Geplante Neuregelung im Überblick
Zum Hintergrund des elektronischen Meldeverfahrens, welches den klassischen „gelben Schein” künftig weitgehend ersetzen soll, hat #EFAR-Autor Michael Hoffmann bereits im Oktober 2019 ausführlich Stellung genommen: „Die neue elektronische AU-Bescheinigung und das Modell der Online-Krankschreibung“.
Corona-bedingt: Pilotphase wird verlängert
Bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie hat sich die Einführung der elektronischen Datenübertragung zur Arbeitsunfähigkeit von Ärzten an die Krankenkassen erheblich verzögert. Bis zum 1. Juli – wie ursprünglich geplant – sind nicht bei allen Ärzten die technischen Voraussetzungen für die Datenübertragung an die Kassen gegeben. Daher wird die Pilotphase für das elektronische Abrufverfahren der Arbeitsunfähigkeitsdaten um sechs Monate bis zum 31.12.2022 verlängert.
Dies hat der Bundestag am 18.02.2022 im „Gesetzentwurf zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen“ (BT-Drs. 20/734) beschlossen. Mehrere Arbeitgeberverbände, darunter der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gemeinsam mit der BDA und dem Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH), hatten sich für einen späteren Start eingesetzt.