• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • #ArbeitsRechtKurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • Stichtags- und Rückzahlungsklausel bei Sonderzahlungen
    Quelle : PWWL 12.01.2026 - 09:55 Von Pusch Wahlig Workplace Law
  • Schnee, Eis und Sturm – (K)ein Recht nicht zur Arbeit zu erscheinen
    Quelle : ADVANT Beiten 12.01.2026 - 08:36
  • Die Zustimmung des Integrationsamtes bei der außerordentlichen Kündigung schwerbehinderter Menschen: Was Arbeitgeber beachten müssen
    Quelle : KLIEMT.blog 12.01.2026 - 08:00 Von Christine Norkus
  • Verschwiegenheitspflicht im Personalrat: Drohende Sanktionen bei Verstoß
    Quelle : Küttner Feed 12.01.2026 - 08:00
  • Grippewelle im Betrieb: Wer ist arbeitsunfähig?
    Quelle : 09.01.2026 - 16:26 Von By: Daniela Schumann
  • Four-day weeks and 13-hour days: Greece introduces major labour law reform
    Quelle : KLIEMT.blog 09.01.2026 - 08:00 Von Ius Laboris
  • Entgelttransparenzrichtlinie im öffentlichen Dienst: Pflichten, Fristen, To dos
    Quelle : Küttner Feed 09.01.2026 - 08:00
  • Kann das Löschen von Daten den Job kosten?
    Quelle : KLIEMT.blog 08.01.2026 - 08:00 Von Niklas Matschiner
  • Das Jahr 2025 im arbeitsrechtlichen Rückblick
    Quelle : Küttner Feed 08.01.2026 - 08:00
  • Was gehört eigentlich in die Personalakte? Datensparsamkeit schützt bei Einsichtsrechten!
    Quelle : KLIEMT.blog 07.01.2026 - 08:00 Von Dr. Jessica Jacobi 
  • Die Bedeutung des Streitgegenstands bei Vergütungsklagen von Mitgliedern des Betriebsrats
    Quelle : ArbRB-Blog 06.01.2026 - 13:54 Von Wolfgang Kleinebrink
  • BAG zur Entgeltgleichheit: Weitere Erleichterungen der Darlegungs- und Beweislast  
    Quelle : Arbeitsrechtblog von OC 06.01.2026 - 10:52 Von Osborneclarke
  • 7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d) – Episode 92 ab sofort verfügbar!
    Quelle : KLIEMT.blog 06.01.2026 - 10:02 Von KLIEMT.Arbeitsrecht
  • Ernennungen bei PWWL und Zugang Frank Lenzen
    Quelle : PWWL 06.01.2026 - 10:02 Von Pusch Wahlig Workplace Law
  • Jahresurlaubsplanung – drei Need-to-knows für Arbeitgeber
    Quelle : KLIEMT.blog 06.01.2026 - 08:00 Von Florian Selinger
  • ADVANT Beiten berät den Elisabeth Vinzenz Verbund beim Erwerb des Martha-Maria Krankenhauses Halle-Dölau
    Quelle : ADVANT Beiten 05.01.2026 - 09:26
  • DFB-Schiedsrichter – nun doch keine Arbeitnehmer (jedenfalls in der 3. Liga)!
    Quelle : KLIEMT.blog 05.01.2026 - 08:19 Von Ferdinand Groß
  • Neuerungen im Arbeitsrecht für 2026
    Quelle : 02.01.2026 - 14:23 Von By: Dr. Ulrike Conradi and Dr. Martin Römermann
  • The EU’s Digital Omnibus: Everything you need to know
    Quelle : KLIEMT.blog 02.01.2026 - 08:00 Von Ius Laboris
  • Mein erstes Fachbuch ist da: „Betriebsbedingte Kündigung“ (Bund-Verlag) – Praxiswissen für HR, Betriebsrat & Beschäftigte
    Quelle : RA Blaufelder 31.12.2025 - 13:56 Von Thorsten Blaufelder
ReiseRechtKurios

Wann fliegt ein Flugzeug?

  • 19. August 2025 |
  • Prof. Dr. Arnd Diringer

Wer fleißig arbeitet, hat sich einen Urlaub redlich verdient. Doch was im Urlaub so alles schiefgehen kann, ist mindestens so skurril wie das Arbeitsleben selbst. Deshalb präsentieren wir auch 2025 unser Urlaubsspezial #ReiseRechtKurios. Dieses Mal klären wir die Frage, wann ein Flugzeug eigentlich fliegt.

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Von Klima bis Körpergeruch

„Flugreisen sind, egal wie lange und wohin, schädlich für das Klima, da beißt die Maus keinen Faden ab“, lernen wir auf Focus Online. Und sie können zudem zu einem Abenteuer der ganz besonderen Art werden. Wer Pech hat, verbringt einen Langstreckenflug neben einem schnarchenden Mitreisenden, wird wegen seines Körpergeruchs aus der Maschine geworfen oder muss sich mit einem randalierenden Mitreisenden herumschlagen (#ReiseRechtKurios v. 11.07.2022).

Anzeige

Und manchmal hebt das Flugzeug auch einfach nicht ab – jedenfalls nicht pünktlich. So erging es Passagieren auf dem Weg von Las Vegas nach Frankfurt am Main. Statt in die Lüfte zu schweben, stand ihre Maschine einen Tag länger in der Wüste Nevadas.

Um Ausreden für diese Verzögerung war das Luftfahrtunternehmen nicht verlegen. Das AG Frankfurt am Main (Urt. v. 24.06.2011 – 31 C 961/11 (16)) konnte es damit aber nicht überzeugen.

Aus nicht nachvollziehbaren Gründen

Was war passiert? Das Flugzeug rollte zwar pünktlich los, doch noch bevor es abheben konnte, brach der Pilot die Fahrbewegung ab und kehrte auf die Ausgangsposition zurück. Erst am nächsten Tag flog die Maschine los. Wegen dieser Verzögerung machten Fluggäste Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung (EGV 261/04) geltend.

In seiner Klageerwiderung behauptete das Unternehmen unter Beweisantritt, dass die Cockpitbesatzung „auf dem Weg zur Startbahn einen Defekt an der Höhenruderanzeige fest[gestellt]“ habe, woraufhin das Fluggerät „zurück zur Parkposition [kehrte] und ein Techniker begann, den technischen Defekt zu beheben“. Aber das war nicht der einzige Grund für die Verzögerung. In der Klageerwiderung führte das Unternehmen weiter aus:

Anzeige

„Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wollten mehrere Fluggäste an dem Flug nicht mehr teilnehmen und sind auf ihren Wunsch ausgestiegen. Dies hatte zur Folge, dass deren Gepäckstücke aus Sicherheitsgründen aus dem Fluggerät ausgeladen werden mussten. Dies nahm über 1 Std. Zeit in Anspruch, so dass der Flug mit der Crew (Anm. des Gerichts: wegen Überschreitung der Dienstzeit) nicht mehr durchgeführt werden konnte.“

Was sich bewegt fliegt

Aber letztlich kommt es darauf nach Ansicht des Luftfahrtunternehmens gar nicht an. Das Flugzeug sei pünktlich abgeflogen, so dass keine Abflugverspätung vorliege. Zur Begründung führte die Airline aus, es sei „für einen ‚Abflug‘ nicht erforderlich…, dass sich das Fluggerät bereits in der Luft befinde“. Es reiche aus, „dass es sich auf der Startbahn bereits in Bewegung gesetzt habe“. Um seine Argumentation zu stützen, berief sich das Unternehmen auf eine angebliche Rechtsprechung des Landgerichts Darmstadt, das die gleiche Sichtweise vertrete.

Aber auch wenn man eine Abflugverspätung annähme, haben die Kläger nach Ansicht des Unternehmens keinen Anspruch. Das Geschehen sei ein außergewöhnlicher Umstand, der nach den Vorgaben der Fluggastrechteverordnung zur Leistungsfreiheit führe.

Nur was sich in der Luft befindet fliegt

Das AG Frankfurt a.M. ließ diese Ausreden nicht durchgehen. Unter ausführlicher Darlegung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 19.11.2009 – Rs. C-402/07) sprach es den Klägern einen Ausgleichsanspruch von 600 Euro zu.

Von der kreativen Definition des Begriffs „Abflug“ ließ sich das Gericht nicht überzeugen. „Abgeflogen ist ein Flugzeug allenfalls dann, wenn es bereits ‚fliegt‘, also sich in der Luft befindet“, so das AG a.M.. Und das war hier eben nicht der Fall, „nachdem die Rollbewegung auf der Landebahn vor Erreichen der für einen Abhebevorgang, also für einen ‚Ab-Flug‘, erforderlichen Geschwindigkeit abgebrochen und das Flugzeug „unverrichteter Dinge“ wieder in die ursprüngliche Position zurückgekehrt war.“

Ein geheimnisvolles Urteil

Das klingt schlüssig. Und es wäre interessant zu wissen, wie das LG Darmstadt zu dem Ergebnis kommen konnte, dass ein am Boden gebliebenes Flugzeug abgeflogen sei. Das herauszufinden ist aber gar nicht so leicht.

Das AG Frankfurt a.M. spricht im Tatbestand der Entscheidung von der durch die Beklagte „nicht weiter konkretisierten Rechtsprechung des Landgerichts Darmstadt“. In den Entscheidungsgründen führt das Gericht aus: „Dieser Ansicht entgegenstehende Rechtsprechung des Landgerichts Darmstadt, auf die sich die Beklagte in der Klageerwiderung bezogen hat, ist dem Amtsgericht nicht bekannt (geworden).“

So geht es auch dem Verfasser dieses Beitrags, der die behauptete Rechtsprechung trotz intensiver Suche in juristischen Datenbanken nicht finden konnte.

Kategorien: #ArbeitsRechtKurios Tags: ReiseRechtKurios

  • Prof. Dr. Arnd Diringer

    Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht (Hochschule Ludwigsburg) #EFAR - Profil Twitter LinkedIn Xing

Ähnliche Beiträge

ReiseRechtKurios ReiseRechtKurios
2. September 2025 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Wenn man aus Schaden nicht klug wird

Arbeit ist nicht alles im Leben. Auch Urlaub gehört dazu. Was in dieser Zeit alles geschieht, ist oft nicht weniger kurios als das Arbeitsleben. Deshalb gibt es im Sommer unser Urlaubs-Spezial #ReiseRechtKurios. Diesmal geht es um einen unerwartet teuren Thailandurlaub.
Lesen
ReiseRechtKurios ReiseRechtKurios
7. August 2025 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Gerettet und verprügelt

Wer arbeitet, braucht auch Urlaub. Doch sowohl Arbeit als auch Urlaub können zu kuriosen Rechtsstreitigkeiten führen. Deshalb gibt es im Sommer unsere Reihe #ReiseRechtKurios. Dieses Mal: ein prügelnder Retter und ein verprügelter Saunabesucher.
Lesen
ReiseRechtKurios ReiseRechtKurios
16. Juli 2025 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Blond rein, grün raus

Wer arbeitet braucht auch Zeiten der Entspannung. Dazu gehören für viele Menschen Urlaubsreisen. Und was bei solchen Reisen passiert, ist oft nicht weniger kurios als das Arbeitsleben. Deshalb gibt es im Sommer unser Urlaubs-Spezial #ReiseRechtKurios. Dieses Mal geht es um eine grün gefärbte Blondine.
Lesen

Primary Sidebar

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Neuer Fördercheck für Unternehmen
  • Auf Firmenkosten zur Champions-League
  • Arbeitsunfall bei Nachsuche nach Wild bestätigt – Sozialgericht gibt Klage statt
  • Startpunkte Workation
  • Skiausflug war keine Dienstreise: Sozialgericht lehnt Anerkennung als Arbeitsunfall ab

#EFAR – Jobs

  • Osborne Clarke Rechtsanwalt (w/m/d) Arbeitsrecht München
  • ARQIS Teamassistenz (m/w/d) Arbeitsrecht in Düsseldorf Düsseldorf
  • ARQIS Rechtsanwalt (m/w/d) mit Berufserfahrung für Arbeitsrecht in Düsseldorf oder München Düsseldorf oder München

#EFAR Feeds (X & LinkedIN)

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de

Handcrafted with by Jung und Wild design.