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ReiseRechtKurios

Wenn das Hotel zum Bordell wird

  • 24. Juli 2024 |
  • Prof. Dr. Arnd Diringer

Wer arbeitet, sollte auch Urlaub machen. Was in dieser Zeit passiert, ist oft nicht weniger kurios als das Arbeitsleben. Und auch nicht immer erholsam. Das musste ein deutsches Ehepaar bei einem Kenia-Urlaub feststellen. Die Hotelanlage hatte zahlreiche Mängel, dazu kamen Baustellenlärm sowie US-Soldaten und Prostituierte.

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Regen statt Wasserversorgung

In diesem Urlaub ging so ziemlich alles schief. Das Hotel war eine Bruchbude, der Strand war verschmutzt und wegen Baustellenlärms war an Erholung kaum zu denken. Aber es kam noch schlimmer. Das Hotel war voll mit US-Soldaten, Prostituierten und Zuhältern. Deshalb machte ein deutsches Ehepaar vor Gericht Minderungs- und Schadensersatzansprüche geltend (OLG Frankfurt, Urt. v. 29.02.1988 – 16 U 187/87).

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Nach den Darlegungen der Kläger gab es zahlreiche Mängel. Dazu gehörte, dass die Wasserversorgung in ihrem Hotelzimmer ein paar Tage ausgefallen war. Ganz auf dem Trockenen saßen sie deshalb aber nicht. Die Decke des Hotels war undicht, so dass es zeitweise durchregnete.

Lärm und Müll

Während ihrer gesamten Reisezeit war ständig das Bohren und Hämmern von Handwerkern zu hören. Der Swimming-Pool war während eines Teils ihres Urlaubs nicht benutzbar, die Bauarbeiten daran haben den ganzen Tag zu Lärm- und Schmutzbelästigungen geführt. Und das war noch lange nicht alles.

Der Hotel-Strand war durch Glasscherben, aufgerissene Blechdosen und anderen Müll so verunreinigt, dass er unbenutzbar war. Zudem wurde der Filter des Swimming-Pools am Strand entleert. Das führte zu einer so erheblichen Geruchsbelästigung, dass sich die Klägerin nach eigenen Angaben übergeben musste.

Ganz untätig blieb das Hotel insofern zwar nicht. Die „Reinigungsversuche des Hotelpersonals“ konnten jedoch „nicht zum Erfolg führen …, da der zusammengekehrte Abfall nicht abgefahren, sondern von der nächsten Flut wieder über den gesamten Strand verteilt worden ist“. Das alles hätte, so das Gericht, „durch Abfahren des Unrats verhindert werden können“. Aber darauf ist man in dem Hotel wohl nicht gekommen. Und für die beiden Urlauber kam es noch dicker.

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Lautstarke Vergnügungen

In einer Urlaubswoche war das Hotel mit US-Soldaten bevölkert, die mit einem Flugzeugträger im Hafen von Mombasa angekommen waren. Während dieser Zeit ist es nach Angaben der Kläger „zu schweren Belästigungen durch betrunkene Soldaten und Prostituierte gekommen“. Das Hotel sei „ein chaotisches Bordell mit großer Ansteckungsgefahr in Bezug auf Geschlechtskrankheiten bei der Benutzung der Toiletten gewesen“, heißt es im Tatbestand der Entscheidung.

Was das genau bedeutete, erläuterte das Gericht in den Entscheidungsgründen. Danach „wurde in dieser Zeit durchgehend am Tage und in der Nacht in dem Hotel von betrunkenen amerikanischen Soldaten randaliert. Die Gemeinschaftseinrichtungen waren ständig von betrunkenen Soldaten, Prostituierten und Zuhältern belagert.“ Die „lautstarken Vergnügungen der Soldaten mit den Prostituierten“ brachten die Kläger und andere Gäste um ihren Schlaf.

An allem waren die Soldaten aber nicht schuld. Hinzu kamen die dargelegten baulichen Mängel, der Baulärm, die Unbenutzbarkeit des Pools und der verdreckte Strand. All das sah das Gericht als inakzeptabel an.

Anspruch und Wirklichkeit

Die Kläger konnten „mangels einschränkender Hinweise in dem Prospekt oder bei der Buchung ein gepflegtes Hotel, einen unverschmutzten Strand, einen jederzeit benutzbaren Swimming-Pool und erholsame Ruhe erwarten“, so das Gericht. All das haben sie, wie das OLG hervorhob, „auch nach der Abreise der US-Soldaten nicht vorgefunden.“

Das Gericht sparte nicht an deutlichen Worten. Es führte aus, dass „eine gefahrlose und erholsame Benutzung des Hotels für die Kl. und die anderen Gäste in keiner Weise mehr möglich“ war und der Hotelaufenthalt teilweise „keinerlei Reise- und Erholungswert“ hatte.

Insgesamt sprach das OLG Frankfurt dem Ehepaar 3.068,96 DM (ca. 1.500 Euro) zu. Bei einem Reisepreis von 4.888 DM (ca. 2.400 Euro) ein stattlicher Betrag. Aber ein erholsamer Urlaub wäre den beiden sicherlich lieber gewesen.

Kategorien: #ArbeitsRechtKurios Tags: ReiseRechtKurios

  • Prof. Dr. Arnd Diringer

    Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht (Hochschule Ludwigsburg) #EFAR - Profil Twitter LinkedIn Xing

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