EuGH
Diskriminierung

29. November 2023 - EFAR Redaktion
EuGH zum Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz
Eine öffentliche Verwaltung kann entscheiden, allen ihren Beschäftigten das Tragen solcher Zeichen zu verbieten. Die nationalen Gerichte überprüfen, ob die getroffenen Maßnahmen die Religionsfreiheit mit den diesem Verbot zugrunde liegenden rechtmäßigen Zielen in Einklang bringen.
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Diskriminierung

22. März 2023 - Dr. Severin Gotthard Kunisch
Darf Beschäftigten das Tragen religiöser Symbole oder Kleidung verboten werden?
Der Staat ist nach unserem Grundgesetz zur religiösen Neutralität verpflichtet. Für private Arbeitgeber ist dies (natürlich) nicht verpflichtend vorgeschrieben. Angesichts global agierender Unternehmen, die mit unterschiedlichsten Kulturen und Kundenkreisen konfrontiert sind, besteht jedoch zunehmend das unternehmerische Bedürfnis, weltanschaulich neutral aufzutreten. Wenn nun aber Beschäftigte ihre Religion offen praktizieren und – beispielsweise durch das Tragen eines islamischen Kopftuches oder das christliche Kreuz – ausleben wollen, drohen Konflikte. In diesem Spannungsfeld bewegt sich eine Entscheidung des EuGH, welche nun die unternehmerische Freiheit hin zur Neutralität gestärkt hat.
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Mitbestimmung

19. Oktober 2022 - EFAR Redaktion
Umwandlung in SE darf Gewerkschaften im Aufsichtsrat nicht beeinträchtigen
Nach einer Entscheidung des EuGH darf die Umwandlung einer Gesellschaft nationalen Rechts in eine Europäische Gesellschaft (SE) die Beteiligung der Gewerkschaften bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats nicht verringern.
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Eine interne Regel eines Unternehmens, die das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen verbietet, stellt keine unmittelbare Diskriminierung dar, wenn sie allgemein und unterschiedslos auf alle Arbeitnehmer angewandt wird.
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Der Europäische Gerichtshof hat die Bedeutung des Urlaubsanspruchs mit einer jüngeren Entscheidung weiter gestärkt: Danach verjähren Urlaubsansprüche nur dann, wenn der Arbeitgeber zuvor seine Unterrichtungsobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt hat.
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Die Kirche zählt zu den größten Arbeitgebern Deutschlands. Und für diesen Arbeitgeber gelten zahlreiche Sonderregelungen. Aber wie lange noch? U.a. der EuGH verstärkt den Druck.
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Aufsichtsrat

18. Juli 2017 - Silvio Fricke
EuGH bestätigt Generalanwalt: Deutsche Unternehmensmitbestimmung passt
Der EuGH hat am 18. Juli 2017 in der Rechtssache Erzberger/TUI AG (Rs. C-566/15) entschieden, dass das deutsche MitbestG nicht gegen Unionsrecht verstößt und folgt damit - wie zu erwarten war - den Schlussanträgen des Generalanwalts von Anfang Mai 2017.
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Der EuGH hatte am 14. März 2017 in gleich zwei Fällen (Rechtssachen C-157/15 und C-188/15) zu entscheiden, ob und wann Arbeitgeber einer Frau verbieten können, ein Kopftuch am Arbeitsplatz zu tragen.
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