#EFAR-Beiträge
Sozialversicherung
25. Januar 2024 - Karsten Kujath, LL.M.oec.int.
Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers droht auch bei Ein-Personen-Kapitalgesellsch...
Bei der Beauftragung Dritter mit Werk- oder Dienstleistungen soll regelmäßig ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und den die Leistung erbringenden natürlichen Personen vermieden werden. Manch Auftraggeber wähnt sich in trügerischer Sicherheit vor Scheinselbstständigkeit, wenn alleinige Vertragspartnerin eine Ein-Personen-Kapitalgesellschaft ist. Erbringt jedoch deren Gesellschafter-Geschäftsführer persönlich die geschuldete Dienstleistung, kann zwischen diesem und dem Auftraggeber ein Beschäftigungsverhältnis begründet werden.
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