#ArbeitsRechtKurios
Darf ein Beamter einer Justizvollzugsanstalt seine Bezüge durch Betreiben eines Erotik-Chats aufbessern? Nein, meint das VG Aachen (Urt. v. 27.04.2015 – 1 K 908/14). Solche Aktivitäten rechtfertigen die Annahme, dass sich der Beamte „nicht mehr mit seiner gesamten Arbeitskraft in den Dienst des Dienstherrn stellt“.
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Firmenfeiern sind eine tolle Sache. Aber allzu ausgelassen sollte man sich als Arbeitnehmer dort nicht verhalten. Das zeigt ein Fall, der vor dem LAG Düsseldorf verhandelt wurde (Vergleich vom 18.7.2023 – 3 Sa 211/23).
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6. September 2024 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Bordeaux statt Porto, San José statt San José
Die Urlaubszeit neigt sich dem Ende zu. Und damit auch unser Urlaubs-Spezial #ReiseRechtKurios. Im letzten Fall dieses Jahres geht es um verpatzte Buchungen.
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28. August 2024 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Essen und Trinken halten Leib und Seele zusammen – auch im Urlaub
Arbeit und Urlaub gehören zusammen wie Essen und Trinken. Um das Letztgenannte geht es in unserem neuen Beitrag in der Reihe #ReiseRechtKurios.
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ReiseRechtKurios
8. August 2024 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Wie man sich bettet, so liebt man – Hotelbetten als Rechtsproblem
Wer arbeitet braucht auch Urlaub. Was in dieser Zeit passiert, ist oft nicht weniger kurios als das Arbeitsleben. Deshalb gibt es im Sommer die Reihe #ReiseRechtKurios auf #EFAR. Dieses Mal geht es um Sextipps eines Gerichts und andere Fragen rund um das Thema Bett.
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Wer arbeitet, sollte auch Urlaub machen. Was in dieser Zeit passiert, ist oft nicht weniger kurios als das Arbeitsleben. Und auch nicht immer erholsam. Das musste ein deutsches Ehepaar bei einem Kenia-Urlaub feststellen. Die Hotelanlage hatte zahlreiche Mängel, dazu kamen Baustellenlärm sowie US-Soldaten und Prostituierte.
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Kuriose Sachverhalte aus dem Arbeitsleben landen immer wieder vor den Gerichten – nicht nur in Deutschland. #ArbeitsRechtKurios dieses Mal mit einem Fall aus Österreich (OGH, Urt. v. 4.12.2002 - 90bA248/02.i).
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ArbeitsRechtKurios
27. Mai 2024 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Das Arbeitsgericht Weiden über “Männer der Tat”
Bauarbeiter sind „Männer der Tat“, bei denen andere Umgangsformen herrschen als bei Bankangestellten. Das muss auch bei einer Kündigung berücksichtigt werden, meint das ArbG Weiden (Urt. v. 13.03.2023 – 3 Ca 556/22).
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Nicht jedes unentschuldigte Verpassen einer Trauerfeier berechtigt eine Kirchengemeinde zur außerordentlichen Kündigung eines langjährig beschäftigten Kirchenmusikers. Das gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis bereits mit Abmahnungen wegen anderer Sachverhalte vorbelastet ist, meint das ArbG Lübeck (Urt. v. 15.06.2023 – 1 Ca 323 öD/23).
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Wer wegen einer Verletzung nicht arbeiten kann, darf grundsätzlich auch keinen Hochleistungssport betreiben. Aber jeder Grundsatz kennt Ausnahmen. Das zeigt ein Fall, den das ArbG Stuttgart entschieden hat.
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Manche Späße gehören nicht an den Arbeitsplatz, schon gar nicht in der heutigen Zeit. Das zeigt ein Fall, der das ArbG Herne und das LAG Hamm beschäftigte.
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Nach einem geselligen Abend verletzt sich ein Betriebsratsmitglied bei einem Sturz auf dem Weg zu seinem Hotelzimmer – und das mit einem Blutalkohol von fast zwei Promille. Ein Arbeitsunfall, meint das Sozialgericht Heilbronn.
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Wer trotz ausdrücklicher Ablehnung des Urlaubs durch den Arbeitgeber eine Fernreise antritt und sich dabei auch noch im Fernsehen zeigt, sollte sich nicht wundern, wenn ihm gekündigt wird.
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Wer sich auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier daneben benimmt, ist schnell seinen Job los. Auch beim Essen lauern Gefahren. Aber nur wer zur Weihnachtsfeier kommt, bekommt auch etwas. Kuriose Weihnachtsfeiern im Spiegel des Rechts.
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Auf Kosten des Arbeitgebers saufen und dabei auch noch dessen Betriebsräume versauen kann den Job kosten. Das hat das LAG Düsseldorf klargestellt (Az. 3 Sa 284/23).
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31. Oktober 2023 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Unterschrift auf dem Arbeitszeugnis: Weder schräg noch in Kinderschrift
Ein Arbeitszeugnis ist zu unterschreiben. Das ist allgemein bekannt. Die Unterschrift darf aber nicht in Kinderschrift geleistet werden. Und schräg darf sie auch nicht sein. Diese Erkenntnisse verdanken wir einem Beschluss des LAG Hamm.
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Arbeit ist nicht alles im Leben. Auch Urlaub gehört dazu. Und was da so alles passiert, ist oft nicht weniger kurios als das Arbeitsleben: Teil 8 unseres Urlaubs-Spezial #ReiseRechtKurios. Dieses Mal geht es um kleines und großes Ungeziefer.
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Wer arbeitet braucht Urlaub. Auch in dieser Zeit passiert so allerhand Kurioses. Deshalb gibt es im Sommer unser Reise-Spezial #ReiseRechtKurios. In Teil 7 geht es um Körpergeruch und Rülpsen.
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