• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • #ArbeitsRechtKurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • AI at work: tips on battling bias
    Quelle : KLIEMT.blog 13.06.2025 - 08:00 Von Ius Laboris
  • The Best Lawyers in Germany™: Ogletree Deakins Anwälte in der Ausgabe 2026 gelistet.
    Quelle : 12.06.2025 - 15:59 Von By: Dr. Ulrike Conradi
  • Kein Verzicht auf Mindesturlaub im Rahmen eines Tatsachenvergleichs
    Quelle : RA Blaufelder 12.06.2025 - 12:07 Von Thorsten Blaufelder
  • Arbeitgeber muss Chancen für schwerbehinderte Bewerber wahren – Vermittlungsauftrag nach § 164 SGB IX notwendig
    Quelle : RA Blaufelder 12.06.2025 - 10:40 Von Thorsten Blaufelder
  • Neues zur Beweislast bei Korrektur der Betriebsratsvergütung
    Quelle : KLIEMT.blog 12.06.2025 - 09:01 Von Lena Fersch
  • Videokonferenzen im Unternehmen – Worauf Arbeitgeber achten sollten
    Quelle : KLIEMT.blog 11.06.2025 - 08:48 Von Dr. Jessica Jacobi 
  • Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung: Regelungen zum Verfall bei vorzeitigem Ausscheiden auf dem Prüfstand
    Quelle : Küttner Feed 10.06.2025 - 15:26
  • 7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d) – Episode 62 ab sofort verfügbar!
    Quelle : KLIEMT.blog 10.06.2025 - 14:16 Von KLIEMT.Arbeitsrecht
  • Meet your Business Professional: Erik Gottschall
    Quelle : PWWL 10.06.2025 - 11:00 Von Pusch Wahlig Workplace Law
  • Anrechnung von böswillig unterlassenem anderweitigen Verdienst – ein Update
    Quelle : KLIEMT.blog 10.06.2025 - 08:49 Von Dr. Marius Brockfeld
  • Observation krankgeschriebener Mitarbeiter ist möglich
    Quelle : Buse 10.06.2025 - 08:00 Von Thomas Geißler
  • Tatsachenvergleiche zum Urlaub: nicht mehr so einfach
    Quelle : VAHLE KÜHNEL BECKER (Blog: Arbeitsrecht FreshUp) 08.06.2025 - 11:33
  • Was ist alles Arbeitszeit und wann ist sie zu vergüten? | Checkliste für eine schnelle Einordnung typischer Fallgruppen
    Quelle : ArbRB-Blog 06.06.2025 - 14:46 Von Sarah Maria Fröhlingsdorf
  • ADVANT Beiten berät Banyan Software bei Übernahme von star/trac
    Quelle : ADVANT Beiten 06.06.2025 - 09:27
  • Electronic Travel Authorisation: How we can help
    Quelle : KLIEMT.blog 06.06.2025 - 08:50 Von Ius Laboris
  • Kein Verzicht auf gesetzlichen Urlaub durch gerichtlichen Vergleich im laufenden Arbeitsverhältnis
    Quelle : 05.06.2025 - 18:04 Von By: Julia Kulmegies, LL.M. (Tongji Shanghai 同济大学)
  • Verlängerung der Stufenlaufzeit durch § 4 Abs. 1 Buchst. b ETV-DP AG - Fortgang des Verfahrens
    Quelle : bundesarbeitsgericht 05.06.2025 - 16:09 Von Das Bundesarbeitsgericht
  • Crypto kills the Cash-Star? Das BAG zur Krypto-Vergütung
    Quelle : KLIEMT.blog 05.06.2025 - 08:45 Von Alisa Liebchen, LL.M.
  • Keine Abmahnung für den Vorwurf tarifwidrigen Verhaltens
    Quelle : RA Blaufelder 05.06.2025 - 06:00 Von Thorsten Blaufelder
  • Begegnung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichtshöfe des Bundes und des Generalbundesanwalts im Bundesarbeitsgericht
    Quelle : bundesarbeitsgericht 04.06.2025 - 10:56 Von Das Bundesarbeitsgericht

Unwirksame Rückzahlungsklausel in Fortbildungsvereinbarung

  • 24. Mai 2022 |
  • Regina Dietel

Das BAG hat zu Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsvereinbarungen bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers entschieden und seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Das Thema

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sind gut ausgebildete Arbeitskräfte für ein Unternehmen essenziell. Arbeitgeber haben daher in der Regel ein Interesse daran, die berufliche Fortbildung ihrer Mitarbeiter zu fördern und übernehmen hierfür auch gerne die erforderlichen Fortbildungskosten. Gleichzeitig wollen Arbeitgeber natürlich sicher gehen, dass ihnen das erlernte Wissen der Arbeitnehmer auch zugutekommt. Daher werden in Fortbildungsverträgen in der Regel Rückzahlungsklauseln vereinbart. Doch solche Klauseln wirksam auszugestalten, ist gar nicht so einfach, wie ein vom BAG entschiedener Fall wieder einmal zeigt.

Arbeitnehmerkündigung innerhalb der Bindungsfrist

Eine Altenpflegerin schloss mit ihrem Arbeitgeber, einer Reha-Klinik, einen Vertrag über eine berufliche Fortbildung. Die Klinik verpflichtete sich, die hierfür entstehenden Kosten tragen. Im Gegenzug enthielt der Vertrag eine Rückzahlungsklausel, nach der der Arbeitnehmer die Kosten unter anderem dann zurückzuzahlen hat, wenn er das Arbeitsverhältnis innerhalb einer Bindungsfrist von sechs Monaten kündigt und die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht der Arbeitgeber zu vertreten hat.

Da die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis tatsächlich innerhalb der Bindungsfrist kündigte, wurde sie daraufhin vom Arbeitgeber zur Rückzahlung aufgefordert. Die Forderung wurde jedoch sowohl vom ArbG Würzburg als auch vom LAG Nürnberg abgewiesen.

BAG: Unangemessene Benachteiligung

Das BAG schloss sich den Entscheidungen der Vorinstanzen an (Urt. v. 01.03.2022 – 9 AZR 260/21). Die Rückzahlungsklausel in dem vorformulierten Vertrag war nach Ansicht des Gerichts unwirksam, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteilige.

Die Rückzahlungsklausel des Fortbildungsvertrags knüpfte unter anderem an sämtliche Kündigungen durch den Arbeitnehmer an, die nicht auf einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Grund beruhen. Erfasst war daher nicht der Fall einer „unverschuldeten, dauerhaften Leistungsunfähigkeit“ des Arbeitnehmers, wie beispielsweise bei einer schweren Erkrankung. In diesem Fall hätten die Fortbildungskosten bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers zurückgezahlt werden müssen. Jedoch kann der Arbeitgeber bei einer dauerhaften Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers kein Interesse mehr am Fortbestehen des „sinnentleerten“ Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Bindungsfrist haben, da er die erworbene Qualifikation des Arbeitnehmers ohnehin nicht nutzen kann. Der Umstand, dass sich die Investition in die Fortbildung aufgrund unverschuldeter dauerhafter Leistungsunfähigkeit für ihn nicht amortisiert, sei dem unternehmerischen Risiko zuzurechnen. Zudem sei der Mitarbeiter in seiner Berufswahlfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG eingeschränkt, da er zur Vermeidung der Rückzahlungspflicht das Arbeitsverhältnis ggf. auch nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums und somit ohne Gehalt bis zum Ende der Bindungsfrist fortsetzen müsste. Die Beschränkung der Berufswahlfreiheit durch die Rückzahlungsklausel ist somit nicht durch einen entsprechenden finanziellen Vorteil ausgeglichen.

Konsequenzen für die Praxis

Das BAG bestätigt somit seine bisherige Rechtsprechung, nach der die unverschuldete Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht von einer Rückzahlungspflicht umfasst sein darf. Eine Rückzahlungsklausel muss solche Fälle daher explizit ausnehmen.

Diese Entscheidung macht wieder einmal deutlich, dass beim Abschluss von Fortbildungsvereinbarungen besondere Sorgfalt auf die Formulierung der Rückzahlungsklausel zu legen ist. Die Rechtsprechung stellt hier verschiedene, teils sehr detaillierte Anforderungen auf. Dennoch sollte eine solche Rückzahlungsklausel unbedingt in einem Fortbildungsvertrag vereinbart werden, da hierdurch zumindest die Fälle abgedeckt werden können, in denen das Arbeitsverhältnis aufgrund des Verschuldens des Arbeitnehmers beendet wird.

(Anm. d. Red.: Vgl. zum Thema auch den Beitrag „Ausbildungskosten: Keine Rückzahlungspflicht bei Kündigung wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit“)

Kategorien: #EFAR-Beiträge Tags: Arbeitsvertrag, Ausbildung

  • Regina Dietel

    Rechtsanwältin, Mitglied der Praxisgruppe Arbeitsrecht, ADVANT Beiten, München #EFAR - Profil #EFAR - Fokusseite Xing

Ähnliche Beiträge

Arbeitsvertrag Vertrag
5. Mai 2025 - Jonas Türkis, LL.M. (UCT)

Bezugnahmeklauseln als Restrukturierungshindernis für firmenbezogene Sanierungstarifverträge

Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation haben viele tarifgebundene Unternehmen in Deutschland als Mitglieder der Arbeitgeberverbände mit den hohen Tarifabschlüssen der Vergangenheit zu kämpfen. Vor diesem Hintergrund erklärt sich, weshalb firmenbezogene Sanierungstarifverträge wieder vermehrt in den Blickpunkt geraten, um tarifliche Strukturen für notleidende Unternehmen vorübergehend anzupassen.
Lesen
Vergütung Auto
15. April 2025 - Dr. Artur Kühnel

BAG-Update zum Widerruf des auch privat genutzten Dienstwagens

In einer aktuellen Entscheidung hat sich das BAG nach längerer Zeit erneut zum Widerruf des auch privat genutzten Dienstwagens geäußert. Es hat dabei die Inhaltskontrolle eines vereinbarten Widerrufsvorbehalts und die Ausübungskontrolle des Widerrufs behandelt. Das BAG bestätigt seine Rechtsprechung und konkretisiert sie in einzelnen Punkten.
Lesen
Arbeitsvertrag
1. April 2025 - EFAR Redaktion

Wettbewerbsverbot – Berechnung der Karenzentschädigung – virtuelle Aktienoptionen

In die Berechnung einer Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach §§ 74 ff. HGB fließen auch Leistungen aus einem virtuellen Aktienoptionsprogramm ein. Das gilt jedoch nur, wenn die Optionsrechte im noch bestehenden Arbeitsverhältnis ausgeübt worden sind.
Lesen

Primary Sidebar

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Langzeiterkrankungen: Ausschluss der Inflationsausgleichsprämie?
  • Broschüre „Arbeitswelt im Wandel 2025“ erschienen
  • Personalabbau in Unternehmen mit Betriebsräten
  • BAG: Weitere „Orientierungshilfen“ zur Vergütung (teil-)freigestellter Betriebsratsmitglieder
  • Befürchtungen über Kontrollverlust begründen keinen Schadensersatzanspruch nach DSGVO

#EFAR – Jobs

  • Universitätsmedizin Greifswald KöR Arbeitsrechtler*in im Geschäftsbereich Personal 17475 Greifswald
  • Osborne Clarke Rechtsanwalt (w/m/d) Arbeitsrecht München
  • Amadeus Fire AG (Senior) Legal Counsel (m/w/d) Frankfurt am Main

#EFAR Feeds (X & LinkedIN)

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de Cookie Einstellungen

Handcrafted with by Jung und Wild design.