und des BMWK v. 24./25.10.2024):
- Das Bundestariftreuegesetz soll die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigen. Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen. Das Bundestariftreuegesetz wurde in gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erarbeitet.
- Mit der Erprobung der Onlinewahl bei den anstehenden regelmäßigen Betriebsratswahlen in 2026 soll der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt und den damit einhergehenden im Wandel befindlichen Arbeitsgewohnheiten Rechnung getragen werden. Online-Betriebsratswahlen stellen ein weiteres Element zur Erreichung des Ziels dar, Betriebsratswahlen vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung zukunftsgerecht auszugestalten.
- Um den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Gründung eines Betriebsrats sowie den Schutz der Betriebsratstätigkeit weiter zu verbessern, sollen Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder künftig nicht mehr auf Antrag (Antragsdelikt), sondern von Amts wegen verfolgt werden (Offizialdelikt).