Gewerkschaften
Tarifvertrag

26. Januar 2023 - EFAR Redaktion
Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch im tarifpluralen Betrieb
Der gewerkschaftliche Anspruch auf Unterlassung der Durchführung tarifwidriger Betriebsvereinbarungen nach § 1004 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 9 Abs. 3 GG erfordert eine unmittelbare und zwingende Tarifgebundenheit des in Anspruch genommenen Arbeitgebers an die maßgebenden Tarifbestimmungen. Endet diese, kann das Recht auf koalitionsgemäße Betätigung durch von diesem Tarifvertrag abweichende betriebliche Regelungen nicht mehr beeinträchtigt werden.
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Gewerkschaften

18. Januar 2023 - Paul Schreiner
Gründung und Eintragung einer „arbeitnehmerlosen“ SE – BAG tendiert zu zeitlich unbegrenzter Nachholu...
Wird eine „arbeitnehmerlose“ SE ohne vorherige Durchführung eines Verhandlungsverfahrens zur Beteiligung der Arbeitnehmer in das Register eines Mitgliedstaats eingetragen, kann dieses Verfahren nachzuholen sein, wenn die SE nach ihrer Gründung herrschendes Unternehmen von Arbeitnehmer beschäftigenden Tochtergesellschaften in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union geworden ist.
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Gesetze

16. Dezember 2022 - Dr. Thomas Köllmann
Die Arbeitsplatzerhaltungspflicht in der Gas- und Strompreisbremse: Entlastungen nur bei Arbeitsplatzerhaltung
Arbeitsplatzerhaltungspflicht: Wollen Unternehmen auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen zur Energie- und Strompreisbremse Entlastungen von über 2 Millionen Euro erhalten, so ist die Auszahlung dieser finanziellen Mittel an einen Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt.
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EuGH

19. Oktober 2022 - EFAR Redaktion
Umwandlung in SE darf Gewerkschaften im Aufsichtsrat nicht beeinträchtigen
Nach einer Entscheidung des EuGH darf die Umwandlung einer Gesellschaft nationalen Rechts in eine Europäische Gesellschaft (SE) die Beteiligung der Gewerkschaften bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats nicht verringern.
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Das ArbG Bonn wies mit Urteil vom 14.06.2022 den Antrag des Universitätsklinikums Bonn auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück (3 Ga 14/22; Pressemitteilung des ArbG Bonn v. 14.06.2022). Damit ist die ver.di Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft berechtigt, weiterhin zu Streikmaßnahmen der Tarifbeschäftigten aufzurufen und nicht verpflichtet, ihren Streikaufruf vom 20.05.2022 zu widerrufen.
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Der Arbeitgeber ist bei einer coronabedingten Beschäftigung der Arbeitnehmer im Homeoffice nicht verpflichtet, Informationen einer Arbeitnehmervereinigung an die dienstlichen E-Mailadressen der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu versenden.
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Tarifvertrag

10. März 2022 - Martin Biebl
(Anonyme) Klage einer Gewerkschaft auf Durchführung eines Tarifvertrags
Das BAG hat bestätigt, dass auch rein schuldrechtliche Verpflichtungen aus einem Tarifvertrag von einem Arbeitgeber erfüllt werden müssen. Eine Gewerkschaft kann dabei zunächst die Rechte ihrer Mitglieder auch anonym geltend machen.
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Mitbestimmung

29. September 2020 - Dr. Caroline Fündling
Unternehmensmitbestimmung in der SE: Sitzgarantie der Gewerkschaften im Aufsichtsrat?
Zur Unternehmensmitbestimmung in der SE und der Sitzgarantie der Gewerkschaften im Aufsichtsrat: Es ist zwar zu begrüßen, dass eine schon länger diskutierte Rechtsfrage nun zur Klärung dem EuGH vorliegt. Abschließende Rechtssicherheit bringt eine Entscheidung allerdings nicht.
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Gewerkschaften

21. November 2018 - Dr. Bettina Scharff
BAG: (Doch) Kein Freibrief für Streiks auf Betriebsgelände
Gewerkschaften dürfen auch auf dem Betriebsgelände streiken. Allerdings erteilt das BAG hierfür ausdrücklich keinen Freibrief und wohl erst Recht nicht für länger dauernde Arbeitskampfmaßnahmen.
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Gewerkschaften

29. Juni 2018 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Streikverbot für Lehrer: Das BVerfG und die „Rosinenpickerei“ der GEW
Streikverbot für Lehrer: Die BVerfG-Entscheidung zog nicht nur viele Beiträge in der arbeitsrechtlichen Blogosphäre nach sich, sondern auch einen shitstorm auf Twitter.
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Ein Teil der Bundesregierung hat unmissverständlich die Stärkung der Tarifbindung auf die politische Agenda gesetzt. Spätestens das „Weißbuch Arbeiten 4.0“ lässt daran keinerlei Zweifel. Ist die negative Koalitionsfreiheit in Gefahr?
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Seit dem 10. Juli 2015 gilt in Deutschland das Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz). Kaum war die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vorgenommen, schon waren die ersten Verfassungsbeschwerden anhängig. Jetzt liegt das Urteil des Bundesverfassungsgericht vor.
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