Das Thema
Welcher Selbständige (ohne Angestellte) kennt das nicht: Potentielle Auftraggeber verlangen einen Nachweis über die Selbständigkeit oder überlegen sich findige Lösungen, um die echte Selbständigkeit der Werkvertragskonstruktion darzulegen. Dahinter steckt die Sorge, dass die Deutsche Rentenversicherung im Nachhinein eine abhängige Beschäftigung feststellt und hohe Beitragsnachforderungen und strafrechtliche Verfolgung auf die Auftraggeberinnen und Auftraggeber zukommen.
Damit eben das nicht geschieht, können Selbständige und Auftraggeberinnen und Auftraggeber die Deutsche Rentenversicherung über den Status ihres Vertragsverhältnisses anfragen (Statusfeststellungsverfahren ). Was als sinnvolles Instrument zur Vermeidung hoher Beitragsnachforderungen gedacht war, entpuppt sich für viele Selbständige als Ärgernis. Das Statusfeststellungsverfahren dauert lange und die Entscheidungen sind nicht immer nachvollziehbar.
Klare Lösungen zur Feststellung einer echten Selbständigkeit gefordert
Wir haben hierzu insbesondere im letzten Jahr viele Gespräche zu diesem Thema mit Selbständigen geführt. „Unseres Erachtens muss der Gesetzgeber Lösungen anbieten, die eine echte Selbständigkeit klar feststellt, ohne das Anfrageverfahren bei der Rentenversicherung bemühen zu müssen. Selbständige sollten dann rechtssicher und eindeutig als Selbständige gelten, wenn sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen und Einkommen erzielen, die oberhalb des Einkommens eines vergleichbaren Angestellten liegen. Das hätte auch den positiven Nebeneffekt, dass ehrliche Auftraggeber gegenüber solchen belohnt werden, die aus Kostengründen Belegschaften durch Scheinselbständige ersetzen. Ziel muss also sein, das Statusfeststellungsverfahren durch ein Mehr an Rechtssicherheit schon im Vorhinein zu vermeiden. Doch auch das Verfahren selbst könnte verbessert werden, etwa indem Betroffene stärker in der Erarbeitung der Abgrenzungskataloge der Rentenversicherung einbezogen würden. Leider zeigt die Antwort der Bundesregierung, dass an dieser Stelle wenig Problembewusstsein vorherrscht. Auch Union und SPD sparen dieses Thema in ihrem Koalitionsvertrag aus.“
Statusfeststellungsverfahren: Die aktuellen Zahlen der Bundesregierung
Wir haben hierzu schon im vergangenen Jahr eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Auf eine weitere Kleine Anfrage an die Bundesregierung vom 19. Januar 2018 hat nun die Bundesregierung am 14. Februar 2018 mit den neuesten Zahlen aus dem Jahr 2017 geantwortet. Der Autor hat nachstehend einige der statistischen Aussagen in lesbare Grafiken übersetzt:
Die Zahl der tatsächlichen Statusfeststellungen, bei der Selbständige und/oder Auftraggeber optional bei der Deutschen Rentenversicherung anfragen können, ist zum ersten Mal seit dem Jahr 2013 wieder etwas rückläufig.
Der Anteil mit dem Ergebnis „selbständig“ nimmt seit dem Jahr 2013 zu und erreicht aktuell im Jahr 2017 57,8%. Bei 40,3% der Fälle wird hingegen eine sozialversicherungspflichtig abhängige Beschäftigung festgestellt.
Widerspruchsverfahren: Anzahl und Erfolgsaussichten
Die Zahl der Widersprüche bzw. erledigter Widerspruchsverfahren gegen ergangene Bescheide ist leicht rückläufig und liegt im Jahr 2017 bei insgesamt 5.903. Zu beachten ist allerdings, dass Auftraggebern und Auftragnehmern ein jeweils eigenes Widerspruchsrecht zusteht.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (19/00551) geht hervor, dass die DRV Bund auf besonderen Wunsch bereits die Teilnahme der Widerspruchsführenden an dem Verfahren im Widerspruchsausschuss ermöglicht (Antwort auf Frage 8). Die Ergebnisse dieser Widerspruchsverfahren werden in „voll oder teilweise zu Gunsten des Widerspruchsführers“, „zu Ungunsten des Widerspruchsführers“ und „Rücknahme des Widerspruchs“ unterteilt.
Klageverfahren: Erledigungen und Ausgang
Die Zahl der Klagen vor den Sozialgerichten bzw. die Zahl erledigter Klageverfahren hingegen nimmt weiterhin zu. Im Jahr 2017 kam allerdings ein „Sondereffekt“ hinzu, weil eine richtungsweise Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Klärung vieler Fälle beigetragen hat.
Rund ein Viertel der Klagen wird ganz oder teilweise zu Gunsten des Klägers entschieden. Nicht eingerechnet ist der oben beschriebene „Sondereffekt“ im Jahr 2017.
Die Verfahrensdauer bei der DRV BUND
Die durchschnittliche Laufzeit der optionalen statusrechtlichen Anfragen hat im Jahr 2017 wieder etwas zugenommen und liegt bei 84 Tagen. So lange müssen Auftraggeber und Selbständige warten, bis sie ein Ergebnis erhalten. Widersprüche und mögliche Klagen kommen noch oben drauf.
Auftraggeber und Auftragnehmer haben bereits vor der offiziellen Statusanfrage die Möglichkeit, eine schriftliche Auskunft zum Status einer noch aufzunehmenden Tätigkeit zu erhalten. Solche Voranfragen sind nicht rechtsverbindlich, werden aber rund 100mal im Monat gestellt.
Bundesregierung will keine weitere Ausdifferenzierung der Fragenkataloge der DRV Bund
Interessant ist weiterhin ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 31. März 2017, das die Honorarhöhe als Indiz für eine selbständige Tätigkeit wertet. Dies ist dann der Fall, wenn „das vereinbarte Honorar wie hier deutlich über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten“ liegt und es dadurch Eigenvorsorge zulässt (Antwort auf Frage 6). Einer weiteren Spezifizierung bzw. Ausdifferenzierung der Fragenkataloge der Deutschen Rentenversicherung zusammen mit den Betroffenen steht die Bundesregierung leider skeptisch gegenüber, weil dadurch der Umfang und damit der Bürokratieaufwand für die Beteiligten generell zunehmen könne (Antwort auf Frage 9.).
Autorenprofile in den sozialen Medien: Twitter