Über das EFAR
Das Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) ist der erste Metablog zum Arbeitsrecht: Innovative Tools treffen hochwertige Fachinformationen und bereiten diese für die arbeitsrechtliche Community in Unternehmen, Kanzleien und Verbänden auf. Der Anspruch dabei ist hoch – arbeitsrechtliche Inhalte und Themen, die nicht überall zu finden sind.
Und das in mitunter völlig neuen Formen der Kommunikation und Kollaboration, die nicht nur der arbeitsrechtlichen Blogosphäre und Community helfen, effizienter und vernetzter zu arbeiten. Das #EFAR hat damit auch das Potenzial, sowohl der interessierten Fachwelt als auch der breiten Öffentlichkeit im digitalen Umfeld Nutzen zu stiften.
Ein innovativer Ansatz des #EFAR ist ein Live Log zu unterschiedlichen Arbeitsrechts-Blogs – ein automatischer und stets aktueller Aggregator für Beiträge und Nachrichten aus der stark wachsenden arbeitsrechtlichen Blogosphäre. Darüber nehmen wir regelmäßig in Einzelbeiträgen Zusammenfassungen solcher Themen aus dem Live Log vor, die wiederholt – nicht nur in den hier registrierten Blogs – und den dazugehörigen Social-Media-Aktivitäten der „arbeitsrechtlichen Netzgemeinde“ aufgegriffen werden. Auch damit weist das #EFAR als wertvoller Seismograph stets aktuell auf die Entwicklungen und Themen im Arbeitsrecht hin, die für die betriebliche und beratende Praxis von Interesse sind bzw. sein sollten.
Durch eigene Beiträge (EFAR-Beiträge) beteiligt sich das #EFAR selbst an der Diskussion aktueller Themen aus dem Arbeitsrecht. Der Anspruch: Themen und Detailfragen aus dem Arbeitsrecht aufgreifen, die von Fachexperten kommen und nicht auf vergleichbaren Portalen zu finden sind. Namhafte Gastautoren unterstützen dabei, diesen Anspruch regelmäßig umzusetzen.
Und: Ab und zu muss auch ein Schmunzeln erlaubt sein. Dafür sorgt unsere Kategorie ArbeitsRecht kurios.
Weiterführende Informationen
Wie Sie einen arbeitsrechtlichen Blog im #EFAR registrieren können, lesen Sie hier. Um regelmäßig über die Top-Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre informiert zu bleiben, empfehlen wir die Anmeldung für den #EFAR-Newsletter. Oder besuchen Sie die #EFAR-Seite auf Facebook, folgen Sie #EFAR auf Twitter oder dem entsprechenden News-Kanal auf Xing und LinkedIn oder werden Sie Mitglied in der Xing-Gruppe des #EFAR.
Die Inanspruchnahme der Informationsangebote des #EFAR sind kostenlos. Bitte beachten Sie die Hinweise in unserem Disclaimer zum Umgang mit dem Informationsangebot des #EFAR. Ebenso unsere Datenschutzerklärung, welche Sie über den Umgang mit Ihren Daten bei der Nutzung dieser Webseite informiert.
Media Kit
Informationen zur Platzierung von Anzeigen im #EFAR finden Sie hier. Auch schlüsseln wir an gleicher Stelle die Zielgruppe des #EFAR auf und zeigen, welche Themen und Serviceangebote für die Nutzer interessant sind und wie Sie die Zielgruppe des #EFAR erreichen können.
EFAR-Jobs
Wenn Sie auf der Suche nach Arbeitsrechtlern für Ihre Kanzleien, Ihr Unternehmen oder Ihren Verband sind – Berufseinsteiger, Referendare oder berufserfahrene Kolleginnen und Kollegen – sollten Sie die erste Spezialjobbörse im Arbeitsrecht kennen, mit dessen Angebot das EFAR ebenfalls aufwarten kann.