Ausbildung und beruflicher Werdegang
Herr Rieker (Jahrgang 1959) wurde in Geislingen geboren und verbrachte seine Schulzeit in Eislingen/Fils und Göppingen. Er studierte ab September 1980 Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und legte im Dezember 1985 das Erste Juristische Staatsexamen ab. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Herr Rieker im Bezirk des Landgerichts Ulm. Im Dezember 1988 bestand er das Zweite Juristische Staatsexamen. Von Januar 1989 bis Oktober 1990 arbeitete Herr Rieker zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Verband der Metallindustrie Baden-Württemberg e. V..
Am 1. November 1990 trat Herr Rieker in die Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg ein. Er begann beim Arbeitsgericht Ulm und wechselte dann zu den Arbeitsgerichten Reutlingen und Stuttgart. Am 7. Mai 1995 wurde er zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Von August 2002 bis April 2003 war Herr Rieker an das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg abgeordnet und war anschließend wieder beim Arbeitsgericht Reutlingen tätig. Am 7. August 2009 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht ernannt.
Richterliches Engagement
Herr Rieker zeichnete sich in seiner über drei Jahrzehnte erstreckenden Dienstzeit in der Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg durch ein sehr hohes Maß an Kollegialität und Einsatzbereitschaft aus. Bereits in den ersten Dienstjahren wechselte er zwischen den Arbeitsgerichten Stuttgart und Reutlingen. Obschon bereits zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht ernannt, verlor er auch in dieser Zeit nicht den Blick für die Arbeitsgerichtsbarkeit als Ganzes. So half er in den letzten Jahren bei personellen Engpässen wiederholt beim Arbeitsgericht Stuttgart, dort am Stammgericht und an den Außenkammern Aalen, sowie beim Arbeitsgericht Reutlingen aus.
Im richterlichen Dienst bestach Herr Rieker durch seine Genauigkeit und Ernsthaftigkeit. Er verband sein ausgezeichnetes juristisches Können, was sich auch in der Kommentierung zum Arbeitsgerichtsgesetz widerspiegelte, und seine sehr präzise Arbeitsweise mit einem tiefen Verständnis für wirtschaftliche und betriebliche Zusammenhänge. Den Parteien wiederum begegnete er mit Respekt und Fairness und nahm sich die Zeit für ihre Anliegen. Für die Kolleginnen und Kollegen war Herr Rieker in jeder Hinsicht eine verlässliche Größe.
Fachlich stand er mit großer Hilfsbereitschaft – insbesondere jungen, auch an das Landesarbeitsgericht abgeordneten Kolleginnen und Kollegen – stets zur Seite. Er war ein Kollege, mit dem man gerne den fachlichen Austausch suchte, weil er sich in Sachverhalte und Rechtsprobleme vertiefen konnte, aber auch Lösungsmöglichkeiten aufzeigte. Auch den nichtrichterlichen Beschäftigten begegnete er mit Empathie und Offenheit. Besonders geschätzt wurde er von allen nicht nur, weil er im Gespräch stets menschlich zugewandt blieb, sondern auch wegen seines Humors und seiner Begeisterung für den Fußballsport.
Aufgrund der von hoher fachlicher Kompetenz sowie Fairness gegenüber den Parteien geprägten Verhandlungsführung war Herr Rieker als Vorsitzender Richter sowohl bei den Verbänden als auch in der Anwaltschaft in höchstem Maße anerkannt. Auch bei den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern genoss er einen hervorragenden Ruf.
_
Medienmitteilung des LAG Baden-Württemberg vom 01.08.2023