Abmahnung
Ein aktuelles Urteil des ArbG Düsseldorf zeigt, wie schnell Arbeitgeber bei unklaren oder unbelegten Vorwürfen rechtlich ins Straucheln geraten. Was sind die rechtlichen Mindestanforderungen an Abmahnungen und wie lässt sich eine rechtssichere Umsetzung im Betriebsalltag erreichen?
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Gewerkschaften

30. Mai 2025 - EFAR Redaktion
Abmahnung eines Mitglieds der ver.di-Betriebsgruppe der Freien Universität unrechtmäßig
Das ArbG Berlin hat die Abmahnung gegenüber einem Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe bei der Freien Universität Berlin wegen deren Aufrufs im Internet für unrechtmäßig angesehen. In dem Aufruf wird der Universität vorgeworfen, sich tarifwidrig, mitbestimmungsfeindlich und antidemokratisch zu verhalten und dadurch den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD zu befördern.
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Abmahnung

9. Januar 2025 - EFAR Redaktion
Abmahnung eines Mitglieds der ver.di-Betriebsgruppe der Freien Universität rechtmäßig
Das ArbG Berlin hat die Abmahnung gegenüber einem Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe bei der Freien Universität Berlin wegen deren Aufrufs im Internet für rechtmäßig angesehen. In dem Aufruf wird der Universität vorgeworfen, sich tarifwidrig, mitbestimmungsfeindlich und antidemokratisch zu verhalten und dadurch den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD zu befördern.
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Corona

2. Dezember 2024 - Kimberly Makino
Einrichtungsbezogener Impfnachweis: unbezahlte Freistellung, aber keine Abmahnung bei Nichtvorlage
Durften medizinische Einrichtungen von ihren Mitarbeitern einen Immunitätsnachweis verlangen und bei Nichtvorlage ohne Lohnausgleich freistellen oder abmahnen? Zu diesen Fragen hat das BAG entschieden.
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Corona

20. Juni 2024 - EFAR Redaktion
Einrichtungsbezogener Impfnachweis – unbezahlte Freistellung – Abmahnung wegen Nichtvorlage ein...
Betreiber von Pflegeeinrichtungen i.S.d. vormaligen § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG aF) durften in der Zeit vom 16.03.2022 bis zum 31.12.2022 nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Mitarbeiter ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen. Zur Abmahnung dieser Arbeitnehmer waren die Arbeitgeber dagegen nicht berechtigt.
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Arbeitsvertrag

10. Dezember 2021 - Anne-Kathrin von Dahlen
Abmahnung eines Redakteurs: „Ran an den Speck“
Die anderweitige Verwertung von Arbeitsergebnissen ohne Einwilligung des Arbeitgebers war Gegenstand einer jüngeren Entscheidung des BAG.
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