• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • ArbeitsRecht Kurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • Supreme Court overturning constitutional right to abortion will impact employee benefit plans
    Quelle : KLIEMT.blog 01.07.2022 - 08:00 Von Ius Laboris
  • Auf die Plätze! Fertig! Urlaub! – FAQ zum Urlaubsrecht (Teil 3)
    Quelle : Vangard 30.06.2022 - 09:34 Von Svenja Gaida, Kim Kleinert
  • Transformation erfolgreich gestalten: Wem hilft ein Freiwilligenprogramm? (Video)
    Quelle : KLIEMT.blog 30.06.2022 - 07:30 Von Dr. Markus Janko 
  • Tilgungsreihenfolge bei konkurrierenden Urlaubsansprüchen
    Quelle : Beck-Blog 30.06.2022 - 06:00 Von Christian.Rolfs
  • Auf die Plätze! Fertig! Urlaub! – FAQ zum Urlaubsrecht (Teil 2)
    Quelle : Vangard 29.06.2022 - 10:14 Von Svenja Gaida, Kim Kleinert
  • Faktoren eines nachhaltigen Human Resources Managements (Teil I)
    Quelle : Küttner Feed 29.06.2022 - 09:00
  • Whistleblowing: Vorwürfe gegen die Geschäftsführung
    Quelle : KLIEMT.blog 29.06.2022 - 08:08 Von Dr. Jan Heuer
  • Auf die Plätze! Fertig! Urlaub! – FAQ zum Urlaubsrecht (Teil 1)
    Quelle : Vangard 28.06.2022 - 11:28 Von Svenja Gaida, Kim Kleinert
  • Wann verjähren Ansprüche auf Urlaubsabgeltung?
    Quelle : KLIEMT.blog 28.06.2022 - 08:00 Von Martin Wörle
  • Urlaub ohne Ende? Acht To Dos für Arbeitgeber beim Thema Vertrauensurlaub.
    Quelle : Buse 28.06.2022 - 08:00 Von Dr. Julia Bruck
  • Immer noch: Örtlich zuständige Arbeitsagentur (Air Berlin)
    Quelle : Beck-Blog 28.06.2022 - 06:00 Von Christian.Rolfs
  • Augen auf beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen
    Quelle : KLIEMT.blog 27.06.2022 - 08:00 Von Dr. Jan L. Teusch 
  • BAG: Keine wirksame BV bei fehlendem Betriebsratsbeschluss
    Quelle : Beck-Blog 27.06.2022 - 06:00 Von Christian.Rolfs
  • Update: Gesetzliche Neuregelungen zur Anpassung von Arbeitsverträgen unverändert beschlossen
    Quelle : Vangard 24.06.2022 - 10:35 Von Christoph Kaul
  • Update: Gesetzliche Neuregelungen zur Anpassung von Arbeitsverträgen unverändert beschlossen
    Quelle : Vangard 24.06.2022 - 10:35 Von Christoph Kaul
  • Employers ‘of record’ – Are they allowed? What are the risks?
    Quelle : KLIEMT.blog 24.06.2022 - 08:00 Von Ius Laboris
  • Neufassung des Nachweisgesetzes: Handlungsbedarf bei Muster-Arbeitsverträgen ab dem 01.08.2022
    Quelle : Esche 24.06.2022 - 00:00
  • Bundestag verabschiedet Gesetz zur Änderung des Nachweisgesetzes – was Unternehmen jetzt beachten müssen
    Quelle : Küttner Feed 23.06.2022 - 19:57
  • Die Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs in der Praxis
    Quelle : Beck-Blog 23.06.2022 - 10:48 Von Gastbeitrag
  • Streik! Und jetzt? – Vier Tipps für Arbeitgeber zum Umgang mit Streikaufrufen
    Quelle : KLIEMT.blog 23.06.2022 - 08:04 Von Lena Fersch

Wenn man seinen Job „in die Tonne kloppt“

  • 29. September 2017 |
  • Prof. Dr. Arnd Diringer

Dass man manchen Arbeitnehmern Beine machen muss, heißt nicht, dass sie neue Gliedmaßen benötigen. Wenn einem Unternehmen das Wasser bis zum Hals steht, kann ein Schwimmkurs kaum helfen. Wer Redensarten allzu wörtlich nimmt, kann sich schnell mit einer Kündigung konfrontiert sehen.

  • twittern 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Dass man manchen Arbeitnehmern Beine machen muss, heißt nicht, dass sie neue Gliedmaßen benötigen. Wenn einem Unternehmen das Wasser bis zum Hals steht, kann ein Schwimmkurs kaum helfen. Und wenn man einem Kollegen einen Denkzettel verpassen will, sollte man ihm besser kein Post-it auf die Stirn kleben.

Wer Redensarten allzu wörtlich nimmt, kann schnell in Teufels Küche kommen. Das zeigt ein vom LAG Hamm entschiedener Fall (Urt. v. 2.6.2005 – 15 Sa 126/05). Hier wurde einem Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle des Amtes für öffentliche Sicherheit, Verkehr und Personenstandswesen außerordentlich gekündigt, weil er zahlreiche Akten vernichtet hatte.

Sein Vorgehen verteidigte er damit, dass seine Teamleiterin zu einem Kollegen gesagt hatte, dass dieser „die verjährten Fälle (…) in die Tonne kloppen“ könnte, „da ja nichts mehr zu holen sei“. Nachdem der Verwaltungsangestellte von dieser Aussage erfahren hat, begann er verjährte und aus anderen Gründen nicht eingegebene Vorgänge zu vernichten.

Vor Gericht hatte er mit dieser Verteidigung keinen Erfolg. Das LAG Hamm bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Der Angestellte habe aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit gewusst, wie mit den Akten umzugehen ist. Ihre Vernichtung allein aufgrund einer angeblichen Äußerung seiner Vorgesetzten sei eine schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten.

Nervige Werbung

In die (Abfall-)Tonne „gekloppt“ werden häufig auch Postsendungen. Und zwar nicht nur von den Empfängern, sondern sogar von Briefträgern. Das kann für die Zusteller nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch strafrechtliche Folgen haben. Die Vernichtung von Briefen unterfällt § 206 Abs. 2 Nr. 2 StGB (Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses) und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Vor den Arbeitsgerichten haben die Täter wenig Aussicht auf Erfolg, wenn sie wegen einer solchen Handlung gekündigt werden. Und das ist im Interesse der Empfänger grundsätzlich auch zu begrüßen. Trotzdem scheint eine Entscheidung des LAG Hessen (Urt. v. 20.10.2004 – 6 Sa 400/04) zweifelhaft.

In dem Fall wurde einem fast fünfzigjährigen, verheirateten und schwerbehinderten Zusteller nach nahezu fünfundzwanzig Jahren Dienstzeit gekündigt, weil er Briefsendungen zerrissen und in einer Papiertonne entsorgt hatte. Die Besonderheit: Es handelte sich lediglich um drei „Infosendungen“, also schlicht Werbung. Zudem war der Briefträger zum Tatzeitpunkt in einer schweren familiären und finanziellen Situation. Er hatte geltend gemacht dass er deshalb einen „Blackout“ gehabt habe.

Das LAG Hessen sah die Kündigung trotzdem als rechtmäßig an. Nach Meinung des Gerichts hatte der Kläger nicht nur eine Arbeitsanweisung missachtet und seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Sein Verhalten sei zudem geeignet gewesen, das Vertrauen der Postkunden auf Sicherheit und Zuverlässigkeit der Briefbeförderung zu gefährden und könne das Bemühen seines Arbeitgebers, sich durch einen hohen Qualitätsstandard von seinen Mitbewerbern abzuheben, untergraben. An einen „Blackout“ glaubte das Gericht nicht.

[Hinweis: Der Beitrag wurde erstmals in der Zeitschrift Arbeit und Arbeitsrecht 2015, S. 510ff veröffentlicht. Er wird hier mit freundlicher Zustimmung der AuA-Redaktion publiziert.]

Aktuelle Buchveröffentlichung des Autors (Prof. Dr. jur. Arnd Diringer):

 

Kategorien: ArbeitsRecht kurios

  • Prof. Dr. Arnd Diringer

    Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht (Hochschule Ludwigsburg) #EFAR - Profil Twitter LinkedIn Xing

Ähnliche Beiträge

Primary Sidebar

Mehr Informationen

  • Anzeige schalten
  • #EFAR-Beiträge
  • #EFAR-News
  • ArbeitsRecht kurios
  • Live–Log
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • #EFAR–Autoren
  • #EFAR–Fokusseiten
Anzeige

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • BYOD und Homeoffice: Warum das Privathandy nicht dienstlich genutzt werden sollte
  • Arbeitsbedingungen: Neue (?) Nachweispflichten in der betrieblichen Altersversorgung
  • Kein Geld für nicht genommenen Erholungsurlaub über 20 Tage
  • Urlaubsanspruch bei Wechselschichttätigkeit
  • Änderung des Nachweisgesetzes beschlossen – Handlungsbedarf für alle Unternehmen

#EFAR – Jobs

  • Taylor Wessing Referendar (w/m/d) Hamburg
  • Taylor Wessing Referendar (w/m/d) München
  • Taylor Wessing Referendar (w/m/d) Berlin
  • Taylor Wessing Referendar (w/m/d) Düsseldorf

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de Cookie Einstellungen

Handcrafted with by Jung und Wild design.