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Studenten oder Studierende? Arbeitsrechts-Professoren vs. Hochschul-Funktionäre

  • 25. August 2017 |
  • Prof. Dr. Arnd Diringer

Ob man von Student oder Studierenden spricht ist inzwischen zu einer „gesellschaftspolitischen Glaubensfrage“ geworden, über die auch an den Hochschulen heftig gestritten wird. Allerdings ist spätestens beim “toten Studierenden” Schluss.

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„Gender, Gender, Geldverschwender“ – unter diesem Titel berichtete „Spiegel-Online“ über die immensen Kosten, die die Umbenennung der Studentenwerke in Studierendenwerke verursacht. Entgegen der Überschrift geht es aber um weit mehr als um den schnöden Mammon. Ob man von Studenten oder Studierenden spricht ist zu einer „gesellschaftspolitischen Glaubensfrage“ geworden über die auch an den Hochschulen heftig gestritten wird. Beim „Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht“ („ZAAR“) hat man sich dazu klar positioniert: Studierende ist Blödsinn.

Auf der Homepage des von den Professoren Richard Giesen, Abbo Junker und Volker Rieble geleiteten Instituts wird zunächst darauf hingewiesen, dass der Begriff „Student“ vom lateinischen „studere“ (streben nach, sich bemühen um, auf etwas aus sein) abgeleitet wird. Weiter heißt es:

„An Universitäten strebt man nach Erkenntnis, und zwar auf wissenschaftliche Weise. Wer dies tut, heißt Student. Grammatikalisch hat sich dieses Substantiv aus dem lateinischen Partizip Präsens studens, im Plural studentes entwickelt.“

Schon vor diesem Hintergrund, erscheint die Begriffsschöpfung „Studierende“ fragwürdig. Trotzdem wird das Kunstwort mittlerweile von vielen Hochschul-Funktionären verwandt – eine Tatsache, die das ZAAR mit (sehr) deutlichen Worten kritisiert:

„Nahezu jeder Hochschul-Funktionär benutzt indes das politisch korrekte „Studierende” – ohne auch nur kurz nachzudenken, welcher Blödsinn damit verbunden ist. Funktionären geht es nicht mehr um die Tätigkeit des Strebens (nach Erkenntnis und Bildung). Ihnen geht es (nur) um den Status. Nur drückt das Wort „Studierender” gerade keinen Status aus (das ist das Eingeschriebensein, der Immatrikuliertenstatus) – sondern die Tätigkeit im Partizip Präsens. Weil genus und sexus nicht auseinandergehalten werden können (weswegen der Student nicht für beide Geschlechter reichen soll) und die Doppelung „Student und Studentin” zu mühsam erscheint, wird also das Partizip zur Statusbezeichnung. Und es wird Sprache verhunzt – weil nicht mehr dasjenige gesagt werden darf, was der Sprecher ausdrücken will.“

Über diese Erwägungen hinaus verweist das ZAAR auch auf die in „gemessenem Tonfall“ gehaltenen Ausführungen von Max Goldt in seinem Buch „Wenn man einen weißen Anzug anhat“ (2002) hin. Dort heißt es unter der Rubrik „Was man nicht sagt“ (S. 55):

„Wie lächerlich der Begriff «Studierende» ist, wird deutlich, wenn man ihn mit einem Partizip Präsens verbindet. Man kann nicht sagen: «In der Kneipe sitzen biertrinkende Studierende.» Oder nach einem Massaker an einer Universität: «Die Bevölkerung beweint die sterbenden Studierenden.» Niemand kann gleichzeitig sterben und studieren.”

Das ist irgendwie richtig – aber irgendwie auch nicht.

Es spricht nichts dagegen sich mit einem Lehrbuch bewaffnet abends in eine gemütliche Kneipe zu setzen und bei einem Glas Pils (besser nicht mehr) noch einmal den tagsüber erarbeiteten Stoff zu wiederholen. Und wer in einer Universitäts-Stadt lebt, kennt den Anblick derartig Lernender – nicht nur am Abend. Biertrinkende Studierende gibt es also sehr wohl. Und dann kann man das entgegen der Einschätzung von Max Goldt auch sagen (als Student vielleicht nicht unbedingt seinen Eltern).

Schwieriger wird es allerdings bei den „sterbenden Studierenden“. Dass jemand auch noch im Todeskampf lernt, erscheint zumindest ungewöhnlich. Gerade bei Jura-Studenten, deren Lebensinhalt sich allzu oft ohnehin nur aufs Pauken beschränkt, ist aber wohl auch das nicht ausgeschlossen. Unmöglich ist es jedenfalls nicht.

Was es aber tatsächlich nicht geben kann sind „tote Studierende“. Dass lebenslanges Lernen in einer sich schnell wandelnden Gesellschaft zur Notwendigkeit geworden ist, lässt sich kaum bestreiten. Irgendwann ist aber auch mal Schluss.

(Hinweis: Der Beitrag wurde erstmals am 14.8.2015 auf „Justillon –Kuriose Rechtsnachrichten“ veröffentlicht. Er wird hier mit freundlicher Zustimmung der Justillon-Redaktion publiziert.)

Aktuelle Buchveröffentlichung des Autors (Prof. Dr. jur. Arnd Diringer):

 

Kategorien: ArbeitsRecht kurios

  • Prof. Dr. Arnd Diringer

    Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht (Hochschule Ludwigsburg) #EFAR - Profil Twitter LinkedIn Xing

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