Der Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.V. (BVAU) hat Umfrageergebnisse veröffentlicht, die Aufschluss darüber geben, wie viele Arbeitsrechtler (m/w) Unternehmen in Abhängigkeit zur Mitarbeiteranzahl beschäftigen. Eine der Kernaussagen: Unternehmen mit mehr als 2.000 bis 5.000 MA beschäftigen proportional weniger Arbeitsrechtler.
Erst bei mehr als 5.000 MA beschäftigen Unternehmen mindestens 2 Arbeitsrechtler, überwiegend 3 Arbeitsrechtler. Bei mehr als 10.000 MA beschäftigen Unternehmen schon einmal bis zu 25 Arbeitsrechtler. Die Ergebnisgrafik zeigt neben den Maximalwerten auch die Mittelwerte in Abhängigkeit zur jeweiligen Unternehmensgröße an. Die Angaben von annähern 70 Unternehmen aus allen Branchen wurden berücksichtigt.