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Ergebnisse der GroKo Sondierungen: Das Kapitel “Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht” im Wortlaut

  • 12. Januar 2018 |
  • Silvio Fricke

Nach einer weiteren Nachtsitzung haben CDU, CSU und SPD ein Sondierungsergebnis vorgelegt. Auf dem Gebiet von”Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht” wird sich danach bei den Themen Arbeitnehmerüberlassung und befristetet Teilzeit etwas tun.

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Das Thema

Nach einer weiteren Nachtsitzung haben CDU, CSU und SPD ein Ergebnis ihrer Sondierungen vorgelegt. Auch wenn dieses von allen Seiten noch unter Vorbehalt gestellt wird, berichtete schon am Vormittag bereits die Deutsche Presseagentur, die Sondierungsgruppe der SPD habe sich bereits einstimmig hinter das von der Partei- und Fraktionsspitze ausgehandelte Paket gestellt.

Nachstehend finden Sie die Ausführungen zum Thema “Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht”, die das 28-seitige Ergebnispapier der Sondierungen enthält. Auf dem Weg zur finalen Fassung ging am Freitag Vormittag noch ein zunächst vorgesehener, expliziter Einschub zu Experimtierräumen per Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz verloren (s.u.).

Es soll sich also bei den Themen Arbeitnehmerüberlassung (vorgezogene Evaluation) und befristetet Teilzeit auf jeden Fall etwas tun. Ob allerdings die GroKo kommt, steht nach wie vor in den Sternen; ein erster Landesverband der SPD (Sachsen-Anhalt) hat noch am Wochenende bereits gegen die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen auf Grundlage des gefundenen Ergebnisses der Sondierungen gestimmt.

Ergebnispapier Sondierungen – Das Kapitel “Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht” im Wortlaut

SPD und Union bekennen sich beide zum Ziel der Vollbeschäftigung. Dazu gehört auch, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, eine Perspektive eröffnet wird. Mit einem ganzheitlichen Ansatz wollen wir die Qualifizierung, Vermittlung und Reintegration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vorantreiben. Dazu schaffen wir ein neues Regelinstrument im SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ und ermöglichen auch in den Ländern den Passiv-Aktiv-Transfer. Wir stellen uns eine Beteiligung von 150 000 Menschen vor. Die Finanzierung des Programms muss über den Eingliederungstitel gewährleistet werden, den wir hierfür um eine Mrd. Euro jährlich aufstocken werden.
 
Wir werden den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozent senken.
 
Mit dem Ziel, breiten Bevölkerungsteilen einen beruflichen Aufstieg und die Beschäftigungsfähigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt nachhaltig zu fördern, wollen wir gemeinsam mit den Sozialpartnern eine nationale Weiterbildungsstrategie entwickeln.
 
Wir werden das Angebot der Bundesagentur für Arbeit so ausgestalten, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht auf Weiterbildungsberatung haben. Wir werden das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung stärken. Nach drei Monaten Arbeitslosigkeit soll die Bundesagentur für Arbeit mit den betroffenen Menschen Maßnahmen entwickeln, um ihre Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig zu fördern.
 
Wir wollen die Zumutbarkeit bei der Vermögensverwertung und das Schonvermögen im SGB II überprüfen.
 
Wir wollen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2019 evaluieren.
 
Das Zeitalter der Digitalisierung wollen wir als Chance für mehr und bessere Arbeit nutzen. Wir wollen deshalb neue Geschäftsmodelle fördern und gleichzeitig die Tarifbindung stärken. Die Arbeit auf Abruf nimmt zu, wir wollen jedoch sicherstellen, dass der Arbeitnehmer ausreichend Planungs- und Einkommenssicherheit in dieser Arbeitsform hat.
 
[[Update, 12. Januar 2018: Gestrichen wurden im finalen Ergebnispapier die an dieser Stelle zunächst vorgesehenen zwei Sätze:  Wir werden über eine Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen schaffen, um eine Öffnung für mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität in der zunehmend digitalen Arbeitswelt zu erproben. Auf Grundlage von Betriebsvereinbarungen kann insbesondere die Höchstarbeitszeit wöchentlich flexibel geregelt werden.]
 
Wir wollen einen Rahmen schaffen, in dem Unternehmen, Beschäftigte und die Tarifpartner den vielfältigen Wünschen und Anforderungen in der Arbeitszeitgestaltung gerecht werden können. Wir wollen Familien in ihrem Anliegen unterstützen, mehr Zeit füreinander zu haben und die Partnerschaftlichkeit zu stärken. Wir werden dazu Modelle entwickeln, mit denen mehr Spielraum für Familienzeit geschaffen werden kann.
 
Im Teilzeit- und Befristungsrecht wird ein Recht auf befristete Teilzeit eingeführt. Gegenüber dem Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts werden folgende Änderungen vereinbart:
  1. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit.
  2. Der neue Teilzeitanspruch nach diesem Gesetz gilt nur für Unternehmen, die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigen.
  3. Für Unternehmensgrößen von 45 bis 200 Mitarbeitern wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, dass lediglich einem pro angefangenen 15 Mitarbeitern der Anspruch gewährt werden muss. Bei Überschreitung dieser Grenze kann der Arbeitgeber einen Antrag ablehnen.
  4. Der Arbeitgeber kann eine befristete Teilzeit ablehnen, wenn diese ein Jahr unter-oder fünf Jahre überschreitet. Die Tarifvertragsparteien erhalten die Möglichkeit, hiervon abweichende Regelungen zu vereinbaren.
  5. Nach Ablauf der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit kann der Arbeitnehmer frühestens nach einem Jahr eine erneute Verringerung der Arbeitszeit verlangen.

 

[Anm. der Redaktion: Zur erneut angesprochenen “Stärkung der Tarifbindung”  und zur Frage, ob die negative Koalitionsfreiheit in Gefahr ist.]

Kategorien: #EFAR-Beiträge Tags: Arbeitszeit, Gesetze

  • Silvio Fricke

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