Das Thema
Unsere erste Blogparade im EFAR (und wohl auch die erste Blogparade im Arbeitsrecht überhaupt), ist beendet. Wir danken allen Teilnehmern für ihre interessanten und vielfältigen Beiträge zum Umgang mit sozialen Medien am Arbeitsplatz.
Das Thema ist und bleibt spannend, da bei weitem noch nicht alle Probleme abschließend durch die Rechtsprechung geklärt sind. Alle, die wissen wollen, welche Fragen durch die Nutzung sozialer Netzwerke am Arbeitsplatz entstehen können und welche (ersten) Antworten es darauf gibt, seien die folgenden Teilnehmerbeiträge namhafter Autoren ans Herz gelegt.
Nach dem erfolgreichen Verlauf und den tollen Ergebnissen der ersten #EFARBlogparade wird sicherlich eine zweite Blogparade folgen. Ja: auch die arbeitsrechtliche Blogosphäre ist in der Lage, Wissen zu bündeln und auszutauschen – herzlichen Dank!
Die Teilnehmer an der Blogparade
Rechtsanwältin Jessica Wagner, CMS Hasche Sigle (Rechtsanwältin Gerlind Wisskirchen sowie die Rechtsanwälte Jan Schwindling, Jan Peter Schiller und Dominik Worm), Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder, BakerMcKenzie (Rechtsanwalt Felix Diehl und Rechtsanwältin Katja Giese), Rechtsanwältin Julia Alexandra Schütte von Beiten Burkhart, Rechtsanwältin Nina Diercks (Kanzlei Diercks) und Rechtsanwalt Hebert Mette (Gameslaw) beteiligten sich an der ersten #EFARBlogparade und verhalfen dieser damit zum Erfolg.
Viele Aspekte zum Umgang mit sozialen Medien am Arbeitsplatz wurden beleuchtet, wobei wir die Reihenfolge der einzelnen Teilnehmerbeiträge nach dem Zeitpunkt des Eingangs seit dem Aufruf zur #EFARBlogparade gegliedert haben.
Die bearbeiteten Themen
Der richtige Umgang mit Online-Kontakten nach Ausscheiden eines Arbeitnehmers (Jessica Wagner)
Wie ist mit persönlichen (Geschäfts-)Kontakten umzugehen, wenn ein Angestellter aus dem Unternehmen ausscheidet und während der Tätigkeit für dieses die „Freundschaft“ mit den Kontakten im Netz zustande kam?
Social Media meets Arbeitsplatz: Guidelines (Jessica Wagner)
Die Umsetzung und Grenzziehung zwischen Privat- und Geschäftsangelegenheiten mit Social Media Guidelines: Was Social Media Guidelines können und was nicht und wer was wie zu diesem Thema sagen sollte.
App mit Kundenfeedbackfunktion: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates (Gerlind Wisskirchen / Jan Schwindling – CMS Hasche Sigle)
Der Einsatz einer vom Arbeitgeber betriebenen Smartphone-App, die ein Kundenfeedback ermöglicht, ist keine technische Überwachungseinrichtung. Selbst wenn durch die App vereinzelt Daten über die Leistung und das Verhalten der Beschäftigten weitergeleitet werden, ist im Einzelfall das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG nicht einschlägig.
Arbeitgeber darf nicht heimlich Internet-Kommunikation seiner Mitarbeiter überwachen (Thorsten Blaufelder)
Nutzen Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen einen Internet-Messenger-Dienst, dürfen Arbeitgeber diese Kommunikation nicht heimlich überwachen. Werden Beschäftigte nicht vorab über die Überwachung der Nutzung sozialer Medien informiert, stellt dies einen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens dar.
Social Media und betriebliche Mitbestimmung (Felix Diehl / Katja Giese – BakerMcKenzie)
In der Arbeitswelt 4.0 gehört zur professionellen Außendarstellung vieler Unternehmen auch ein Social Media Auftritt. Er dient der Öffentlichkeitsarbeit, der Kundenwerbung und -bindung oder dem Recruiting von Mitarbeitern. Wie können Unternehmen die digitale Präsenz in sozialen Netzwerken rechtssicher gestalten?
Social Media: Herausgabepflicht von Accountdaten an Arbeitgeber (Jan Peter Schiller / Dominik Worm – CMS Hasche Sigle)
Darf der Arbeitgeber die Herausgabe von Accountdaten verlangen? Diese Frage stellt sich in jedem Unternehmen, das Social Media nutzt.
Social Media Guidelines im Unternehmen und Verein (Herbert Mette – Gameslaw)
Welche Möglichkeiten bieten Social Media Guidelines, um das Verhalten der Mitarbeiter in den sozialen Medien zu überwachen?
Mobbing im Büro im Zeitalter von Facebook & Co. (Julia Alexandra Schütte – Beiten Burkhardt)
Sich das Leben gegenseitig so schwer wie möglich zu machen, ist nicht nur ein in vielen Beziehungen anzutreffendes Phänomen, es findet sich auch immer häufiger am Arbeitsplatz. Soziale Medien sind mittlerweile ein probates Mittel, um vor allem Chefs und Kollegen eine Abreibung zu verpassen.
Etwa 40 Artikel des Social Media Recht Blog, die sich mit dem Umgang mit sozialen Medien im bzw. für das Unternehmen und/oder dem digitalisierten Arbeitsplatz befassen, hat die Autorin für die #EFARBlogparade in die nachstehenden Kategorien gegliedert und abrufbar gemacht:
- Social Media Richtlinien – Was steckt eigentlich dahinter und werden Arbeitgeber – oh Schreck! – wirklich zu TK-Anbietern, wenn die private Nutzung erlaubt wird?
- Praktische Fälle aus dem Alltag von Personalabteilungen
- Rechtsprechung zur Nutzung von Internet & Social Media (insb. Kündigungsschutzklagen)
- Juristische Betrachtungen zu Tools und Apps
- Gesetzesvorhaben unter der Lupe
- Die HR-Abteilung & die Digitalisierung des Recruiting
- Was hat denn die DSGVO mit Social Media & IT-Richtlinien, Arbeitsrecht und Compliance zu tun!?
Herzlichen Dank allen Teilnehmern!
[Update, 2. Oktober 2017]: Die Ergebnisse der ersten #EFARBlogparade waren neben einer erheblichen Verbreitung über Twitter (re-tweets etc.), LinkedIn und Xing Gegenstand der Berichterstattung diverser Medien, u.a.:
- Haufe Online (Beitrag vom 2. Oktober 2017)
- Legal Tribune Online (Juristische Presseschau vom 28. September 2017)
- Human Ressource Manager (Presseschau vom 28. September 2017)
- ZPOBlog.de (Fundstücke August/September 2017 vom 30. September 2017)