ArbeitsRecht kurios
Darf eine Grundschullehrerin einen Swingerclub betreiben und sich dort "aktiv vergnügen"? Nein, meinte das Land Nordrhein-Westfalen. Doch, entschied das LAG Hamm.
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Ein Sturz beim Klettern zum Mädchenzimmer kann Folge eines für Jugendliche typischen gruppendynamischen Prozesses sein.
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Der Begriff der beruflichen Weiterbildung ist „breit zu verstehen“, meint das LAG Berlin-Brandenburg. Daher kann auch ein Yoga-Kurs von dem Begriff erfasst sein.
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Ein Arbeitszeugnis darf nicht polemisch und in grob unsachlichem und ironischen Stil verfasst sein. Das hat das LAG Köln klargestellt.
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Attackiert ein Ehemann seinen Nebenbuhler an dessen Arbeitsplatz handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall. Das hat das LSG Bayern entschieden.
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„Wer eine anwaltliche Leistung in Anspruch nimmt, muss diese auch bezahlen.“ Das musste das Amtsgericht Leverkusen klarstellen.
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Manche Arbeitgeber machen ihren Mitarbeitern das Leben zur Hölle. Das zeigt ein Fall, den das LAG Köln entschieden hat.
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Wer im Betrieb "Angst und Schrecken" verbreitet sollte sich nicht wundern, wenn er den Job verliert.
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Dreh- und rollbare Bürostühle für Betriebsratssitzungen? Nein, meint das LAG Rheinland-Pfalz. Sogenannte Freischwinger sind komfortabel genug.
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Wer raucht riskiert seine Gesundheit. Und auf Verständnis der Gerichte brauchen Raucher nicht zu hoffen. Das zeigt eine Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe.
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Nicht jeder der volljährig ist, ist deshalb erwachsen. Das ist natürlich nicht schlimm. Allzu kindisches Verhalten kann aber den Job kosten.
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Laut Arbeitsvertrag sollte eine Frau als Haushaltshilfe tätig sein. Tatsächlich ging es aber um sexuelle Dienste.
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Juristen wissen alles. Jedenfalls scheinen das viele von ihnen zu glauben. Und so kommt es, dass ein Gericht einem Versicherungsvertreter erklärt wie er mit Kunden umgehen soll.
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Bei manchen Bewerbungen reibt man sich verwundert die Augen. Zum Beispiel bei der eines ehemaligen Rechtsanwalts.
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Das Leben ist viel zu kurz, um schlechten Wein zu trinken meinte einst Johann Wolfgang von Goethe. Klauen sollte man ihn aber nicht, wie eine Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein zeigt.
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Für Arbeitnehmer kann ein Dienstfahrzeug finanziell lukrativ sein. Und oft ist es ein Statussymbol. Aber nicht, wenn es sich um einen Leichenwagen handelt.
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Zu einem Dienstunfall im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes kann es auch kommen, wenn ein Vorgesetzter einen Mitarbeiter verbal zu hart angeht.
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Auch Langschläfer müssen morgens pünktlich zur Arbeit erscheinen. Und es hilft nichts, wenn ihr Wecker zwar die Nachbarschaft, aber nicht sie weckt.
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