#EFAR-Beiträge
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) lässt wieder einmal ihre Muskeln spielen. Passagiere und andere Bahnkunden sind entnervt, teilweise verzweifelt. Die Schuld trägt der Gesetzgeber.
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Manche Späße gehören nicht an den Arbeitsplatz, schon gar nicht in der heutigen Zeit. Das zeigt ein Fall, der das ArbG Herne und das LAG Hamm beschäftigte.
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Nach einem geselligen Abend verletzt sich ein Betriebsratsmitglied bei einem Sturz auf dem Weg zu seinem Hotelzimmer – und das mit einem Blutalkohol von fast zwei Promille. Ein Arbeitsunfall, meint das Sozialgericht Heilbronn.
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Wer trotz ausdrücklicher Ablehnung des Urlaubs durch den Arbeitgeber eine Fernreise antritt und sich dabei auch noch im Fernsehen zeigt, sollte sich nicht wundern, wenn ihm gekündigt wird.
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Wer sich auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier daneben benimmt, ist schnell seinen Job los. Auch beim Essen lauern Gefahren. Aber nur wer zur Weihnachtsfeier kommt, bekommt auch etwas. Kuriose Weihnachtsfeiern im Spiegel des Rechts.
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Auf Kosten des Arbeitgebers saufen und dabei auch noch dessen Betriebsräume versauen kann den Job kosten. Das hat das LAG Düsseldorf klargestellt (Az. 3 Sa 284/23).
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ArbeitsRechtKurios
31. Oktober 2023 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Unterschrift auf dem Arbeitszeugnis: Weder schräg noch in Kinderschrift
Ein Arbeitszeugnis ist zu unterschreiben. Das ist allgemein bekannt. Die Unterschrift darf aber nicht in Kinderschrift geleistet werden. Und schräg darf sie auch nicht sein. Diese Erkenntnisse verdanken wir einem Beschluss des LAG Hamm.
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Arbeit ist nicht alles im Leben. Auch Urlaub gehört dazu. Und was da so alles passiert, ist oft nicht weniger kurios als das Arbeitsleben: Teil 8 unseres Urlaubs-Spezial #ReiseRechtKurios. Dieses Mal geht es um kleines und großes Ungeziefer.
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Wer arbeitet braucht Urlaub. Auch in dieser Zeit passiert so allerhand Kurioses. Deshalb gibt es im Sommer unser Reise-Spezial #ReiseRechtKurios. In Teil 7 geht es um Körpergeruch und Rülpsen.
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Arbeit ist bekanntlich kein Urlaub. Aber beides gehört zusammen. Und durch Aktivitäten in der schönsten Zeit des Jahres kann es ebenso wie durch berufliche Tätigkeiten zu kuriosen Rechtsstreitigkeiten kommen. Teil 6 unseres Urlaubs-Spezial #ReiseRechtKurios. Dieses Mal geht es um Sprachschwierigkeiten.
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Wer arbeitet braucht Urlaub. Und was in der Urlaubszeit passiert, ist oft nicht weniger kurios als das Arbeitsleben. Teil 5 unseres Urlaubs-Spezial #ReiseRechtKurios. Dieses Mal geht es um eine folkloristische Karibikkreuzfahrt.
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Ein Krankenpfleger erzählt im Fernsehen über seine sexuellen Neigungen und wird deshalb gekündigt. Zu Unrecht, wie das ArbG Berlin festgestellt hat.
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Der ausgestreckte Mittelfinger gilt als Zeichen der Abwertung anderer. Daher kann diese Geste auch eine Kündigung rechtfertigen. Aber nicht immer, wie eine Entscheidung des LAG Düsseldorf zeigt.
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ArbeitsRechtKurios
12. April 2023 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Weil der Mandant nervte: Anwalt erfindet Urteil
Mandanten können anstrengend sein. Deshalb ein Urteil zu erfinden, ist allerdings heikel. Strafbar ist es jedoch nicht, meint das OLG Hamm - zumindest nicht immer.
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ArbeitsRechtKurios
2. Februar 2023 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Endlich ist klar, wann Karneval ist. Dem ArbG Köln sei Dank!
Wann ist eigentlich Karnevalszeit? Und was unterscheidet sie von den Karnevalstagen? Wichtige Fragen! Und die kann natürlich niemand besser beantworten als ein Kölner Gericht.
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ArbeitsRechtKurios
10. Januar 2023 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Auch bei Beschimpfungen kommt es auf den Einzelfall an
Andere als „Arschloch“ zu bezeichnen, ist nicht gerade nett. Es rechtfertigt aber nicht immer eine Kündigung, meint das LAG Schleswig-Holstein (Urt. v. 8.4.2010 – 4 Sa 474/09).
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ArbeitsRechtKurios
28. Dezember 2022 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Bonnie, Tina und das VG Ansbach: simply the best
Darf man einen Wahlvorschlag zur Personalratswahl unter dem Kennwort „simply the best“ einreichen? Ja, meint das VG Ansbach (Beschl. v. 20.9.2016 – AN 8 P 16.01127). Dank Tina Turner.
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ArbeitsRechtKurios
12. Dezember 2022 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Arbeitnehmer schulden dem Arbeitgeber keine Zuneigung
Bezeichnet ein Beschäftigter seinen Arbeitgeber als „Verbrecher“, ist das eine bloße Geschmackslosigkeit, die keine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Das meint jedenfalls das LAG Köln (Urt. v. 18.04.1997 – 11 Sa 995/96).
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