Schadensersatz
Datenschutz

6. Juni 2025 - Christian Böhm
Befürchtungen über Kontrollverlust begründen keinen Schadensersatzanspruch nach DSGVO
Allein die Verletzung von Vorschriften aus der DSGVO begründet für sich noch keinen Anspruch auf Schadensersatz. Machen Beschäftigte Schadensersatz wegen Datenschutzverletzungen durch Unternehmen geltend, müssen diese einen konkreten materiellen oder immateriellen Schaden darlegen und beweisen. Hierbei genügt es nicht, wenn sie sich auf einen abstrakten Kontrollverlust, wie die Unkenntnis der Datenverarbeitung, eine bestimmte Gefühlslage oder ein besonderes Spannungsverhältnis zu Arbeitgebern berufen.
Lesen
In dem Streit um ein zerkratztes Auto haben zwei städtische Mitarbeiter vor dem LAG Düsseldorf einen Vergleich geschlossen (PM des LAG Düsseldorf v. 19.1.2023).
Lesen