Kopftuch
Eine interne Regel eines Unternehmens, die das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen verbietet, stellt keine unmittelbare Diskriminierung dar, wenn sie allgemein und unterschiedslos auf alle Arbeitnehmer angewandt wird.
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Der EuGH hatte am 14. März 2017 in gleich zwei Fällen (Rechtssachen C-157/15 und C-188/15) zu entscheiden, ob und wann Arbeitgeber einer Frau verbieten können, ein Kopftuch am Arbeitsplatz zu tragen.
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