#EFAR-Beiträge
Bewerbung

8. November 2017 - Dr. Hagen Köckeritz, LL.M.
Compliance-Falle: Der richtige Umgang mit Bewerbungen Schwerbehinderter
Arbeitgeber haben Pflichten in Bezug auf Bewerbungen schwerbehinderter Menschen: So müssen sie u.a. die Schwerbehindertenvertretung über Bewerbungen schwerbehinderter Menschen „unmittelbar“ informieren. Was bedeutet "unmittelbar"? Und was folgt aus einem Verstoß?
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