Insolvenz
Altersversorgung

22. Januar 2025 - EFAR Redaktion
30-jährige Verjährungsfrist für kapitalisierte Forderungen des Pensions-Sicherungs-Vereins
Die Ansprüche und Anwartschaften der Berechtigten gegen den Arbeitgeber, die mit der Insolvenzeröffnung kraft Gesetzes auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergehen, sind und bleiben Ansprüche auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung. Da sie mit der Insolvenzeröffnung als Kapitalsumme zur Insolvenztabelle anzumelden sind, haben sie nicht den Charakter wiederkehrender Leistungen. Die Forderungen des Pensions-Sicherungs-Vereins verjähren daher in 30 Jahren, und nicht bereits in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.
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Das BAG hatte über die Wirksamkeit zweier ordentlicher betriebsbedingter Kündigungen zu entscheiden, welche durch den beklagten Insolvenzverwalter auf Grundlage eines mit dem Betriebsrat vereinbarten Interessenausgleichs mit Namenslisten ausgesprochen wurden.
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Vergütung

28. März 2023 - Johanna Wiese
Annahmeverzugsansprüche: Auswirkungen der „Neumasseunzulänglichkeitsanzeige“
Was passiert bei der „Insolvenz in der Insolvenz“? Das BAG hat die umstrittenen Auswirkungen einer zweiten Masseunzulänglichkeitsanzeige klargestellt.
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Insolvenz

5. September 2022 - EFAR Redaktion
Keine Änderung der insolvenzrechtlichen Rangfolge durch Eintritt der Neumasseunzulänglichkeit
Der Eintritt der Neumasseunzulänglichkeit führt nicht zu einer Änderung der Rangordnung des § 209 Abs. 1 InsO (BAG, Urt. v. 25.08.2022 – 6 AZR 441/21; Pressemitteilung des BAG v. 25.08.2022).
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