Sozialplan
BAG: „Augen auf!“ bei der Gestaltung von Vorruhestandsverhältnissen in Sozialplänen
Fälligkeit einer Sozialplanabfindung – Arbeitgeber muss (früher als gedacht) Verzugszinsen zahlen
Erfordern Fachkräftemangel und Demografie ein Umdenken bei der Sozialplangestaltung?