Zeugnis
Zeugnis

25. September 2023 - Dr. Peter Körlings
Schlussformel im Arbeitszeugnis: Einmal dankbar – ewig dankbar?
Auf eine Krönung des Arbeitszeugnisses mit Dank, Bedauern und guten Wünschen hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch. Der Arbeitgeber darf eine einmal erteilte Schlussformel aber nicht mehr revidieren, auch wenn nach Ende des Arbeitsverhältnisses eine langwierige Auseinandersetzung über das Arbeitszeugnis folgt. Der Beitrag ordnet das dazu im Juni 2023 ergangene BAG-Urteil ein und gibt Hinweise für die Gestaltung von Arbeitszeugnissen.
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