Das Schwerbehindertenrecht ist im Hinblick auf die Beschäftigung nicht überholt und vielleicht (noch) nicht obsolet. Aber: Es ist reformbedürftig. Nicht jedoch, wie es der Gesetzgeber zuletzt – durch Einziehen von mehr Bürokratie bei Einstellung und Kündigung – angegangen ist, sondern durch Anpassung an reale Gegebenheiten und Strukturen.
Alexander Zumkeller liefert dafür genügend Gründe, zuletzt etwa mit einem ausführlichen Beitrag bei Haufe Online.