Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dementsprechend seine FAQs neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung überarbeitet. Um Ausbrüchen in den Betrieben vorzubeugen, müssen übergangsweise bis einschließlich 25.05.2022 noch Basisschutzmaßnahmen zum Infektionsschutz bei der Arbeit getroffen werden. Die Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz im betrieblichen Hygienekonzept festzulegen, ggf. anzupassen und umzusetzen.
Dabei sind u.a die folgenden Basisschutzmaßnahmen zu berücksichtigen: Mindestabstand, Kontaktreduzierung, Lüften, Maskenpflicht und Testangebote.
Alle Details sowie sämtliche Fragen und Antworten zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind in den überarbeiteten FAQs auf der Website des BMAS zu finden: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html