Einstellung
Das Land Rheinland-Pfalz darf einen Bewerber für den Polizeidienst ablehnen, der über den gesamten oberen Rückenbereich eine Tätowierung mit den Worten „Loyalty, Honor, Respect, Family“ trägt. Das hat die 7. Kammer des VG Trier mit Beschluss vom 27.09.2022 entschieden.
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