#EFAR-Beiträge
Befristung
11. September 2023 - Dr. Alexandra Henkel MM
Pandemiebedingter Saisonabbruch ist kein Verlängerungsgrund für Profifußballer
Profifußballer, die in ihren auf eine Spielzeit befristeten Arbeitsverträgen häufig eine Verlängerungsklausel für eine weitere Spielzeit haben, wenn sie auf eine definierte Mindestzahl an Einsätzen in der Saison kommen, haben keinen Anspruch eine Verlängerung durch Anpassung der Mindestzahl nach unten, wenn coronabedingt zu viele Spiele ausgefallen sind. Um die Wirksamkeit der Klausel selbst ging es vor dem BAG nicht.
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Selbst wenn bei einer Führungskraft eine „geschäftsführerähnliche“ Stellung vorliegt, folgt daraus kein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers, statt eines unbefristeten Arbeitsvertrages lediglich einen befristeten Vertrag abzuschließen. Es liegt – anders als z.B. bei Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga oder bei Schauspielern in einer Krimiserie – kein Sachgrund für eine Befristung aus der „Eigenart der Arbeitsleistung“ gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG folgend vor.
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