• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • ArbeitsRecht Kurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • Supreme Court overturning constitutional right to abortion will impact employee benefit plans
    Quelle : KLIEMT.blog 01.07.2022 - 08:00 Von Ius Laboris
  • Auf die Plätze! Fertig! Urlaub! – FAQ zum Urlaubsrecht (Teil 3)
    Quelle : Vangard 30.06.2022 - 09:34 Von Svenja Gaida, Kim Kleinert
  • Transformation erfolgreich gestalten: Wem hilft ein Freiwilligenprogramm? (Video)
    Quelle : KLIEMT.blog 30.06.2022 - 07:30 Von Dr. Markus Janko 
  • Tilgungsreihenfolge bei konkurrierenden Urlaubsansprüchen
    Quelle : Beck-Blog 30.06.2022 - 06:00 Von Christian.Rolfs
  • Auf die Plätze! Fertig! Urlaub! – FAQ zum Urlaubsrecht (Teil 2)
    Quelle : Vangard 29.06.2022 - 10:14 Von Svenja Gaida, Kim Kleinert
  • Faktoren eines nachhaltigen Human Resources Managements (Teil I)
    Quelle : Küttner Feed 29.06.2022 - 09:00
  • Whistleblowing: Vorwürfe gegen die Geschäftsführung
    Quelle : KLIEMT.blog 29.06.2022 - 08:08 Von Dr. Jan Heuer
  • Auf die Plätze! Fertig! Urlaub! – FAQ zum Urlaubsrecht (Teil 1)
    Quelle : Vangard 28.06.2022 - 11:28 Von Svenja Gaida, Kim Kleinert
  • Wann verjähren Ansprüche auf Urlaubsabgeltung?
    Quelle : KLIEMT.blog 28.06.2022 - 08:00 Von Martin Wörle
  • Urlaub ohne Ende? Acht To Dos für Arbeitgeber beim Thema Vertrauensurlaub.
    Quelle : Buse 28.06.2022 - 08:00 Von Dr. Julia Bruck
  • Immer noch: Örtlich zuständige Arbeitsagentur (Air Berlin)
    Quelle : Beck-Blog 28.06.2022 - 06:00 Von Christian.Rolfs
  • Augen auf beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen
    Quelle : KLIEMT.blog 27.06.2022 - 08:00 Von Dr. Jan L. Teusch 
  • BAG: Keine wirksame BV bei fehlendem Betriebsratsbeschluss
    Quelle : Beck-Blog 27.06.2022 - 06:00 Von Christian.Rolfs
  • Update: Gesetzliche Neuregelungen zur Anpassung von Arbeitsverträgen unverändert beschlossen
    Quelle : Vangard 24.06.2022 - 10:35 Von Christoph Kaul
  • Update: Gesetzliche Neuregelungen zur Anpassung von Arbeitsverträgen unverändert beschlossen
    Quelle : Vangard 24.06.2022 - 10:35 Von Christoph Kaul
  • Employers ‘of record’ – Are they allowed? What are the risks?
    Quelle : KLIEMT.blog 24.06.2022 - 08:00 Von Ius Laboris
  • Neufassung des Nachweisgesetzes: Handlungsbedarf bei Muster-Arbeitsverträgen ab dem 01.08.2022
    Quelle : Esche 24.06.2022 - 00:00
  • Bundestag verabschiedet Gesetz zur Änderung des Nachweisgesetzes – was Unternehmen jetzt beachten müssen
    Quelle : Küttner Feed 23.06.2022 - 19:57
  • Die Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs in der Praxis
    Quelle : Beck-Blog 23.06.2022 - 10:48 Von Gastbeitrag
  • Streik! Und jetzt? – Vier Tipps für Arbeitgeber zum Umgang mit Streikaufrufen
    Quelle : KLIEMT.blog 23.06.2022 - 08:04 Von Lena Fersch

Teurer Wein

  • 5. Februar 2021 |
  • Prof. Dr. Arnd Diringer

Das Leben ist viel zu kurz, um schlechten Wein zu trinken meinte einst Johann Wolfgang von Goethe. Klauen sollte man ihn aber nicht, wie eine Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein zeigt.

  • twittern 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Ein Diebstahl kann einen Arbeitnehmer „teuer zu stehen kommen“. Mit dieser Formulierung ist normalerweise gemeint, dass ihn ein solches Fehlverhalten den Job kosten kann. Ein Diebstahl bei seinem Arbeitgeber kann einen Beschäftigten aber darüber hinaus auch viel Geld kosten. Das zeigt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 3. Februar 2020 (Az. 1 Sa 401/18).

Der Mitarbeiter war als Direktionsassistent in einem Hotel beschäftigt. Dieses hatte einem Gast zwei 6-Liter-Flaschen des Weins „Chateau Petrus Pommerol“, Jahrgang 1999, zu einem Gesamtpreis von 13.757,60 Euro veräußert. Der Wein wurde im Keller des Hotels eingelagert, um ihn dem Erwerber bei künftigen Besuchen zur Verfügung zu stellen.

Kostspielige Ersatzbeschaffung

Diese Weinflaschen hatte der Direktionsassistent entwendet und zu einem Preis von 18.000 Euro an einen Weinhändler veräußert – ein deutlich höherer Preis als sein Arbeitgeber beim Verkauf erzielt hatte. Nur flog der Diebstahl auf und der Arbeitnehmer wurde außerordentlich fristlos gekündigt. Seine dagegen gerichtete Klage blieb durch alle Instanzen erfolglos.

Nachdem das Hotel den Gast über den Verlust des Weins informiert hatte, machte dieser zivilrechtliche Ansprüche geltend. Der Arbeitgeber erwarb daraufhin zwei 6-Liter-Flaschen „Chateau Petrus Pommerol“, Jahrgang 1999, zu einem Gesamtpreis von 39.500 Euro.

Diesen Betrag forderte er nun von seinem ehemaligen Mitarbeiter. Dass die Erwerbskosten für die beiden Flaschen Wein deutlich über dem Preis lagen, für den solche Weinflaschen an den Gast veräußert wurden, begründete er damit, dass es sich um die beiden einzigen noch in Europa auf dem Markt befindlichen 6-Liter-Flaschen „Chateau Petrus Pommerol“, Jahrgang 1999, gehandelt habe. Dementsprechend hoch sei der Preis.

Teuer – aber nicht überteuert

Der beklagte Ex-Beschäftigte hielt den Kaufpreis für überteuert. Er verwies darauf, dass der Weinhändler, dem er damals die Flaschen verkauft hatte, den Marktpreis einer Flasche im Strafprozess gegen ihn mit 12.000 Euro angegeben hat.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein konnte er damit nicht überzeugen. Nach Meinung des norddeutschen Gerichts hat er durch den Diebstahl der beiden Weinflaschen den berechtigten Besitz seines ehemaligen Arbeitgebers verletzt. Dieser könne von ihm Schadensersatz verlangen, und zwar den sogenannten Haftungsschaden. Das bedeutet vorliegend, dass der gekündigte Mitarbeiter die Kosten für die Ersatzbeschaffung der beiden Weinflaschen tragen muss.

Und dann auch noch ein Ladekabel

Der Kaufpreis in Höhe von insgesamt 39.500 Euro entspricht dem Marktwert, wie das Gericht auf der Basis eines Sachverständigengutachtens ausführt. Der Sachverständige hatte unter anderem dargelegt, dass es sich bei dem Wein um eine „weltweit gesuchte Rarität handelt“ und „der Wiederbeschaffungspreis eigentlich eher noch etwas höher anzusiedeln wäre“.

Ein teurer Spaß. Und dem Hotelinhaber steht nach der Entscheidung der Kieler Richter noch ein weiterer Schadensersatzanspruch gegen den ehemaligen Direktionsassistenten zu.

Der hatte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das ihm überlassenen Notebook ohne das dazugehörige Ladekabel zurückgegeben, so dass sein Arbeitgeber ein neues erwerben musste. Und dafür muss der gekündigte Mitarbeiter nun 74,79 Euro bezahlen. Ein stolzer Preis für ein Ladekabel. Aber darauf kommt es im Hinblick auf die Kosten für die Wiederbeschaffung des Weins wohl auch nicht mehr an.

 

Aktuelle Buchveröffentlichungen von Prof. Dr. jur. Arnd Diringer:

 

Kategorien: ArbeitsRecht kurios

  • Prof. Dr. Arnd Diringer

    Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht (Hochschule Ludwigsburg) #EFAR - Profil Twitter LinkedIn Xing

Ähnliche Beiträge

Primary Sidebar

Mehr Informationen

  • Anzeige schalten
  • #EFAR-Beiträge
  • #EFAR-News
  • ArbeitsRecht kurios
  • Live–Log
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • #EFAR–Autoren
  • #EFAR–Fokusseiten
Anzeige

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • BYOD und Homeoffice: Warum das Privathandy nicht dienstlich genutzt werden sollte
  • Arbeitsbedingungen: Neue (?) Nachweispflichten in der betrieblichen Altersversorgung
  • Kein Geld für nicht genommenen Erholungsurlaub über 20 Tage
  • Urlaubsanspruch bei Wechselschichttätigkeit
  • Änderung des Nachweisgesetzes beschlossen – Handlungsbedarf für alle Unternehmen

#EFAR – Jobs

  • Taylor Wessing Referendar (w/m/d) Hamburg
  • Taylor Wessing Referendar (w/m/d) München
  • Taylor Wessing Referendar (w/m/d) Berlin
  • Taylor Wessing Referendar (w/m/d) Düsseldorf

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de Cookie Einstellungen

Handcrafted with by Jung und Wild design.