Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2024 zunächst auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde (Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales v. 15.11.2023).
Die Verordnung zur Anhebung des Mindestlohns setzt den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26.06.2023 rechtsverbindlich um.
Die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung soll zum 01.01.2024 in Kraft treten.