Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern: Die Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union (EU) soll den Entgeltgleichheitsgrundsatz fördern. Die Richtlinie ist bis Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien berief eine Kommission, die am 7. November ihre Vorschläge für die bürokratiearme Umsetzung der Richtlinie übergab (Meldung des BMBFSFJ v. 07.11.2025).
Nationales Gesetzgebungsverfahren zeitnah starten
Der Abschlussbericht enthält Vorschläge zur Ausgestaltung der Transparenzinstrumente „Berichtspflicht“ und „Auskunftsanspruch“, zu der Frage der Privilegierung von tarifgebundenen Arbeitgebern sowie zur Frage der begleitenden Unterstützung von Unternehmen durch die Bundesregierung. Das Bundesgleichstellungsministerium wird die Vorschläge prüfen und einen Referentenentwurf erarbeiten. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren Anfang 2026 einzuleiten.
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