• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Beiträge
    • ArbeitsRecht Kurios
    • #EFAR Top–Themen
    • #EFAR–Suche
  • #EFAR-Stellenangebote
    • #EFAR-Jobs
    • Legalhead
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
  • Entgelttransparenzgesetz: Keine dauerhafte Überlassung von Entgeltlisten an den Betriebsrat – Einsichtsrecht nur bei Zuständigkeit für Auskunftsverlangen
    Quelle : Arbeitsrechtblog von OC 03.03.2021 - 18:22 Von Osborne Clarke
  • Neue BAG Entscheidung rückt Entgeltgleichheit wieder in den Fokus
    Quelle : Vangard 03.03.2021 - 10:44 Von Paul Oberländer
  • Der „Brexit“ ist vollzogen: Was Arbeitgeber nun beachten sollten
    Quelle : KLIEMT.blog 03.03.2021 - 09:27 Von Dr. Maya Bornhofen
  • Quarantäne im Erholungsurlaub
    Quelle : Esche 03.03.2021 - 00:00
  • Tarifentgelte steigen 2020 krisenbedingt nur moderat
    Quelle : Beck-Blog 02.03.2021 - 16:18 Von Martin.Biebl
  • Update 2021 - Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Änderungen für Start-ups im Überblick
    Quelle : Beiten Burkhardt 02.03.2021 - 13:00 Von Dr. Michaela Felisiak, Dr. Erik Schmid
  • Wenn Weindiebstahl den Job kostet… und noch viel mehr!
    Quelle : PWWL 02.03.2021 - 10:15 Von alice
  • Schaffung eines rein „virtuellen Gemeinschaftsbetriebs“ ist keine Betriebsänderung
    Quelle : KLIEMT.blog 02.03.2021 - 09:09 Von Dr. Anja Dachner
  • Data-Loss-Prevention-Software.
    Quelle : Buse 02.03.2021 - 08:00 Von Tobias Vößing
  • Arbeitsgericht Siegburg: Kollegen auf der Toilette eingesperrt – fristloser Kündigungsgrund
    Quelle : Beck-Blog 01.03.2021 - 17:54 Von stoffels
  • Das Homeoffice-Telegramm
    Quelle : Beiten Burkhardt 01.03.2021 - 13:00 Von Dr. Erik Schmid
  • Betriebliche Teststrategien für mehr Infektionsschutz – was arbeitsrechtlich zu beachten ist
    Quelle : Küttner Feed 01.03.2021 - 11:06
  • Solidarbeitrag: Vergütungsverzicht des Managements
    Quelle : CMSHS 01.03.2021 - 09:07 Von Fabian Mayer
  • Politische Betätigung als Kündigungsgrund? – Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Teil 2)
    Quelle : KLIEMT.blog 01.03.2021 - 07:00 Von Dr. Kerstin Giehler
  • Schlussanträge des Generalanwalts im Kopftuchverfahren
    Quelle : Beck-Blog 27.02.2021 - 17:04 Von stoffels
  • Teures Schutzschirmverfahren – wie Unternehmen die Finanzierung frühzeitig sicherstellen
    Quelle : Beiten Burkhardt 26.02.2021 - 13:00 Von Heinrich Meyer, Dr. Moritz Handrup
  • Testpflicht vs. Impfpflicht: Was dürfen Arbeitgeber anordnen?
    Quelle : CMSHS 26.02.2021 - 08:38 Von Paula Wernecke
  • Detached Workers in the UK and the EU: What’s new about social security contributions
    Quelle : KLIEMT.blog 26.02.2021 - 07:00 Von Ius Laboris
  • Arbeitsrechtliche Compliance im Home Office hinreichend beachtet?
    Quelle : KLIEMT.blog 25.02.2021 - 07:00 Von Dr. Frederik Möller
  • DSGVO-Bußgeld über 14,5 Millionen Euro abgewendet
    Quelle : Beiten Burkhardt 24.02.2021 - 13:00 Von Susanne Klein, Lennart Kriebel

Wenn man seinen Job „in die Tonne kloppt“

  • 29. September 2017 |
  • Prof. Dr. Arnd Diringer

Dass man manchen Arbeitnehmern Beine machen muss, heißt nicht, dass sie neue Gliedmaßen benötigen. Wenn einem Unternehmen das Wasser bis zum Hals steht, kann ein Schwimmkurs kaum helfen. Wer Redensarten allzu wörtlich nimmt, kann sich schnell mit einer Kündigung konfrontiert sehen.

  • twittern 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Dass man manchen Arbeitnehmern Beine machen muss, heißt nicht, dass sie neue Gliedmaßen benötigen. Wenn einem Unternehmen das Wasser bis zum Hals steht, kann ein Schwimmkurs kaum helfen. Und wenn man einem Kollegen einen Denkzettel verpassen will, sollte man ihm besser kein Post-it auf die Stirn kleben.

Wer Redensarten allzu wörtlich nimmt, kann schnell in Teufels Küche kommen. Das zeigt ein vom LAG Hamm entschiedener Fall (Urt. v. 2.6.2005 – 15 Sa 126/05). Hier wurde einem Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle des Amtes für öffentliche Sicherheit, Verkehr und Personenstandswesen außerordentlich gekündigt, weil er zahlreiche Akten vernichtet hatte.

Sein Vorgehen verteidigte er damit, dass seine Teamleiterin zu einem Kollegen gesagt hatte, dass dieser „die verjährten Fälle (…) in die Tonne kloppen“ könnte, „da ja nichts mehr zu holen sei“. Nachdem der Verwaltungsangestellte von dieser Aussage erfahren hat, begann er verjährte und aus anderen Gründen nicht eingegebene Vorgänge zu vernichten.

Vor Gericht hatte er mit dieser Verteidigung keinen Erfolg. Das LAG Hamm bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Der Angestellte habe aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit gewusst, wie mit den Akten umzugehen ist. Ihre Vernichtung allein aufgrund einer angeblichen Äußerung seiner Vorgesetzten sei eine schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten.

Nervige Werbung

In die (Abfall-)Tonne „gekloppt“ werden häufig auch Postsendungen. Und zwar nicht nur von den Empfängern, sondern sogar von Briefträgern. Das kann für die Zusteller nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch strafrechtliche Folgen haben. Die Vernichtung von Briefen unterfällt § 206 Abs. 2 Nr. 2 StGB (Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses) und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Vor den Arbeitsgerichten haben die Täter wenig Aussicht auf Erfolg, wenn sie wegen einer solchen Handlung gekündigt werden. Und das ist im Interesse der Empfänger grundsätzlich auch zu begrüßen. Trotzdem scheint eine Entscheidung des LAG Hessen (Urt. v. 20.10.2004 – 6 Sa 400/04) zweifelhaft.

In dem Fall wurde einem fast fünfzigjährigen, verheirateten und schwerbehinderten Zusteller nach nahezu fünfundzwanzig Jahren Dienstzeit gekündigt, weil er Briefsendungen zerrissen und in einer Papiertonne entsorgt hatte. Die Besonderheit: Es handelte sich lediglich um drei „Infosendungen“, also schlicht Werbung. Zudem war der Briefträger zum Tatzeitpunkt in einer schweren familiären und finanziellen Situation. Er hatte geltend gemacht dass er deshalb einen „Blackout“ gehabt habe.

Das LAG Hessen sah die Kündigung trotzdem als rechtmäßig an. Nach Meinung des Gerichts hatte der Kläger nicht nur eine Arbeitsanweisung missachtet und seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Sein Verhalten sei zudem geeignet gewesen, das Vertrauen der Postkunden auf Sicherheit und Zuverlässigkeit der Briefbeförderung zu gefährden und könne das Bemühen seines Arbeitgebers, sich durch einen hohen Qualitätsstandard von seinen Mitbewerbern abzuheben, untergraben. An einen „Blackout“ glaubte das Gericht nicht.

[Hinweis: Der Beitrag wurde erstmals in der Zeitschrift Arbeit und Arbeitsrecht 2015, S. 510ff veröffentlicht. Er wird hier mit freundlicher Zustimmung der AuA-Redaktion publiziert.]

Aktuelle Buchveröffentlichung des Autors (Prof. Dr. jur. Arnd Diringer):

 

Kategorien: ArbeitsRecht kurios

  • Prof. Dr. Arnd Diringer

    Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht (Hochschule Ludwigsburg) #EFAR - Profil Twitter LinkedIn Xing

Ähnliche Beiträge

Primary Sidebar

Mehr Informationen

  • Anzeige schalten
  • #EFAR-Beiträge
  • Live–Log
  • ArbeitsRecht kurios
  • #EFAR–Stellenangebote
  • #EFAR–Autoren
  • #EFAR–Fokusseiten
Anzeige

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Überschreiten der betriebsüblichen Arbeitszeit: Wann duldet der Arbeitgeber Überstunden – mit welchen Folgen?
  • Expertentalks Arbeitsrecht: Die arbeitsrechtliche Gestaltung agiler Personalstrategien
  • #EFAR-Basics: Whistleblowing
  • Land in Sicht: Wird der elektronische Rechtsverkehr bald benutzerfreundlicher?
  • Widerlegbare Vermutung der Geschlechterdiskriminierung bei geringerer Bezahlung

#EFAR – Jobs

  • HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Rechtsanwälte w/m/d Arbeitsrecht in Hamburg – in Voll- oder Teilzeit (z. B. promotionsbegleitend) Hamburg
  • Boehringer Ingelheim Pharma GmbH&Co.KG Senior Manager Labour Law Rechtsanwalt /Syndikusrechtsanwalt (w/m/divers) mit Schwerpunkt Arbeitsrecht Ingelheim
  • Boehringer Ingelheim Pharma GmbH&Co.KG Manager Labour Law (m/w/d) / Syndikusrechtsanwalt (w/m/divers) mit Schwerpunkt Arbeitsrecht Ingelheim
  • Luther Rechtsanwalt (m/w/d) Arbeitsrecht (Vollzeit / Teilzeit) Frankfurt am Main

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de Cookie Einstellungen

Handcrafted with by Jung und Wild design.

Anzeige
×