Nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Deutschland das ILO-Übereinkommen Nr. 183 über den Mutterschutz ratifiziert. Die International Labour Organization (ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und damit beauftragt, soziale Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrechte zu fördern. Das Übereinkommen Nr. 183 verbindet den Arbeitsschutz mit dem Diskriminierungsschutz schwangerer und stillender Frauen. Die Ratifikation ist in enger Kooperation mit den deutschen Sozialpartnern (DGB, BDA) erfolgt.
Zum ILO-Übereinkommen Nr. 183
Das Übereinkommen wurde im Jahr 2000 von der ILO verabschiedet und bislang von 38 Staaten ratifiziert. Es zielt darauf ab, durch umfassende Regelungen über den Mutterschutz die Gleichstellung aller erwerbstätigen Frauen sowie den Gesundheitsschutz und die Sicherheit von Mutter und Kind weltweit zu fördern, während gleichzeitig die unterschiedliche wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Mitgliedstaaten berücksichtigt wird.
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Übereinkommens sind:
- Der Gesundheitsschutz und die ärztliche Betreuung von Mutter und Kind,
- der Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen mit einer Geldleistung von mindestens zwei Dritteln des bisherigen Arbeitsentgelts der Frau,
- der Kündigungsschutz,
- das Rückkehrrecht zur selben oder gleichwertigen Arbeit sowie
- das Verbot der Diskriminierung der Beschäftigten wegen einer Schwangerschaft oder Stillzeit.