#ArbeitsRechtKurios
Ist ein Bild mit nackten Frauenbeinen auf einem Firmenwagen eine „pfiffige Werbung“? Hat eine solche Darstellung eine „objektiv diskriminierende Wirkung“, wenn der Mitarbeiter, der das Auto fahren soll, homosexuell ist?
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10. August 2018 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Arbeitszeugnis: Nicht geknickt sein, wenn es geknickt ist
Selbsteinschätzung und Fremdeinschätzung stimmen oft nicht überein. Daher verwundert es kaum, dass es häufig zu Zeugnis-Streitigkeiten kommt. Manchmal sind diese geradezu absurd.
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Wenn einem Arbeitnehmer sein Job stinkt, verursacht das oft Probleme bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Nicht weniger problematisch ist es, wenn ein Arbeitnehmer im Job stinkt.
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Ein Knaller in der Toilette? Den Knallerwerfer traf jedenfalls eine außerordentliche Kündigung - und den Kollegen in der Toilette kein „Stimmungsaufheller“, so das Arbeitsgericht.
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15. Juni 2018 - Prof. Dr. Arnd Diringer
„Mit Wut beginnt, mit Reue schließt der Zorn“
Sich aus Wut selbst zu verletzen ist keine gute Idee. Das zeigt ein vom Hessischen Landesarbeitsgericht entschiedener Fall.
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Mangels höchstrichterlicher Rechtsprechung weiß der Autor bis heute nicht, ob ihm sein Kindheitsraum aufgrund einer Geschlechtsdiskriminierung versagt geblieben wäre...
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Wenn eine Schwangerschaftsvertretung selbst schwanger ist, wird es schwierig. Das zeigt ein vom LAG Köln entschiedener Fall.
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Eine E-Mail mit weitreichenden Folgen beschäftigte das VG Düsseldorf.
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Kann ein Arbeitnehmer verlangen, dass ihn Kollegen und Vorgesetzte "siezen"? Diese Frage beschäftigte das LAG Hamm.
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29. März 2018 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Der Tritt ins Gesäß eines Arbeitnehmers ist keine betriebliche Tätigkeit
Dass man manche Arbeitnehmer "in den Hintern treten muss" stimmt. Wörtlich darf man das aber nicht nehmen.
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23. März 2018 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Auch Beamte werden privatwirtschaftlich tätig: Auf der Toilette!
Geht ein Beamter auf die Toilette ist das eine privatwirtschaftliche „Tätigkeit. Diese Erkenntnis verdanken wir dem Verwaltungsgericht München.
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Knapp daneben ist auch vorbei: Und schon kam es zur fristlosen Kündigung nach einer falschen Altersschätzung der Freundin des Chefs!
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Das LAG Hamm zeigt wenig Verständnis für religiöse Gefühle: Es hielt nicht „nur“ eine ordentliche, sondern sogar eine außerordentliche Kündigung für gerechtfertigt. Und das "nur", weil ein Call-Center-Mitarbeiter Jesus liebt...
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Eine Sonderprüferin beim Finanzamt, die sich als Domina ablichten ließ, beschäftigte das VG Berlin.
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Einen Teil des Gehalts als Kanzlei einbehalten, weil der ehemaliger Mitarbeiter - ein Anwalt - „pflicht- und vertragswidrig erhebliche Arbeitszeit über das übliche Maß weit hinausgehend auf der Toilette verbracht" habe? Viel Spaß beim Arbeitsgericht Köln...
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Pausenbummelei oder Magenprobleme? Jedenfalls gab es eine außerordentliche Kündigung.
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8. Dezember 2017 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Betriebliche Weihnachtsfeiern: Das Fest der Hiebe
Es gibt Grenzen im Umgang mit Vorgesetzten. Das gilt insbesondere für Beschimpfungen, auch wenn diese in fröhlicher Stimmung auf Weihnachtsfeiern erfolgen.
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26. Oktober 2017 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Pu, der Bär und die Republik der Humanisten
Über Arbeitszeugnisse wird viel gestritten. Eine bemerkenswerte Entscheidung hat das Arbeitsgericht Düsseldorf getroffen.
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