#EFAR-Beiträge
Eine Personalvertretung, auf die das BetrVG anwendbar ist, oder aber ein Betriebsrat haben bei der Entscheidung über die Teilnahme ihrer Mitglieder an einer Schulung einen Beurteilungsspielraum. Dieser erstreckt sich grundsätzlich auch auf das Schulungsformat. Dies hat das BAG mit Beschluss vom 07.02.2024 entschieden und zugleich die Konturen der arbeitgeberseitigen Kostentagungspflicht weiter geschärft. Nunmehr wurden die Entscheidungsgründe veröffentlicht. Dies zum Anlass genommen stellt sich dieser Beitrag die Frage, welche Kosten Arbeitgeber eigentlich tragen müssen – und welche nicht.
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