• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • ArbeitsRecht Kurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • Betriebliche Mitbestimmung bei Carve-Outs – ein Überblick
    Quelle : KLIEMT.blog 23.05.2022 - 08:00 Von Laura Louise Schmidt, LL.B.
  • Kein Arbeitsverhältnis zum Entleiher trotz fehlender Überlassungserlaubnis des (ausländischen) Verleihers
    Quelle : ADVANT Beiten 20.05.2022 - 14:00 Von Dr. Gerald Peter Müller-Machwirth
  • Urteile zur einrichtungsbezogenen Impflicht
    Quelle : Beck-Blog 20.05.2022 - 08:55 Von stoffels
  • What are the new green reporting duties in France?
    Quelle : KLIEMT.blog 20.05.2022 - 07:00 Von Ius Laboris
  • Doch keine Freistellung ungeimpfter Beschäftigter im Gesundheitswesen?
    Quelle : CMSHS 19.05.2022 - 12:11 Von Alexander Bissels
  • Stellungnahme des DAV zum geplanten Hinweisgeberschutzgesetz
    Quelle : Beck-Blog 19.05.2022 - 11:09 Von stoffels
  • Wenn die Rente weniger wert ist (Video)
    Quelle : KLIEMT.blog 19.05.2022 - 09:00 Von Thorsten Lammers
  • Internal Investigations: Kostenersatz bei Compliance-Untersuchungen
    Quelle : KLIEMT.blog 18.05.2022 - 09:17 Von Lisa Ryßok-Lösch
  • Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers bei Nichteinführung von Kurzarbeit?
    Quelle : Esche 18.05.2022 - 00:00
  • EuGH-Generalanwalt: Bestandsschutz für Gewerkschaftsvertreter beim SE-Formwechsel
    Quelle : Beck-Blog 17.05.2022 - 11:45 Von Cornelius Wilk
  • Nachweisgesetz: Müssen bald alle Arbeitsverträge geändert werden?
    Quelle : KLIEMT.blog 17.05.2022 - 10:05 Von Dr. Dominik Sorber
  • Grün, grün, grün wird nun auch das Gehalt?
    Quelle : Buse 17.05.2022 - 08:00 Von Tobias Vößing
  • Generalanwalt zur Verjährung von Urlaubs(abgeltungs)ansprüchen
    Quelle : Beck-Blog 16.05.2022 - 15:39 Von stoffels
  • MAV-Wahlen bei der Katholischen Kirche und der Caritas – was tun bei Fehlern?
    Quelle : KLIEMT.blog 16.05.2022 - 09:26 Von Dr. Julia Christina König
  • ArbG Siegburg: Kein Schmerzensgeld vom Arbeitgeber bei Corona-Infektion
    Quelle : Beck-Blog 14.05.2022 - 15:02 Von stoffels
  • Using ‘mystery calls’ to detect discrimination in recruitment in Belgium
    Quelle : KLIEMT.blog 13.05.2022 - 09:33 Von Ius Laboris
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern: Anordnung, nur in Pausen zu rauchen, nicht mitbestimmungspflichtig
    Quelle : Beck-Blog 12.05.2022 - 17:19 Von stoffels
  • Teilnahme an „wildem Streik” kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen
    Quelle : ADVANT Beiten 12.05.2022 - 14:00 Von Benedikt Holzapfel
  • Ist das noch Zocken oder schon Arbeiten? Schnittstellen zwischen Arbeitsrecht und E-Sport
    Quelle : KLIEMT.blog 12.05.2022 - 10:36 Von Phil Rogge
  • „Trainerentlassung“ wegen Erfolgslosigkeit
    Quelle : CMSHS 12.05.2022 - 08:20 Von Philipp Deuchler

Erst Kurzarbeit – Und dann noch Kürzung von Urlaub?

  • 12. Mai 2020 |
  • Katrin Peter

Es ist davon auszugehen, dass im deutschen Recht Urlaubsansprüche – sowohl der gesetzliche Mindesturlaub als auch der vertragliche Mehrurlaub – von Arbeitnehmern in Kurzarbeit anzupassen sind, wenn sich die Anzahl der Arbeitstage verringert.

  • twittern 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Das Thema

Die Ausbreitung der Corona-Pandemie stellt sämtliche Bereiche des Wirtschaftslebens vor ungeahnte Herausforderungen und führt dazu, dass bei zahlreichen Unternehmen Aufträge wegbrechen oder sie von behördlichen Anordnungen zur Schließung der Betriebe betroffen sind. Um temporären Unterauslastungen im Betrieb zu begegnen, führen derzeit viele Betriebe Kurzarbeit, d.h. eine vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit im Betrieb, ein. Die betroffenen Arbeitnehmer arbeiten bei Kurzarbeit reduziert oder überhaupt nicht (sog. Kurzarbeit Null).

Möchte der Arbeitnehmer Verdienstausfälle oder Verdiensteinschränkungen infolge der Kurzarbeit vermeiden, ist es denkbar, Urlaub zu beantragen, damit jedenfalls während der Urlaubszeit das ungekürzte Urlaubsentgelt gezahlt wird. Dies setzt jedoch voraus, dass dem Arbeitnehmer überhaupt (noch) ein Anspruch auf Urlaub zusteht.

Insoweit stellt sich die Frage, ob infolge der Einführung von Kurzarbeit der Urlaubsanspruch der Kürzung unterliegt, sodass bei Einführung von Kurzarbeit Null sogar überhaupt kein Urlaubsanspruch bestünde.

Kürzung des Urlaubsanspruchs während Kurzarbeit grundsätzlich möglich

Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass im deutschen Recht Urlaubsansprüche – sowohl der gesetzliche Mindesturlaub als auch der vertragliche Mehrurlaub – von Arbeitnehmern in Kurzarbeit anzupassen sind, wenn sich die Anzahl der Arbeitstage verringert. Diese Anpassung kann sogar so weit gehen, dass in Zeiten von Kurzarbeit Null gar kein Urlaubsanspruch besteht, sodass letztlich der Urlaubsanspruch entfallen kann.

Diese Auffassung entspricht nicht nur der herrschenden Meinung im arbeitsrechtlichen Schrifttum, sondern steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. So hat der Europäische Gerichtshof mit Blick auf die europäische Rechtslage bereits entschieden, dass der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub während der Kurzarbeit anteilig gekürzt werden kann, ohne dass dies gegen Unionsrecht verstößt (für Kurzarbeit Null zuletzt EuGH, Urt. v. 13. Dezember 2018 – C-385/17; für eine Gewährung pro rata temporis EuGH, Urt. v. 8. November 2012 – C-229/11, C-230/11). Hierfür spreche, dass der Arbeitnehmer, der sich in Kurzarbeit befinde, die nunmehr gewonnene Zeit nutzen könne, um sich – anders als ein erkrankter Arbeitnehmer – auszuruhen oder Freizeittätigkeiten nachzugehen. Der Arbeitnehmer in Kurzarbeit sei letztlich mit vorübergehend teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern gleichzusetzen. Hinsichtlich der Teilzeitbeschäftigten ist anerkannt, dass die Verringerung der Anzahl der Wochenarbeitstage zu einer anteiligen Reduzierung des Urlaubsanspruchs führen kann.

Hat der Arbeitnehmer beispielsweise einen Urlaubsanspruch von 20 Tagen in einer Fünf-Tage-Woche, arbeitet er aber nicht an fünf, sondern an zwei Arbeitstagen, verkürzt sich der Urlaubsanspruch entsprechend auf 8 Arbeitstage (2/5 von 20).

Zeiten der Kurzarbeit “Null” führen zu Urlaubsanspruch “Null”

Während der Kurzarbeit sind die gegenseitigen Leistungspflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers für die Zeiten der angeordneten Arbeitszeitverkürzung suspendiert, d. h. der Arbeitnehmer kann ebenso wie bei der Teilzeit über seine Zeit frei verfügen. Es ist folglich sachgerecht, auch hier den Urlaubsanspruch zu kürzen/umzurechnen, wenn sich die Anzahl der Arbeitstage reduziert. Dies sogar so weit, dass Zeiten der Kurzarbeit Null zu einem „Urlaubsanspruch Null“ führen.

Beispiel:

Der Arbeitnehmer hat einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen bei einer Fünf- Tage-Woche. Im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni wird Kurzarbeit eingeführt, die Arbeitnehmer arbeiten statt regulär an fünf Tagen nur noch an drei Tagen. In dieser Konstellation führt die Einführung der Kurzarbeit und die hiermit verbunden Reduzierung der Wochenarbeitstage für einen Zeitraum vom drei Monaten dazu, dass der Arbeitnehmer insgesamt nur noch einen Urlaubsanspruch von 22 Tagen hat (9 Monate ohne Kurzarbeit: 24 x 9/12 = 18 Tage; 3 Monate Kurzarbeit: 24 x 3/12 x 3/5 = 3,6 Tage).

Auswirkungen für die Praxis

Je länger die Corona-Pandemie und hiermit einhergehend Phasen der Kurzarbeit andauern, desto stärker wird sich im Zweifelsfalle auch die Anzahl der Urlaubstage ermäßigen. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs betrifft zwar „nur“ die europäische Rechtslage. Ob das deutsche Recht über den Mindestschutz des europäischen Rechts hinausgeht und insbesondere einen Wegfall des Urlaubsanspruchs bei Reduzierung der Arbeitszeit auf Null zulässt, ist insoweit nicht unumstritten und bedarf letztlich noch der Klärung durch das Bundesarbeitsgericht.

Unabhängig hiervon folgt aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch nicht, dass eine Kürzung des Urlaubsanspruchs bis hin zu einem Urlaubsanspruch Null automatisch eintritt. Bis die Rechtslage für das deutsche Recht geklärt ist, sind Arbeitgeber aber gut beraten, in entsprechenden Vereinbarungen über die Einführung der Kurzarbeit (d.h. in Betriebsvereinbarungen oder arbeitsvertraglich) vorsorglich ausdrücklich die anteilige Kürzung bzw. den Wegfall von Urlaubsansprüchen für Zeiten der Kurzarbeit zu vereinbaren.

Hierbei sollte auch geregelt werden, ob die Kürzung der Urlaubstage nur den gesetzlichen Mindesturlaub oder auch den vertraglichen Mehrurlaub betrifft.

Kategorien: #EFAR-Beiträge Tags: Kurzarbeit, Urlaubsrecht

  • Katrin Peter

    Rechtsanwältin, Küttner Rechtsanwälte (Köln) #EFAR - Profil #EFAR - Fokusseite Xing

Ähnliche Beiträge

#EFAR-Basics
18. Februar 2022 - Jana Hassel

#EFAR-Basics: Kurzarbeit

#EFAR-Basics zum Thema Kurzarbeit mit aktuellen Entwicklungen und Hintergründen (Stand: 18.02.2022)
Lesen
Kurzarbeit
1. Dezember 2021 - Prof. Dr. Michael Fuhlrott

Kurzarbeit führt zur anteiligen Kürzung des Urlaubs

Eine höchstrichterliche Klärung, ob Zeiträume der Kurzarbeit zu einer anteiligen Urlaubskürzung des Urlaubsanspruchs berechtigen, fehlte bislang. Mit einer aktuellen Entscheidung stellt das BAG fest, dass der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat geleisteter Kurzarbeit „Null“ gekürzt werden kann.
Lesen
Kurzarbeit
23. Juli 2021 - Dr. Severin Gotthard Kunisch

Hochwasserkatastrophe: Die arbeitsrechtlichen Folgen

Hochwasserkatastrophe: Was gilt, wenn die Betriebsstätte zerstört ist, Beschäftigte Ihren Arbeitsplatz nicht erreichen können oder an der Erbringung Ihrer Arbeitsleistung gehindert sind?
Lesen

Primary Sidebar

Mehr Informationen

  • Anzeige schalten
  • #EFAR-Beiträge
  • #EFAR-News
  • ArbeitsRecht kurios
  • Live–Log
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • #EFAR–Autoren
  • #EFAR–Fokusseiten
Anzeige

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert
  • Massenentlassungsanzeige – Fehlen der sog. Soll-Angaben
  • #EFAR-Basics: Whistleblowing
  • Hinweisgeberschutzgesetz: DAV fordert mehr Rechtssicherheit
  • VG Düsseldorf: Grundschullehrer haben keinen Anspruch auf gleiche Besoldung wie Studienräte

#EFAR – Jobs

  • Küttner Arbeitsrechtler (m/w/d) mit Berufserfahrung Köln
  • DLR Volljuristin oder Volljurist (w/m/d) Bonn - Bad Godesberg
  • Hays Volljurist/ Inhouse Counsel (m/w/d) Mannheim
  • ADVANT Beiten RECHTSANWÄLTE MIT BERUFSERFAHRUNG (W/M/D) FÜR DEN BEREICH ARBEITSRECHT MÜNCHEN

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de Cookie Einstellungen

Handcrafted with by Jung und Wild design.