
EuGH entscheidet zum Kopftuch am Arbeitsplatz
Der EuGH hatte am 14. März 2017 in gleich zwei Fällen (Rechtssachen C-157/15 und C-188/15) zu entscheiden, ob und wann Arbeitgeber einer Frau verbieten können, ein Kopftuch am Arbeitsplatz zu tragen.
Der EuGH hatte am 14. März 2017 in gleich zwei Fällen (Rechtssachen C-157/15 und C-188/15) zu entscheiden, ob und wann Arbeitgeber einer Frau verbieten können, ein Kopftuch am Arbeitsplatz zu tragen.