Tätigkeiten in der Arbeitsgerichtsbarkeit
Friedhelm Rost wurde am 9. April 1944 in Korbach/Waldeck geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg und Göttingen und wurde 1972 mit einer Arbeit zu § 817 BGB promoviert. Im April 1973 legte er die Zweite juristische Staatsprüfung ab.
Im Jahr 1973 begann Herr Rost seine Tätigkeit in der Arbeitsgerichtsbarkeit und war zwei Jahre lang als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Seit 1975 war er als Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Hessen tätig, zunächst als Richter am Arbeitsgericht Marburg und ab November 1979 als Direktor dieses Gerichts. 1986 wurde er Vorsitzender Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht.
1991 wurde Friedhelm Rost zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt und gehörte überwiegend dem für das Betriebsverfassungs- und Arbeitskampfrecht zuständigen Ersten Senat an. Hervorzuheben sind die Entscheidungen zum allgemeinen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats, an denen er mitgewirkt hat. Am 1. Oktober 2000 wurde Herr Rost zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt und leitete seitdem bis zu seinem Ausscheiden mit Ablauf des 30. April 2009 den für das Kündigungsschutzrecht zuständigen Zweiten Senat.
Richter und Wissenschaftler
Als Vorsitzender des Zweiten Senats hat Professor Dr. Rost die Rechtsprechung zum Kündigungsschutzrecht maßgeblich und nachhaltig geprägt. In seiner Amtszeit ergingen unter anderem wegweisende Urteile zur Abgrenzung der unternehmerischen Entscheidung bei betriebsbedingter Kündigung von der reinen Austauschkündigung und zum Verhältnis von Kündigungsschutzrecht und Antidiskriminierungsrecht. Sein Wirken führte in dem von starken Interessengegensätzen gekennzeichneten Rechtsgebiet zu ausgleichenden und für die Arbeitswelt sehr gut handhabbaren Lösungen. Dafür hat Friedhelm Rost in der arbeitsrechtlichen Praxis und Wissenschaft große Anerkennung gefunden.
Neben seinen richterlichen Aufgaben war Professor Dr. Rost in erheblichem Umfang wissenschaftlich tätig. Er war Autor zahlreicher Veröffentlichungen, vor allem im Kündigungsschutzrecht. Von 2001 bis 2019 lehrte er Arbeitsrecht als Honorarprofessor an der Philipps-Universität Marburg.
Als Mitglied des Präsidiums und des Richterrats hat sich Herr Rost lange Zeit für die Belange der Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts eingesetzt.
Pressemitteilung des BAG Nr. 2/23 vom 4.1.2023 (gekürzt)