• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • #ArbeitsRechtKurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • Kein Kündigungsschutz für Geschäftsführer oder was jetzt?!
    Quelle : ADVANT Beiten 13.01.2026 - 11:39
  • Was sollten Arbeitgeber beim Umgang von Mehrarbeit bei Betriebsräten beachten?
    Quelle : Heuking 13.01.2026 - 09:25
  • 7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d) – Episode 93 ab sofort verfügbar!
    Quelle : KLIEMT.blog 13.01.2026 - 08:25 Von KLIEMT.Arbeitsrecht
  • EuGH kippt zwei Regelungen der EU-Mindestlohnrichtlinie – welche Folgen sind damit für uns verbunden?
    Quelle : KLIEMT.blog 13.01.2026 - 08:00 Von Sabine Vorbrodt, LL.M.
  • ADVANT Beiten berät Bosys beim Verkauf an Travelsoft
    Quelle : ADVANT Beiten 12.01.2026 - 11:51
  • Stichtags- und Rückzahlungsklausel bei Sonderzahlungen
    Quelle : PWWL 12.01.2026 - 09:55 Von Pusch Wahlig Workplace Law
  • Schnee, Eis und Sturm – (K)ein Recht nicht zur Arbeit zu erscheinen
    Quelle : ADVANT Beiten 12.01.2026 - 08:36
  • Die Zustimmung des Integrationsamtes bei der außerordentlichen Kündigung schwerbehinderter Menschen: Was Arbeitgeber beachten müssen
    Quelle : KLIEMT.blog 12.01.2026 - 08:00 Von Christine Norkus
  • Verschwiegenheitspflicht im Personalrat: Drohende Sanktionen bei Verstoß
    Quelle : Küttner Feed 12.01.2026 - 08:00
  • Grippewelle im Betrieb: Wer ist arbeitsunfähig?
    Quelle : 09.01.2026 - 16:26 Von By: Daniela Schumann
  • Four-day weeks and 13-hour days: Greece introduces major labour law reform
    Quelle : KLIEMT.blog 09.01.2026 - 08:00 Von Ius Laboris
  • Entgelttransparenzrichtlinie im öffentlichen Dienst: Pflichten, Fristen, To dos
    Quelle : Küttner Feed 09.01.2026 - 08:00
  • Kann das Löschen von Daten den Job kosten?
    Quelle : KLIEMT.blog 08.01.2026 - 08:00 Von Niklas Matschiner
  • Das Jahr 2025 im arbeitsrechtlichen Rückblick
    Quelle : Küttner Feed 08.01.2026 - 08:00
  • Was gehört eigentlich in die Personalakte? Datensparsamkeit schützt bei Einsichtsrechten!
    Quelle : KLIEMT.blog 07.01.2026 - 08:00 Von Dr. Jessica Jacobi 
  • Die Bedeutung des Streitgegenstands bei Vergütungsklagen von Mitgliedern des Betriebsrats
    Quelle : ArbRB-Blog 06.01.2026 - 13:54 Von Wolfgang Kleinebrink
  • BAG zur Entgeltgleichheit: Weitere Erleichterungen der Darlegungs- und Beweislast  
    Quelle : Arbeitsrechtblog von OC 06.01.2026 - 10:52 Von Osborneclarke
  • 7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d) – Episode 92 ab sofort verfügbar!
    Quelle : KLIEMT.blog 06.01.2026 - 10:02 Von KLIEMT.Arbeitsrecht
  • Ernennungen bei PWWL und Zugang Frank Lenzen
    Quelle : PWWL 06.01.2026 - 10:02 Von Pusch Wahlig Workplace Law
  • Jahresurlaubsplanung – drei Need-to-knows für Arbeitgeber
    Quelle : KLIEMT.blog 06.01.2026 - 08:00 Von Florian Selinger

Worte können verletzen!

  • 4. Dezember 2020 |
  • Prof. Dr. Arnd Diringer

Zu einem Dienstunfall im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes kann es auch kommen, wenn ein Vorgesetzter einen Mitarbeiter verbal zu hart angeht.

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Ein Gespräch als Dienstunfall

Ein Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist, heißt es in § 31 Abs. 1 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes. Zu einem solchen Dienstunfall kann es auch kommen, wenn ein Vorgesetzter einen Mitarbeiter in einem Gespräch verbal zu hart angeht. Das legt das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung vom 11. Oktober 2018 (Az. 2 B 3.18) dar.

Anzeige

In dem Fall begehrte ein beim Bundeskriminalamt tätiger Kriminalkommissar die Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung sowie einer mittelschweren Depression als Folge eines Dienstunfalls. Verursacht seien diese Erkrankungen nach seiner Darlegung durch ein Gespräch mit seinem Vorgesetzten.

Ein Kriminalkommissar in Gewahrsam

Nach Darstellung des Kriminalkommissars hatte sein Vorgesetzter in dem Gespräch unter anderem geäußert, dass er „die Schnauze voll“ von ihm habe. Darüber hinaus habe er ihn als „Kinderschänder“ bezeichnet. Das alles teilweise schreiend. Dem Beamten wurde in diesem Gespräch auch mitgeteilt, dass disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen ihn geprüft werden und er vorerst nicht mehr mit den gleichen Aufgaben wie bisher betraut wird. Seine Dienstwaffe einschließlich der Munition musste er abgeben.

Grund für das Gespräch war, dass der Beamte am Tag zuvor von der Polizei zur Durchsetzung eines Platzverweises in Gewahrsam genommen und auf die örtliche Polizeidienststelle, ein Polizeikommissariat, verbracht wurde. Der „Festnahmegrund“ lautete nach Angaben des Polizeikommissariats auf „Widerstand gegen die Staatsgewalt“, „Verstoß gegen Weisungen“ und „Spannerei“.

Ein auffälliger Beamter

Zu dem Platzverweis kam es, nachdem eine Lehrkraft wegen des Verhaltens des BKA-Beamten die Polizei gerufen hatte. Sie befand sich mit ihren Schülern in einem Jugendwaldheim und war zusammen mit diesen zum wiederholten Mal mit dem Polizeikommissar zusammengetroffen. Seine Anwesenheit wurde von den Schülern als „sehr negativ“ empfunden, einzelne Kinder fühlten sich von ihm eingeschüchtert.

Anzeige

Von dem Leiter des Jugendwaldheims war dem Beamten schon einige Zeit davor Hausverbot erteilt worden, nachdem er angeblich einmal am späten Abend in den Waschraum der Mädchen geschaut hatte. Und nach Angaben des Polizeikommissariats war er an seinem Wohnort „insoweit auffällig in Erscheinung getreten“, als er „bisher mehr als 200 Anzeigen in seinem örtlichen Umfeld erstattet“ habe und dort „teilweise mit dem ihm zur Verfügung stehenden Dienstwagen ‚Streife fahre‘“.

Das alles sind nicht gerade Verhaltensweisen, die man sich von einem Beamten beim Bundeskriminalamt wünscht. Ob alle Vorwürfe zutreffen ist indes fraglich. Das gegen ihn wegen der Vorfälle an dem Jugendwaldheim geführte Disziplinarverfahren wurde jedenfalls eingestellt, vom Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wurde er freigesprochen.

Zwei Instanzen – zwei Meinungen

Das brachte ihm aber wenig. Jedenfalls änderte es nichts an seiner Erkrankung. Deshalb begehrte er Leistungen der Unfallfürsorge. Die wurden indes abgelehnt. Während er mit seiner dagegen gerichteten Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover (Urteil vom 25.9.2015 – 13 A 5795/13) Erfolg hatte, war ihm dieser in der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Urteil vom 24.10.2017 – 5 LB 124/16) nicht beschieden. Er konnte das Gericht nicht davon überzeugen, dass das für die Anerkennung als Dienstunfall erforderliche Tatbestandsmerkmal eines auf „äußerer Einwirkung beruhenden Ereignisses“ vorliegt. Seine Klage gegen die Nichtzulassung der Revision wurde vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen.

Die obersten Verwaltungsrichter legten in ihrer Entscheidung dar, dass in der Rechtsprechung geklärt ist, dass auch nicht-körperliche Einwirkungen äußere Einwirkungen im Sinne des Dienstunfallrechts sein können. Und eine solche nicht körperliche-Einwirkung kann nach Meinung des Bundesverwaltungsgerichts auch ein Dienstgespräch sein.

Einfach benehmen!

Vorgesetzte müssen deshalb aber nicht gleich in Panik geraten. Auch besonders sensible Mitarbeiter, haben nach dieser Rechtsprechung nur ausnahmsweise Anspruch auf Unfallfürsorge, wenn es aufgrund eines Dienstgesprächs zu psychischen Erkrankungen kommt. Das Bundesverwaltungsgericht betont in der Entscheidung, dass ein „im Rahmen des Üblichen bleibender, sozialadäquater Verlauf eines Dienstgesprächs“ keine äußere Einwirkung im Sinne des Dienstunfallrechts ist.

Nur wenn während eines Gesprächs durch dessen Verlauf, die Art der Äußerungen oder herabsetzende Inhalte der Rahmen der Sozialadäquanz überschritten wird, kommt der besondere Schutz des Dienstunfallfürsorgerechts in Betracht. Überschritten wird dieser Rahmen, wie das Bundesverwaltungsgericht ausführt, zum Beispiel durch aggressives Anbrüllen, Beleidigungen und Beschimpfungen. Darauf sollten Vorgesetzte also besser verzichten. Und das sollte eigentlich auch selbstverständlich sein.

Aktuelle Buchveröffentlichungen von Prof. Dr. jur. Arnd Diringer:

Kategorien: #ArbeitsRechtKurios Tags: ArbeitsRechtKurios

  • Prof. Dr. Arnd Diringer

    Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht (Hochschule Ludwigsburg) #EFAR - Profil Twitter LinkedIn Xing

Ähnliche Beiträge

ArbeitsRechtKurios ArbeitsRechtKurios
9. Januar 2026 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Auf Firmenkosten zur Champions-League

Kann ein Arbeitgeber von einem Mitarbeiter die Erstattung von Anwaltskosten für die Ermittlung von Pflichtverletzungen verlangen? Grundsätzlich ja, meint das Bundesarbeitsgericht. Aber…!
Lesen
ArbeitsRechtKurios ArbeitsRechtKurios
7. November 2025 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Eine Pornodarstellerin bei der Diakonie

Darf die Diakonie eine Erzieherin kündigen, weil sie zugleich als Pornodarstellerin arbeitet? Ja, urteilten das Arbeitsgericht Augsburg (Urt. v. 22.10.2014 – 10 Ca 1518/14) und das Landesarbeitsgericht München (Urt. v. 21.04.2015 - 6 Sa 944/14).
Lesen
ArbeitsRechtKurios ArbeitsRechtKurios
4. Juni 2025 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Ein Fake-Interview als Kündigungsgrund

Im April 2023 veröffentlichte eine Illustrierte ein mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstelltes Fake-Interview mit Michael Schumacher. Die verantwortliche Chefredakteurin wurde deshalb von dem Unternehmen gekündigt. Mit ihrer Kündigungsschutzklage hatte die Frau vor dem ArbG München Erfolg.
Lesen

Primary Sidebar

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäters ist Berufskrankheit
  • Neuer Fördercheck für Unternehmen
  • Auf Firmenkosten zur Champions-League
  • Arbeitsunfall bei Nachsuche nach Wild bestätigt – Sozialgericht gibt Klage statt
  • Startpunkte Workation

#EFAR – Jobs

  • Osborne Clarke Rechtsanwalt (w/m/d) Arbeitsrecht München
  • ARQIS Teamassistenz (m/w/d) Arbeitsrecht in Düsseldorf Düsseldorf
  • ARQIS Rechtsanwalt (m/w/d) mit Berufserfahrung für Arbeitsrecht in Düsseldorf oder München Düsseldorf oder München

#EFAR Feeds (X & LinkedIN)

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de

Handcrafted with by Jung und Wild design.