Urlaubsrecht
Die Rechtsprechung musste sich aufgrund der Coronapandemie und der dadurch oft notwendigen Einführung von Kurzarbeit mit verschiedenen Fragestellungen und in unterschiedlichen Konstellationen mit den Folgen der Kurzarbeit beschäftigen. So hat das BAG bereits klargestellt, dass bei Kurzarbeit mit längeren Zeiträumen ohne Arbeitspflicht der Jahresurlaub entsprechend gekürzt werden darf. Nun haben sich die Erfurter Richter mit der Frage auseinandergesetzt, wie sich die Zeiten einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit während Kurzarbeit „null“ auf die Urlaubsberechnung auswirken.
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Ein Arbeitnehmer ist aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne nicht an der tatsächlichen Inanspruchnahme seines bezahlten Jahresurlaubs gehindert, sodass keine Pflicht des Arbeitgebers zur Übertragung des Urlaubsanspruchs besteht.
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Urlaubsrecht
19. Januar 2024 - EFAR Redaktion
Urlaubsabgeltung bei Eigenkündigung im öffentlichen Dienst
EuGH: Ein Arbeitnehmer, der nicht seinen gesamten Jahresurlaub nehmen konnte, bevor er auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausgeschieden ist, hat Anspruch auf eine finanzielle Vergütung. Die Mitgliedstaaten können sich zur Beschränkung dieses Anspruchs nicht auf Gründe im Zusammenhang mit der Eindämmung öffentlicher Ausgaben berufen.
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Urlaubsrecht
22. Dezember 2023 - EFAR Redaktion
EuGH zu Urlaub und COVID19: Quarantäne ist nicht mit Krankheit vergleichbar
Covid-19-Pandemie: Das Unionsrecht verlangt nicht, dass ein Arbeitnehmer, der während seines bezahlten Jahresurlaubs unter Quarantäne gestellt worden ist, den Jahresurlaub auf einen späteren Zeitraum übertragen kann.
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Urlaubsrecht
4. Dezember 2023 - Tobias Neufeld, LL.M.
BAG: Fremdgeschäftsführer einer GmbH hat gesetzliche Urlaubsansprüche
Sollten Unternehmen den Umgang mit Urlaubsansprüchen von Geschäftsführern künftig vertraglich regeln und in der Praxis standardisiert handhaben – und wenn ja wie?
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Urlaubsrecht
14. Juni 2023 - EFAR Redaktion
GenA EuGH: Mitgliedstaaten können Urlaubsabgeltung beschränken
Nach den Schlussanträgen der Generalanwältin Ćapeta in der Rechtssache C-218/22 können die Mitgliedstaaten die Abgeltung nicht genommenen bezahlten Jahresurlaubs am Ende des Arbeitsverhältnisses beschränken. Sie dürften unter bestimmten Bedingungen Voraussetzungen festlegen, um zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer darauf hinzuwirken, dass der Jahresurlaub genommen werde.
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Nach dem Urteil des EuGH vom 22.09.2022 hat auch das BAG seine Rechtsprechung weiterentwickelt. Urlaubsansprüche von langfristig erkrankten Arbeitnehmern, die im Urlaubsjahr tatsächlich gearbeitet hatten, verfallen nicht automatisch mit Ablauf der 15-Monatsfrist.
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Urlaubsrecht
23. Mai 2023 - Marco Heilmann
Kostenrisiko nicht verfallene Urlaubsansprüche – Praktische Umsetzung der neuesten Rechtsprechung
Die Fragen, unter welchen Voraussetzungen Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer verfallen und welche Pflichten Arbeitgeber treffen, haben in jüngster Vergangenheit das BAG beschäftigt. Insbesondere die Entscheidung bzgl. der Frage, unter welchen Voraussetzungen Urlaubsansprüche der Verjährung unterliegen, wird sich auf die Praxis auswirken und nochmals einen besonderen Fokus auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten des Arbeitgebers legen.
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Urlaubsrecht
7. März 2023 - Karina Naumann
Behördlich angeordnete Quarantäne während des Urlaubs: Urlaubstage weg?
Was passiert mit den Urlaubstagen, wenn im bewilligten Jahresurlaub der behördlichen Anordnung zur häuslichen Quarantäne Folge zu leisten ist, aber keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt?
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Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, kann nach Maßgabe einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist verfallen. Endete das Arbeitsverhältnis vor der Entscheidung des EuGH vom 6.11.2018 (C-684/16 – [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften]) und oblag es dem Arbeitnehmer aufgrund der gegenläufigen Senatsrechtsprechung nicht, den Anspruch innerhalb der tarifvertraglichen Ausschlussfrist geltend zu machen, begann die Ausschlussfrist erst mit der Bekanntgabe des Urteils. Das hat das BAG entschieden (Urt. v. 31.1.2023 – 9 AZR 244/20; PM Nr. 6/23 v. 31.1.2023).
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Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, unterliegt der Verjährung. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Endete das Arbeitsverhältnis vor der Entscheidung des EuGH vom 6.11.2018 (C-684/16 – [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften]) und war es dem Arbeitnehmer nicht zumutbar, Klage auf Abgeltung zu erheben, konnte die Verjährungsfrist nicht vor dem Ende des Jahres 2018 beginnen. Das hat das BAG entschieden (Urt. v. 31.1.2023 – 9 AZR 456/20; PM Nr. 5/2023 v. 31.1.2023).
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Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Das hat das BAG entschieden (Urt. v. 20. 12.2022 – 9 AZR 266/20; PM Nr. 48/22 v. 20.12.2022).
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Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, erlischt regelmäßig nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten, wenn der Arbeitgeber ihn rechtzeitig in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen. Dies folgt aus einer richtlinienkonformen Auslegung des § 7 Abs. 1 und Abs. 3 BUrlG, so das BAG (Urt. v. 20.12. 2022 – 9 AZR 245/19; PM Nr. 47/22 vom 20.12.2022).
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Urlaubsrecht
14. Dezember 2022 - Ruven Bäsemann
Verjährung von Urlaubsansprüchen: BAG demnächst zur aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
Mit der Frage, ob (zumindest) die Verjährung von Ansprüchen auf bezahlten Jahresurlaub in Betracht kommt, wenn Arbeitgeber ihre Mitwirkungsobliegenheiten nicht erfüllen, hatte sich jüngst der EuGH auseinanderzusetzen. Auch das BAG greift diese Frage noch vor Weihnachten wieder auf.
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Der Europäische Gerichtshof hat die Bedeutung des Urlaubsanspruchs mit einer jüngeren Entscheidung weiter gestärkt: Danach verjähren Urlaubsansprüche nur dann, wenn der Arbeitgeber zuvor seine Unterrichtungsobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt hat.
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Urlaubsrecht
28. Juni 2022 - EFAR Redaktion
Kein Geld für nicht genommenen Erholungsurlaub über 20 Tage
Die Erben eines verstorbenen Beamten haben keinen unbegrenzten Anspruch auf den finanziellen Ausgleich nicht genommenen Erholungsurlaubs. Dies hat das VG Berlin entschieden.
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Nach einer Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg sind bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs nach dem TV-L Freischichten nicht zu berücksichtigen, wenn diese bei Fälligkeit des Urlaubsanspruchs zu Beginn des Kalenderjahres nicht dienstplanmäßig feststehen.
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Urlaubsrecht
14. Juni 2022 - EFAR Redaktion
Lehrer müssen nicht auf drohenden Verfall von Urlaubsansprüchen hingewiesen werden
Ansprüche auf Erholungsurlaub von verbeamteten Lehrkräften verfallen in Nordrhein-Westfalen nach 15 Monaten auch dann, wenn der Dienstherr nicht vorher auf den Verfall hingewiesen hat. Das hat das VG Gelsenkirchen mit jetzt zugestelltem Urteil vom 25.05.2022 entschieden.
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