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Knapp daneben!

  • 16. März 2018 |
  • Prof. Dr. Arnd Diringer

Knapp daneben ist auch vorbei: Und schon kam es zur fristlosen Kündigung nach einer falschen Altersschätzung der Freundin des Chefs!

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„Sie hat mich regelrecht ausgelacht. Dadurch fühlte ich mich beleidigt”, berichtete ein Anwalt über einen Disput mit seiner Auszubildenden. Möglicherweise ist dieser dann das Lachen vergangen, als ihr Chef das Ausbildungsverhältnis außerordentlich fristlos kündigte. Möglicherweise aber auch nicht. Denn am Ende bekam sie sogar Geld von ihm.

Was war passiert? Ein Rechtsanwalt hatte seiner Auszubildenden ein Foto seiner Freundin gezeigt und sie gebeten deren Alter zu schätzen. „Circa 40 Jahre“ meinte seine Auszubildende und lag damit immerhin neun Jahre über dem tatsächlichen Alter der Frau. Nachdem seine Auszubildende ihn dabei auch noch „regelrecht ausgelacht“ hat, schlug er ihr nach eigener Darstellung dreimal leicht auf die Schulter.

Für diese Schläge entschuldigte er sich zwar, es kam aber zu einem heftigen Streit zwischen beiden. In den darauf folgenden Tagen hatte sich die 19-Jährige dann krankgemeldet – grundlos wie der Rechtsanwalt meinte.

Das alles war dem Juristen offensichtlich zu viel. Und so kündigte er das Ausbildungsverhältnis außerordentlich fristlos.

Hiergegen erhob die Auszubildende Klage vor dem Arbeitsgericht Mannheim (Az. 3 Ca 406/10). Und dieses zeigte wenig Verständnis für die verletzten Gefühle des Juristen. „Ich verstehe nicht, warum Sie sich durch die falsche Altersangabe beleidigt gefühlt haben“, meinte die Vorsitzende der Kammer. Und auch die Behauptung des Anwalts, dass die Auszubildende nicht immer korrekt gearbeitet habe und oft respektlos gewesen sei, konnte das Gericht nicht überzeugen – schon weil sie für dieses angebliche Fehlverhalten nie abgemahnt wurde.

Über den Rechtsstreit entscheiden musste das Arbeitsgericht aber nicht. Die Auszubildende hatte mittlerweile eine andere Stelle gefunden, die Parteien schlossen einen Vergleich: Das Ausbildungsverhältnis wurde rückwirkend aufgelöst, der Rechtsanwalt verpflichtete sich zur Zahlung von 333 Euro.

Die damals 19-jährige war über dieses Ergebnis erleichtert. Und auch der Anwalt kam eigentlich „recht billig davon“ – jedenfalls aus arbeitsrechtlicher Sicht. Dennoch musste er einen hohen Preis zahlen. Denn mittlerweile wurde der Fall auch in den sozialen Medien diskutiert: „Ich werde dort auf übelste Weise beschimpft und bloßgestellt“, klagte er. So etwas ist wirklich übel – und kann ganz schön Nerven kosten.

Aktuelle Buchveröffentlichung des Autors (Prof. Dr. jur. Arnd Diringer):

 

Kategorien: ArbeitsRecht kurios

  • Prof. Dr. Arnd Diringer

    Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht (Hochschule Ludwigsburg) #EFAR - Profil Twitter LinkedIn Xing

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