#EFAR-Beiträge
Schwerbehindertenrecht
11. März 2024 - Dr. Emma Huber, LL.M.
Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
Die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderungen ist entscheidend für eine inklusive Gesellschaft. Mit der Einführung des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts am 06.06.2023 sollen mehr Menschen mit Behinderung in reguläre Arbeit integriert, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Beschäftigung gehalten und eine gezieltere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung ermöglicht werden.
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