• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • #ArbeitsRechtKurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • „Du sollst nicht lügen“: Fristlose Kündigung wegen (versuchten) Prozessbetrugs
    Quelle : 14.11.2025 - 14:17 Von By: Dr. Martin Braun
  • Coworking spaces: how to protect workers from third party harassment
    Quelle : KLIEMT.blog 14.11.2025 - 08:00 Von Ius Laboris
  • „Es kommt darauf an“- Probezeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen
    Quelle : 13.11.2025 - 16:26 Von By: Dr. Ulrike Conradi
  • Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote
    Quelle : bundesarbeitsgericht 13.11.2025 - 13:53 Von Das Bundesarbeitsgericht
  • (Vorerst) bleibt die Massenentlassungsanzeige ein "Endgegner"!
    Quelle : ADVANT Beiten 13.11.2025 - 09:34
  • Betriebsrat & Recht: Neutralitätspflicht und Koalitionsfreiheit des Betriebsrats
    Quelle : PWWL 13.11.2025 - 09:13 Von Pusch Wahlig Workplace Law
  • Einsetzung der Einigungsstelle – Hürden bei der Antragsformulierung
    Quelle : KLIEMT.blog 13.11.2025 - 08:00 Von Dr. Maura Posth
  • Betriebliche Altersversorgung: Mitnahme von Anwartschaften bei Arbeitgeberwechsel
    Quelle : KLIEMT.blog 12.11.2025 - 09:02 Von Steffen Hein
  • ArbRB-Themenschwerpunkt „Betriebsratswahlen 2026“ – Zwischen Recht, Realität und Reformbedarf
    Quelle : ArbRB-Blog 11.11.2025 - 17:10 Von Nicolai Besgen
  • Gesundheitsschutz in Unternehmen – Gesundheitsmanagement von der Prävention bis zum Arbeitsschutz
    Quelle : Arbeitsrechtblog von OC 11.11.2025 - 16:03 Von Osborneclarke
  • Gibt es einen Anspruch auf das „Nachholen“ arbeitsfreier Tage?
    Quelle : ArbRB-Blog 11.11.2025 - 15:25 Von Wolfgang Kleinebrink
  • 7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d) – Episode 84 ab sofort verfügbar!
    Quelle : KLIEMT.blog 11.11.2025 - 08:53 Von KLIEMT.Arbeitsrecht
  • Ein Biss(chen) Betriebsverfassung: „Der Steigbügelhalter“ (Folge 2)
    Quelle : PWWL 11.11.2025 - 08:43 Von Pusch Wahlig Workplace Law
  • Vergütung von Umkleidezeiten bei Abwesenheit wegen Krankheit oder Urlaub
    Quelle : KLIEMT.blog 11.11.2025 - 08:00 Von Niklas Matschiner
  • Abschlussbericht Entgelttransparenzrichtlinie veröffentlicht
    Quelle : CMSHS 11.11.2025 - 05:37 Von Angela Emmert
  • Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis: Was gilt wirklich?
    Quelle : KLIEMT.blog 10.11.2025 - 08:00 Von Dr. Kerstin Seeger 
  • Key-Takeaways aus dem Bericht der Kommission zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie
    Quelle : Küttner Feed 08.11.2025 - 08:00
  • Wie funktioniert eigentlich… eine Druckkündigung?
    Quelle : PWWL 07.11.2025 - 09:19 Von Pusch Wahlig Workplace Law
  • Denmark’s 2025/2026 legislative programme: A quiet omission on EU pay transparency
    Quelle : KLIEMT.blog 07.11.2025 - 08:00 Von Ius Laboris
  • From Coffee to Court: Wenn der Weg zur Kaffeemaschine zum Bundessozialgericht führt
    Quelle : Küttner Feed 07.11.2025 - 08:00
ArbeitsRechtKurios

Ein arbeitsunfähiger Marathonläufer

  • 28. März 2024 |
  • Prof. Dr. Arnd Diringer

Wer wegen einer Verletzung nicht arbeiten kann, darf grundsätzlich auch keinen Hochleistungssport betreiben. Aber jeder Grundsatz kennt Ausnahmen. Das zeigt ein Fall, den das ArbG Stuttgart entschieden hat.

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Ein Lagerist war auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad gestürzt. Dabei brach er sich das linke Schulterblatt. Das führte nach ärztlicher Feststellung zu einer Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen. Für den betroffenen Arbeitnehmer war diese Verletzung besonders bitter. Er betreibt seit seiner Jugend Leistungssport, läuft ca. 3.000 km pro Jahr, fährt Rad, schwimmt und spielt Fußball.

Mit einem gebrochenen Schulterblatt ist all das schwierig. Auf Sport verzichten wollte der Mann während der „Krankschreibung“ aber nicht. Er nahm innerhalb von vier Tagen an zwei Marathonläufen teil – einmal über eine Strecke von 53 Kilometern und einmal über 50 km.

So geht das nicht, meinte sein Arbeitgeber, der aus der Presse von diesen sportlichen Höchstleistungen erfahren hatte. Er kündigte das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich. So geht das schon, meinte dagegen das ArbG Stuttgart (Urt. v. 22.03.2007 – 9 Ca 475/06). Es sah keinen arbeitsvertraglichen Pflichtenverstoß.

Arzt gab „grünes Licht“

Zwar muss sich ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer so verhalten, dass er bald wieder gesund wird und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern oder gefährden kann.

Es gebe aber keine Hinweise darauf, dass der Lagerist durch die Marathon-Teilnahme seine Genesung verzögert habe. Vielmehr, so das schwäbische Gericht, lege die relativ kurze Gesamtdauer der Arbeitsunfähigkeit „sogar den Schluss nahe, dass die ständige sportliche Betätigung des Klägers den Heilungsverlauf begünstigt hat“.

Auch ein genesungsgefährdendes Verhalten lasse sich nicht feststellen. Aber selbst wenn man ein solches unterstellen würde, fehle es am Verschulden, so dass weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung in Betracht komme.

Krank ja – arbeitsunfähig nein?

Das ArbG Stuttgart verwies darauf, dass der Lagerist „vor der Teilnahme an den Laufveranstaltungen seinen behandelnden Arzt konsultiert hat und dieser für die Teilnahme ‚grünes Licht‘ gab“. Der Mediziner hatte dem Mann lediglich den Rat mit auf den Weg gegeben, dass er die sportliche Betätigung einstellen solle, sobald er Schmerzen verspüre. Der Arbeitnehmer hatte dazu im Kammertermin eine später gefertigte ärztliche Bescheinigung vorgelegt. Und daher obsiegte der Lagerist vor Gericht.

Wirklich überzeugend ist die Entscheidung allerdings nicht. „Das relativ ausführlich begründete Urteil“, schrieb Wulf Gravenhorst in einer Entscheidungsanmerkung (jurisPR-ArbR 30/2007 Anm. 6), „verliert keinen Gedanken an die Überlegung, ob“ der Beschäftigte „bei Antritt des ersten Marathon-Laufs möglicherweise gar nicht (mehr) arbeitsunfähig war oder ob vielleicht sogar von Anfang an eine Arbeitsunfähigkeit nicht vorlag“.

Der Bruch eines Schulterblatts sei zwar ein regelwidriger Gesundheitszustand und daher Krankheit im Rechtssinne, das bedeute aber keinesfalls zugleich auch Arbeitsunfähigkeit. „Dabei mag es durchaus sein, dass“ der Kläger „gewisse Teilaspekte seiner vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung als Lagerist während der sechs Wochen krankheitsbedingt nicht erbringen konnte“, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Eine vom Arbeitgeber finanzierte Trainingsauszeit

„Wer aber innerhalb kurzer Zeit zwei Marathon-Wettbewerbe bestehen kann, kann an seinem Arbeitsplatz sicher auch Botengänge erledigen, Lagerbestände zählen, An- und Auslieferungen überwachen, Karteikarten pflegen u.Ä.“. Das aber hat der Kläger nicht gemacht. Er hat es, so Gravenhorst, „vorgezogen, unter einem Vorwand eine sechswöchige, vom Arbeitgeber bezahlte Trainingsauszeit zu nehmen, um seine Karriere als Leistungssportler zu fördern“.

Diese Überlegungen sind nicht von der Hand zu weisen. Und dem Anwalt ist auch zuzustimmen, wenn er kritisiert, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen „offenbar des Öfteren zu ‚großzügig‘ ausgestellt und von den Arbeitsgerichten zu unbesehen akzeptiert“ werden.

Dem Lageristen kann all das aber egal sein. Nach der Entscheidung des ArbG Stuttgart muss er sich wegen der Marathon-Teilnahme nicht grämen und auch sein Arbeitsverhältnis läuft weiter.

Kategorien: #ArbeitsRechtKurios Tags: ArbeitsRechtKurios

  • Prof. Dr. Arnd Diringer

    Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht (Hochschule Ludwigsburg) #EFAR - Profil Twitter LinkedIn Xing

Ähnliche Beiträge

ArbeitsRechtKurios ArbeitsRechtKurios
7. November 2025 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Eine Pornodarstellerin bei der Diakonie

Darf die Diakonie eine Erzieherin kündigen, weil sie zugleich als Pornodarstellerin arbeitet? Ja, urteilten das Arbeitsgericht Augsburg (Urt. v. 22.10.2014 – 10 Ca 1518/14) und das Landesarbeitsgericht München (Urt. v. 21.04.2015 - 6 Sa 944/14).
Lesen
ArbeitsRechtKurios ArbeitsRechtKurios
4. Juni 2025 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Ein Fake-Interview als Kündigungsgrund

Im April 2023 veröffentlichte eine Illustrierte ein mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstelltes Fake-Interview mit Michael Schumacher. Die verantwortliche Chefredakteurin wurde deshalb von dem Unternehmen gekündigt. Mit ihrer Kündigungsschutzklage hatte die Frau vor dem ArbG München Erfolg.
Lesen
ArbeitsRechtKurios ArbeitsRechtKurios
28. März 2025 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Mindestlohn für Yoga-Juristin

Eine Volljuristin, die in einem Yoga-Ashram arbeitete, bekommt als Mindestlohn 42.000 Euro nachbezahlt. Das hat das LAG Hamm entschieden.
Lesen

Primary Sidebar

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • EU-Parlament unterstützt Vereinfachung der Berichts- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen  
  • Entgelttransparenz und betriebliche Mitbestimmung: Alte und neue Anforderungen an Unternehmen
  • EuGH bestätigt zum Großteil Gültigkeit der Mindestlohn-Richtlinie
  • Keine personenbezogenen Daten für „zweifelhaften“ Wahlvorstand
  • Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Kommission überreicht Abschlussbericht

#EFAR – Jobs

  • Osborne Clarke Rechtsanwalt (w/m/d) Arbeitsrecht München
  • Amadeus Fire AG (Senior) Legal Counsel (m/w/d) Frankfurt am Main
  • ARQIS Teamassistenz (m/w/d) Arbeitsrecht in Düsseldorf Düsseldorf

#EFAR Feeds (X & LinkedIN)

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de

Handcrafted with by Jung und Wild design.