• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • #ArbeitsRechtKurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • ADVANT Beiten berät Bosys beim Verkauf an Travelsoft
    Quelle : ADVANT Beiten 12.01.2026 - 11:51
  • Stichtags- und Rückzahlungsklausel bei Sonderzahlungen
    Quelle : PWWL 12.01.2026 - 09:55 Von Pusch Wahlig Workplace Law
  • Schnee, Eis und Sturm – (K)ein Recht nicht zur Arbeit zu erscheinen
    Quelle : ADVANT Beiten 12.01.2026 - 08:36
  • Die Zustimmung des Integrationsamtes bei der außerordentlichen Kündigung schwerbehinderter Menschen: Was Arbeitgeber beachten müssen
    Quelle : KLIEMT.blog 12.01.2026 - 08:00 Von Christine Norkus
  • Verschwiegenheitspflicht im Personalrat: Drohende Sanktionen bei Verstoß
    Quelle : Küttner Feed 12.01.2026 - 08:00
  • Grippewelle im Betrieb: Wer ist arbeitsunfähig?
    Quelle : 09.01.2026 - 16:26 Von By: Daniela Schumann
  • Four-day weeks and 13-hour days: Greece introduces major labour law reform
    Quelle : KLIEMT.blog 09.01.2026 - 08:00 Von Ius Laboris
  • Entgelttransparenzrichtlinie im öffentlichen Dienst: Pflichten, Fristen, To dos
    Quelle : Küttner Feed 09.01.2026 - 08:00
  • Kann das Löschen von Daten den Job kosten?
    Quelle : KLIEMT.blog 08.01.2026 - 08:00 Von Niklas Matschiner
  • Das Jahr 2025 im arbeitsrechtlichen Rückblick
    Quelle : Küttner Feed 08.01.2026 - 08:00
  • Was gehört eigentlich in die Personalakte? Datensparsamkeit schützt bei Einsichtsrechten!
    Quelle : KLIEMT.blog 07.01.2026 - 08:00 Von Dr. Jessica Jacobi 
  • Die Bedeutung des Streitgegenstands bei Vergütungsklagen von Mitgliedern des Betriebsrats
    Quelle : ArbRB-Blog 06.01.2026 - 13:54 Von Wolfgang Kleinebrink
  • BAG zur Entgeltgleichheit: Weitere Erleichterungen der Darlegungs- und Beweislast  
    Quelle : Arbeitsrechtblog von OC 06.01.2026 - 10:52 Von Osborneclarke
  • 7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d) – Episode 92 ab sofort verfügbar!
    Quelle : KLIEMT.blog 06.01.2026 - 10:02 Von KLIEMT.Arbeitsrecht
  • Ernennungen bei PWWL und Zugang Frank Lenzen
    Quelle : PWWL 06.01.2026 - 10:02 Von Pusch Wahlig Workplace Law
  • Jahresurlaubsplanung – drei Need-to-knows für Arbeitgeber
    Quelle : KLIEMT.blog 06.01.2026 - 08:00 Von Florian Selinger
  • ADVANT Beiten berät den Elisabeth Vinzenz Verbund beim Erwerb des Martha-Maria Krankenhauses Halle-Dölau
    Quelle : ADVANT Beiten 05.01.2026 - 09:26
  • DFB-Schiedsrichter – nun doch keine Arbeitnehmer (jedenfalls in der 3. Liga)!
    Quelle : KLIEMT.blog 05.01.2026 - 08:19 Von Ferdinand Groß
  • Neuerungen im Arbeitsrecht für 2026
    Quelle : 02.01.2026 - 14:23 Von By: Dr. Ulrike Conradi and Dr. Martin Römermann
  • The EU’s Digital Omnibus: Everything you need to know
    Quelle : KLIEMT.blog 02.01.2026 - 08:00 Von Ius Laboris

Eine Striptease-Tänzerin und die 68er-Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Wilhelmshaven

  • 29. März 2019 |
  • Prof. Dr. Arnd Diringer

Eine Striptease-Tänzerin, die etwas zu viel isst, riskiert sogar eine außerordentliche und damit in der Regel fristlose Kündigung?

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Klischees über den ländlichen Raum

Gibt es einen Unterschied zwischen „einem Mannequin, das lediglich Badekleidung vorführt, und einer Stripteasetänzerin, die nicht lediglich das tut“? Ja, meint das Arbeitsgericht Wilhelmshaven in einem Urteil vom 6. Juni 1968 (Az. Ca 166/68). Und zwar „auch hinsichtlich der Maße und des Gewichts“.

Eine interessante Erkenntnis. Aber welche Konsequenz ergibt sich daraus? Nach Meinung des norddeutschen Gerichts bedeutet es jedenfalls, dass man bei dem Körpergewicht von Striptease-Tänzerinnen differenzieren muss. Und zwar je nachdem, ob sie auf dem Land oder in der Stadt auftreten:

„In einer Bar im ländlichen Gebiet mögen auch noch ‚abgerundete Formen‘ von Striptease- und Schönheitstänzerinnen ankommen. In einer Mittelstadt muß davon ausgegangen werden, daß zumindest mittlere Formen‘ die obere Grenze dessen bildet, was noch ankommt.“

Eine erstaunliche Einschätzung, die wahrscheinlich nicht nur den in einem ländlichen Gebiet lebenden Verfasser dieses Beitrags etwas verwundert. Aber nun gut…

Eine gewichtige Vertragsgrundlage

Allerdings drängt sich wohl nicht nur dem arbeitsrechtlich interessierten Dorfbewohner nach diesen Feststellungen des Gerichts die Frage auf, welche Pflichten sich für eine Arbeitnehmerin ergeben, die als Striptease-Tänzerin mehr als nur „abgerundete“ oder „mittlere Formen“ hat.

Ganz einfach, jedenfalls nach Auffassung des Arbeitsgerichts Wilhelmshaven: „Arbeitnehmerinnen der hier fraglichen Art (müssen) Maße und Gewicht unter Kontrolle halten“. Denn „das Erscheinungsbild einer solchen Tänzerin (ist) wesentlicher Teil der Vertragsgrundlage.“

Aha! Aber was kann der Arbeitgeber machen, wenn diese Vertragsgrundlage nicht oder jedenfalls nicht mehr gegeben ist?

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren

Weitere Informationen

Übergewicht als Kündigungsgrund

Auch darauf weiß das Wilhelmshavener Gericht eine Antwort: „Das kann dazu führen, daß der Arbeitgeber ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hat, auch für noch nicht erfüllte Engagementsverträge.“

Puhhh… Eine Striptease-Tänzerin, die etwas zu viel isst, riskiert also nicht „nur“ ihren Job, sondern muss sogar mit einer außerordentlichen und damit in der Regel fristlosen Kündigung rechnen.

Das schon. Aber es bedeutet, wie das Gericht ausführt, nicht, dass der Arbeitgeber bei jeder Gewichtszunahme gleich zu diesem „scharfen Schwert“ greifen kann. Eine Chance bleibt einer Striptease-Tänzerin nämlich, wenn sie zu stark zugenommen hat. Sie kann abnehmen! Und wenn ihr das gelingt, bevor sie ihren nächsten Auftritt hat, ist eine Kündigung nicht möglich.

Weight Watchers als Kündigungsschutz?

Nun gut, möchte man meinen. Aber so leicht ist es eben nicht, vorhandenes Körpergewicht zu reduzieren. Zumindest nicht innerhalb kurzer Zeit.

Doch – meint das Arbeitsgericht Wilhelmshaven:

Heutzutage sind „so rasche Gewichtsverringerungen möglich, daß eine im April ausgesprochene Vertragslösung hinsichtlich eines im Juli zu erfüllenden Engagementsvertrages einer Stripteasetänzerin nicht deswegen zulässig ist, weil die Arbeitnehmerin im April Übergewicht hatte.“

Womit alle Fragen geklärt sind und die betroffene Arbeitnehmerin vor der anstehenden Diät nur noch prüfen muss, ob die erforderliche Gewichtsabnahme den Anforderungen an einen Auftritt in einer „Mittelstadt“ oder nur denen an einen solchen im ländlichen Raum genügen muss.

Aktuelle Buchveröffentlichungen von Prof. Dr. jur. Arnd Diringer:

Kategorien: #ArbeitsRechtKurios Tags: ArbeitsRechtKurios

  • Prof. Dr. Arnd Diringer

    Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht (Hochschule Ludwigsburg) #EFAR - Profil Twitter LinkedIn Xing

Ähnliche Beiträge

ArbeitsRechtKurios ArbeitsRechtKurios
9. Januar 2026 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Auf Firmenkosten zur Champions-League

Kann ein Arbeitgeber von einem Mitarbeiter die Erstattung von Anwaltskosten für die Ermittlung von Pflichtverletzungen verlangen? Grundsätzlich ja, meint das Bundesarbeitsgericht. Aber…!
Lesen
ArbeitsRechtKurios ArbeitsRechtKurios
7. November 2025 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Eine Pornodarstellerin bei der Diakonie

Darf die Diakonie eine Erzieherin kündigen, weil sie zugleich als Pornodarstellerin arbeitet? Ja, urteilten das Arbeitsgericht Augsburg (Urt. v. 22.10.2014 – 10 Ca 1518/14) und das Landesarbeitsgericht München (Urt. v. 21.04.2015 - 6 Sa 944/14).
Lesen
ArbeitsRechtKurios ArbeitsRechtKurios
4. Juni 2025 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Ein Fake-Interview als Kündigungsgrund

Im April 2023 veröffentlichte eine Illustrierte ein mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstelltes Fake-Interview mit Michael Schumacher. Die verantwortliche Chefredakteurin wurde deshalb von dem Unternehmen gekündigt. Mit ihrer Kündigungsschutzklage hatte die Frau vor dem ArbG München Erfolg.
Lesen

Primary Sidebar

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Neuer Fördercheck für Unternehmen
  • Auf Firmenkosten zur Champions-League
  • Arbeitsunfall bei Nachsuche nach Wild bestätigt – Sozialgericht gibt Klage statt
  • Startpunkte Workation
  • Skiausflug war keine Dienstreise: Sozialgericht lehnt Anerkennung als Arbeitsunfall ab

#EFAR – Jobs

  • Osborne Clarke Rechtsanwalt (w/m/d) Arbeitsrecht München
  • ARQIS Teamassistenz (m/w/d) Arbeitsrecht in Düsseldorf Düsseldorf
  • ARQIS Rechtsanwalt (m/w/d) mit Berufserfahrung für Arbeitsrecht in Düsseldorf oder München Düsseldorf oder München

#EFAR Feeds (X & LinkedIN)

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de

Handcrafted with by Jung und Wild design.