Kontakt, Feedback & Blog registrieren
Sie erreichen die Betreiber des EFAR mit nachstehender Eingabemaske oder direkt unter kontakt@efarbeitsrecht.net. Wir freuen uns über jedwedes Feedback sowie Ihre Anregungen und Hinweise. Folgen Sie dem #EFAR auch auf LinkedIn, Twitter, XING und Facebook.
Wenn Sie einen Blog registrieren wollen, sollten Sie vor Ihrem Hinweis folgende Kriterien prüfen:
- Es muss sich um Ihren eigenen Blog handeln bzw. müssen Sie berechtigt sein, ein Blogangebot melden zu dürfen.
- Der Blog sollte sich ausschließlich, mindestens überwiegend mit dem Arbeitsrecht beschäftigen.
- Es sollte eindeutig erkennbar sein (Themen, Thementiefe, Themenaufbereitung), dass der Blog sich an ein arbeitsrechtliches Fachpublikum (Unternehmen, Anwaltschaft, Wissenschaft) richtet und nicht (nur) an Privatpersonen.
- Die arbeitsrechtlichen Blogbeiträge sollten eigene Bewertungen und Schlussfolgerungen durch die Autoren beinhalten, die einen Mehrwert generieren. Die reine Wiedergabe von Pressemitteilungen (Gerichte etc.), Leitsätzen etc. reicht in diesem Sinne nicht aus.
- Der Blog sollte aktiv sein – zwischen den letzten beiden Beiträgen sollten nicht mehr als zwei Wochen liegen; der letzte Beitrag sollte nicht älter als drei Wochen sein.
- Textlose Videoblogs sowie reine Funblogs ohne eigenen Content können nicht aufgenommen werden.
- Der Blog muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
- Der Blog muss frei von rassistischen, gewaltverherrlichenden und nicht-jugendfreien Inhalten sein.
- Der Blog muss einen Feed zur Verfügung stellen. Wir unterstützen folgende Formate: RSS 0.9x, RSS 1.0, RSS 2.0, Atom 0.3, FeedBurner Feeds.
Die Initiatoren des EFAR behalten sich ausdrücklich vor, jeden Registrierungswunsch abschließend zu prüfen; die Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht automatisch zur Registrierung im EFAR. Gleiches gilt, wenn registrierte Blogs über einen längeren Zeitraum o.g. Kriterien nicht mehr erfüllen; eine De-Registrierung bleibt jederzeit den Initiatoren vorbehalten.