Sozialplan
Die Unterrichtungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats beim Stellenabbau, insbesondere die Interessenausgleichs- und Sozialplanpflicht, stellen kollektiv mitbestimmte Unternehmen bei einem beabsichtigten Personalabbau vor nicht unerhebliche Hürden und Grenzen. Doch was gilt, wenn die Bilanz des Unternehmens für sich spricht und eigentlich keine üppigen Abfindungen im Rahmen des Sozialplans zulässt? Besteht dann (k)ein Weg zum Sozialplan „Null“?
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