ArbeitsRechtKurios
Nicht jedes unentschuldigte Verpassen einer Trauerfeier berechtigt eine Kirchengemeinde zur außerordentlichen Kündigung eines langjährig beschäftigten Kirchenmusikers. Das gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis bereits mit Abmahnungen wegen anderer Sachverhalte vorbelastet ist, meint das ArbG Lübeck (Urt. v. 15.06.2023 – 1 Ca 323 öD/23).
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Wer wegen einer Verletzung nicht arbeiten kann, darf grundsätzlich auch keinen Hochleistungssport betreiben. Aber jeder Grundsatz kennt Ausnahmen. Das zeigt ein Fall, den das ArbG Stuttgart entschieden hat.
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Manche Späße gehören nicht an den Arbeitsplatz, schon gar nicht in der heutigen Zeit. Das zeigt ein Fall, der das ArbG Herne und das LAG Hamm beschäftigte.
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Nach einem geselligen Abend verletzt sich ein Betriebsratsmitglied bei einem Sturz auf dem Weg zu seinem Hotelzimmer – und das mit einem Blutalkohol von fast zwei Promille. Ein Arbeitsunfall, meint das Sozialgericht Heilbronn.
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Wer trotz ausdrücklicher Ablehnung des Urlaubs durch den Arbeitgeber eine Fernreise antritt und sich dabei auch noch im Fernsehen zeigt, sollte sich nicht wundern, wenn ihm gekündigt wird.
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Wer sich auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier daneben benimmt, ist schnell seinen Job los. Auch beim Essen lauern Gefahren. Aber nur wer zur Weihnachtsfeier kommt, bekommt auch etwas. Kuriose Weihnachtsfeiern im Spiegel des Rechts.
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Auf Kosten des Arbeitgebers saufen und dabei auch noch dessen Betriebsräume versauen kann den Job kosten. Das hat das LAG Düsseldorf klargestellt (Az. 3 Sa 284/23).
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31. Oktober 2023 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Unterschrift auf dem Arbeitszeugnis: Weder schräg noch in Kinderschrift
Ein Arbeitszeugnis ist zu unterschreiben. Das ist allgemein bekannt. Die Unterschrift darf aber nicht in Kinderschrift geleistet werden. Und schräg darf sie auch nicht sein. Diese Erkenntnisse verdanken wir einem Beschluss des LAG Hamm.
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Ein Krankenpfleger erzählt im Fernsehen über seine sexuellen Neigungen und wird deshalb gekündigt. Zu Unrecht, wie das ArbG Berlin festgestellt hat.
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Der ausgestreckte Mittelfinger gilt als Zeichen der Abwertung anderer. Daher kann diese Geste auch eine Kündigung rechtfertigen. Aber nicht immer, wie eine Entscheidung des LAG Düsseldorf zeigt.
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12. April 2023 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Weil der Mandant nervte: Anwalt erfindet Urteil
Mandanten können anstrengend sein. Deshalb ein Urteil zu erfinden, ist allerdings heikel. Strafbar ist es jedoch nicht, meint das OLG Hamm - zumindest nicht immer.
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2. Februar 2023 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Endlich ist klar, wann Karneval ist. Dem ArbG Köln sei Dank!
Wann ist eigentlich Karnevalszeit? Und was unterscheidet sie von den Karnevalstagen? Wichtige Fragen! Und die kann natürlich niemand besser beantworten als ein Kölner Gericht.
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10. Januar 2023 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Auch bei Beschimpfungen kommt es auf den Einzelfall an
Andere als „Arschloch“ zu bezeichnen, ist nicht gerade nett. Es rechtfertigt aber nicht immer eine Kündigung, meint das LAG Schleswig-Holstein (Urt. v. 8.4.2010 – 4 Sa 474/09).
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28. Dezember 2022 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Bonnie, Tina und das VG Ansbach: simply the best
Darf man einen Wahlvorschlag zur Personalratswahl unter dem Kennwort „simply the best“ einreichen? Ja, meint das VG Ansbach (Beschl. v. 20.9.2016 – AN 8 P 16.01127). Dank Tina Turner.
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12. Dezember 2022 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Arbeitnehmer schulden dem Arbeitgeber keine Zuneigung
Bezeichnet ein Beschäftigter seinen Arbeitgeber als „Verbrecher“, ist das eine bloße Geschmackslosigkeit, die keine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Das meint jedenfalls das LAG Köln (Urt. v. 18.04.1997 – 11 Sa 995/96).
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21. Oktober 2022 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Ein Krankenpfleger als Leichenbestatter
Darf ein Krankenpfleger nebenbei als Leichenbestatter arbeiten? Nein, meint das Bundesarbeitsgericht. Hier bestehe ein Zielkonflikt.
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13. Juni 2022 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Sabine in der Praline – ein erotisches Fotoshooting und seine arbeitsrechtlichen Folgen
Eine Umschülerin zeigte sich hüllenlos in einem Erotik-Magazin und wurde deshalb gekündigt. Zu Unrecht, wie das Arbeitsgericht Passau feststellte.
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Darf eine Grundschullehrerin einen Swingerclub betreiben und sich dort "aktiv vergnügen"? Nein, meinte das Land Nordrhein-Westfalen. Doch, entschied das LAG Hamm.
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