• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • #ArbeitsRechtKurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • Nur Kontrolle oder schon Überwachung? – Die Einhaltung von Compliance-Vorgaben in Unternehmen
    Quelle : Küttner Feed 31.03.2023 - 08:00
  • Erneuerbaren Energien - Arbeitsrecht in Offshore-Windparks
    Quelle : Allen & Overy 29.03.2023 - 11:55
  • VG Hannover: Datenerhebung bei Amazon ist rechtmäßig
    Quelle : Beck-Blog 29.03.2023 - 09:59 Von stoffels
  • Arbeit im Metaverse: Was ändert sich rechtlich durch Virtual und Augmented Reality?
    Quelle : Buse 28.03.2023 - 08:00 Von Albrecht von Wilucki
  • Die Vier-Tage-Woche: Was gilt aus arbeitsrechtlicher Sicht?
    Quelle : CMSHS 28.03.2023 - 06:26 Von Daniela Rindone
  • BMBF zieht Eckpunktepapier zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zurück
    Quelle : Beck-Blog 27.03.2023 - 20:15 Von stoffels
  • Aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Betriebsratsvergütung
    Quelle : VAHLE KÜHNEL BECKER (Blog: Arbeitsrecht FreshUp) 25.03.2023 - 12:25
  • LAG Nürnberg: „flinke Frauenhände gesucht“ – männlicher Bewerber diskriminiert
    Quelle : Beck-Blog 24.03.2023 - 14:57 Von stoffels
  • Betriebsratsvergütung nach dem Volkswagen-Urteil
    Quelle : Allen & Overy 22.03.2023 - 12:27
  • Eckpunktepapier des BMBF zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
    Quelle : Beck-Blog 22.03.2023 - 09:12 Von stoffels
  • Internal Investigations – und ihre Grenzen
    Quelle : Küttner Feed 22.03.2023 - 08:00
  • New Work: Desksharing – wichtige Regeln für Arbeitgeber –
    Quelle : Buse 21.03.2023 - 08:00 Von Dr. Martin Hamm
  • Baby you can drive my car – der Dienstwagen und die Mitbestimmung
    Quelle : ADVANT Beiten 20.03.2023 - 13:00 Von Dr. Erik Schmid
  • Baby you can drive my car – der Dienstwagen und die Mitbestimmung
    Quelle : ADVANT Beiten 20.03.2023 - 13:00 Von Dr. Erik Schmid
  • VG Gießen: Polizeianwärter muss Ausbildungsbezüge nicht zurückzahlen
    Quelle : Beck-Blog 20.03.2023 - 12:39 Von stoffels
  • Hohe Beitragsnachforderung wegen Schwarzarbeit
    Quelle : Beck-Blog 18.03.2023 - 08:10 Von stoffels
  • Fehlender Arbeitsantritt als sozialwidriges Verhalten?
    Quelle : Beck-Blog 16.03.2023 - 08:48 Von stoffels
  • Betriebsratsvergütung – wie geht’s richtig?
    Quelle : Küttner Feed 15.03.2023 - 14:50
  • Arbeitsrechtliche Herausforderungen bei Arbeitnehmerbefragungen im Rahmen von internen Untersuchungen
    Quelle : Allen & Overy 15.03.2023 - 10:00
  • Sozialplan: Neues zu Höchstbetragsregelungen vom BAG – Vorsicht bei Zuschlägen für Schwerbehinderte/Gleichgestellte
    Quelle : CMSHS 15.03.2023 - 06:48 Von Tobias Polloczek

Jahresurlaub: Neue Spielregeln seitens des EuGH für Arbeitgeber!

  • 7. November 2018 |
  • Philipp Meese

Bislang war es ein fester Grundsatz des deutschen Arbeitsrechts, dass nicht genommener Urlaub am Jahresende verfällt, wenn der Arbeitnehmer ihn bis dahin nicht eigenverantwortlich genommen hat.

  • twittern 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Das Thema

Vor wenigen Wochen haben wir im #EFAR im Detail die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts Yves Bot in der Rechtssache Max-Planck-Gesellschaft ./. Shimizu (C-684/16) sowie die daraus möglicherweise folgenden Konsequenzen für das deutsche Urlaubsrecht beleuchtet.

Nunmehr hat der EuGH in dieser Angelegenheit sowie in der Parallelsache „Kreuzinger“ (C-619/16) tatsächlich festgestellt, dass

„ein Arbeitnehmer seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Urlaub nicht automatisch deshalb verlieren darf, weil er keinen Urlaub beantragt hat.“

Damit bricht ab sofort eine der tragenden Säulen des deutschen Urlaubsrechts weg: Bislang war es nämlich ein fester Grundsatz des deutschen Arbeitsrechts, dass nicht genommener Urlaub am Jahresende verfällt, wenn der Arbeitnehmer ihn bis dahin nicht eigenverantwortlich genommen hat. Dieser Grundsatz gehört nun der Vergangenheit an, zumindest in Bezug auf den gesetzlichen Mindesturlaub.

Und nun? Handeln!

Glücklicherweise lässt der EuGH Arbeitgebern einen schmalen Notausgang, indem er neben vorzitiertem Paukenschlag zudem ausführt, dass Urlaubsansprüche dann untergehen können,

„wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber z. B. durch angemessene Aufklärung tatsächlich in die Lage versetzt wurde, die fraglichen Urlaubstage rechtzeitig zu nehmen, was der Arbeitgeber zu beweisen hat.“

Diese Chance sollten Arbeitgeber unbedingt nutzen, und zwar mit Blick in den Kalender schnellstmöglich. Denn der Zug für das Jahr 2018 scheint insoweit noch nicht abgefahren. Hat ein Unternehmen kein Interesse daran, das Jahr 2019 direkt mit ersten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten über noch bestehenden Resturlaub aus 2018 beginnen zu müssen, ist daher jetzt die Zeit für eine entsprechende Aufklärung der Arbeitnehmer.

 

RA/FAArb Philipp Meese,
Partner, vangard Arbeitsrecht (Düsseldorf)

Zum Autorenprofil einschließlich den Kontaktmöglichkeiten zum Autor in den sozialen Medien

 

Kategorien: #EFAR-Beiträge Tags: Urlaubsrecht

  • Philipp Meese

    RA/FAArb Philipp Meese, Partner, vangard Arbeitsrecht (Düsseldorf) #EFAR - Profil Xing

Ähnliche Beiträge

Urlaubsrecht
7. März 2023 - Karina Naumann

Behördlich angeordnete Quarantäne während des Urlaubs: Urlaubstage weg?

Was passiert mit den Urlaubstagen, wenn im bewilligten Jahresurlaub der behördlichen Anordnung zur häuslichen Quarantäne Folge zu leisten ist, aber keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt?
Lesen
Urlaubsrecht
1. Februar 2023 - EFAR Redaktion

Urlaubsabgeltung – tarifliche Ausschlussfrist

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, kann nach Maßgabe einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist verfallen. Endete das Arbeitsverhältnis vor der Entscheidung des EuGH vom 6.11.2018 (C-684/16 – [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften]) und oblag es dem Arbeitnehmer aufgrund der gegenläufigen Senatsrechtsprechung nicht, den Anspruch innerhalb der tarifvertraglichen Ausschlussfrist geltend zu machen, begann die Ausschlussfrist erst mit der Bekanntgabe des Urteils. Das hat das BAG entschieden (Urt. v. 31.1.2023 – 9 AZR 244/20; PM Nr. 6/23 v. 31.1.2023).
Lesen
Urlaubsrecht
1. Februar 2023 - EFAR Redaktion

Urlaubsabgeltung – Verjährung

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, unterliegt der Verjährung. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Endete das Arbeitsverhältnis vor der Entscheidung des EuGH vom 6.11.2018 (C-684/16 – [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften]) und war es dem Arbeitnehmer nicht zumutbar, Klage auf Abgeltung zu erheben, konnte die Verjährungsfrist nicht vor dem Ende des Jahres 2018 beginnen. Das hat das BAG entschieden (Urt. v. 31.1.2023 – 9 AZR 456/20; PM Nr. 5/2023 v. 31.1.2023).
Lesen

Primary Sidebar

Mehr Informationen

  • Anzeige schalten
  • #EFAR-Beiträge
  • #EFAR-News
  • #ArbeitsRechtKurios
  • Live–Log
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • #EFAR–Autoren
  • #EFAR–Fokusseiten
Anzeige

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Der Aufsichtsrat der SE – nicht ohne meine Gewerkschaft?!
  • Fristlose Kündigung und Annahmeverzug
  • Schwerbehindertenvertretung: Einmal eingerichtet – immer eingerichtet
  • Fürsorgepflichtverletzung erfordert bei geltend gemachtem “Mobbing” Gesamtschau von Einzelmaßnahmen
  • Disziplinare Ahndung wiederholter Kernzeitverletzung bei ausgeglichenem Gleitzeitkonto

#EFAR – Jobs

  • ARQIS Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) in Düsseldorf Düsseldorf
  • ARQIS Referendar (m/w/d) in Düsseldorf Düsseldorf
  • ARQIS Legal Specialist (m/w/d) in Düsseldorf Düsseldorf
  • ARQIS Berufseinsteiger/Rechtsanwalt (m/w/d) für Arbeitsrecht in Düsseldorf oder München Düsseldorf

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de Cookie Einstellungen

Handcrafted with by Jung und Wild design.