Das Thema
Bedingt durch eine Pensionierungswelle droht ein Richtermangel an den Arbeitsgerichten. Das könnte sich dramatisch auf die Laufzeiten der Prozesse auswirken, sagte Alfried Kampen, Präsident des LAG Mecklenburg-Vorpommern, der dpa. Nach Angaben des Deutschlandfunk sind besonders die östlichen Bundesländer betroffen. Von den insgesamt 950 Arbeitsrichtern sind 260 dort beschäftigt. Von ihnen wird jeder Zweite bis zum Jahr 2032 pensioniert.
Dieses Problem wird, wie die Legal Tribune Online darlegt, dadurch verschärft, dass die Zahl der Rechtsreferendare stark zurückgeht. Von 2001 bis 2015 sei sie von 10.240 auf 6.737 gesunken.
Aus der arbeitsrechtlichen Blogosphäre zum Thema
Vor diesem Hintergrund befasst sich Professor Stoffels auf dem Blog des Verlags C.H. Beck mit der Personalsituation an den Arbeitsgerichten. Er weist in seinem Beitrag darauf hin, dass „sich der Eingang bei den Arbeitsgerichten konjunkturbedingten Schwankungen ausgesetzt sieht, man mithin immer auch einen konjunkturellen Abschwung oder gar eine Wirtschaftskrise einkalkulieren muss, die eine personell ausgedünnte Arbeitsgerichtsbarkeit zu meistern kaum in der Lage wäre“.
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann es also durchaus brisant werden, wenn diese Stellen unbesetzt bleiben. Für junge Juristen, die ein Richteramt anstreben, sind das dagegen gute Nachrichten. Es ist absehbar, dass die Eingangsvoraussetzungen, also die Mindestpunktzahl in den Examina, weiter abgesenkt werden. Und nicht nur das: auch in die Besoldungsdebatte wird damit sicherlich neuer Schwung kommen. Denn man wird, wie auch Prof. Stoffels anmerkt, angesichts des Personalmangels auch über die Anhebung der Eingangsbesoldung (R1) nachdenken müssen.