• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Beiträge
    • ArbeitsRecht Kurios
    • #EFAR Top–Themen
    • #EFAR–Suche
  • #EFAR-Stellenangebote
    • #EFAR-Jobs
    • Legalhead
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
  • LAG Düsseldorf: Kündigung wegen Entwendens von Desinfektionsmittel rechtmäßig
    Quelle : Beck-Blog 16.01.2021 - 12:34 Von stoffels
  • Wieder ganz vorne dabei – KLIEMT.Arbeitsrecht weiterhin mit Spitzenposition bei Legal 500 Deutschland
    Quelle : KLIEMT.blog 15.01.2021 - 11:25 Von KLIEMT.Arbeitsrecht
  • Corona – erhebliche Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld.
    Quelle : Buse 15.01.2021 - 08:00 Von Dr. Julia Bruck
  • Free speech and the US First Amendment: where it is implicated, and where it is not
    Quelle : KLIEMT.blog 15.01.2021 - 07:30 Von Ius Laboris
  • Das neue Kinderkrankengeld – auch bei gesunden Kindern
    Quelle : Esche 15.01.2021 - 00:00
  • Das neue Corona-Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 2a und 2b SGB V
    Quelle : ArbRB-Blog 14.01.2021 - 16:21 Von Detlef Grimm
  • Anspruch auf Arbeitsbefreiung an Rosenmontag – auch wenn der „Zoch“ corona- bzw. pandemiebedingt nicht „kütt“?
    Quelle : ArbRB-Blog 14.01.2021 - 14:58 Von Andrea Bonanni
  • Impfpflicht für Pflegepersonal in Alten- und Pflegeheimen kraft arbeitgeberseitiger Weisung?
    Quelle : Beck-Blog 14.01.2021 - 13:29 Von stoffels
  • Einführung von Kurzarbeit durch fristlose Änderungskündigung
    Quelle : PWWL 14.01.2021 - 12:37 Von alice
  • Ausblick auf das Wettbewerbsregister
    Quelle : Beiten Burkhardt 14.01.2021 - 13:00 Von Christopher Theis
  • Scheitern von Verhandlungen über Interessenausgleich in der Einigungsstelle
    Quelle : KLIEMT.blog 14.01.2021 - 09:31 Von Dr. Jan Heuer
  • Free speech and the US First Amendment: where it is implicated, and where it is not
    Quelle : KLIEMT.blog 14.01.2021 - 07:30 Von Ius Laboris
  • Übernahme von Betrieben oder Betriebsteilen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld?
    Quelle : Esche 14.01.2021 - 06:00
  • Maskenbefreiung am Arbeitsplatz – Nur mit nachvollziehbarer Begründung!
    Quelle : KLIEMT.blog 13.01.2021 - 08:00 Von Dr. Elke Platzhoff Dipl.-Bw. (FH)
  • Weiterhin kein James Bond im Kino und kein Ende des Lockdown für berufstätige Eltern
    Quelle : Beiten Burkhardt 12.01.2021 - 13:00 Von Dr. Erik Schmid
  • Schon wieder Bußgeld wegen Videoüberwachung am Arbeitsplatz.
    Quelle : Buse 12.01.2021 - 08:00 Von Tobias Vößing
  • Mitbestimmung in der Matrix
    Quelle : KLIEMT.blog 12.01.2021 - 08:00 Von Vanessa Heuer
  • Begründung des BVerfG zur Ablehnung einstweiliger Anordnungen gegen Teile des Arbeitsschutzkontrollgesetzes liegt vor
    Quelle : Beck-Blog 11.01.2021 - 21:22 Von stoffels
  • Gegen die Homeoffice-Muffel: (K)Eine allgemeine Pflicht zur Arbeit von zu Hause während der Krise?
    Quelle : Beck-Blog 11.01.2021 - 13:37 Von Martin.Biebl
  • Inhaltliche Anforderungen an ärztliche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht und zu erfolgten und gesundheitsbedingt nicht erfolgten Impfungen
    Quelle : ArbRB-Blog 11.01.2021 - 12:56 Von Wolfgang Kleinebrink

Sommerurlaub und Corona

  • 2. Juli 2020 |
  • Annabel Lehnen

Die Sommerferien in allen Bundesländern stehen vor der Tür. Nach wie vor gibt es Länder, für die Reisewarnungen aufgrund der aktuellen Corona-Lage bestehen. Auf was müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Urlaubsplanung achten?

  • twittern 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Das Thema

Die Sommerferien in allen Bundesländern stehen vor der Tür; für die Mehrzahl der EU-Länder sind aktuell die Reisewarnungen aufgehoben worden. Allerdings gibt es nach wie vor Länder, für die Reisewarnungen aufgrund der aktuellen Corona-Lage bestehen. Auf was müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber achten? Wie ist mit Arbeitnehmern zu verfahren, die sich nach ihrer Rückkehr aus einem Risikogebiet für einen Zeitraum von 14 Tagen in die häusliche Quarantäne (sog. Absonderung) zu begeben haben? Entstehen für diesen Zeitraum Entgeltfortzahlungsansprüche?

Anzeige

Sommerurlaub und Corona: Kann ich als Arbeitgeber etwa den (vorsätzlich gebuchten) Urlaub in Schweden verbieten?

Der Arbeitgeber kann den etwa vorsätzlich gebuchten Urlaub in aktuell als Risikogebiet eingestuften Ländern, wie etwa Ägypten, Schweden oder der Türkei oder in einem anderen vom RKI festgelegten Risikogebiet mit Reisewarnung zwar nicht verbieten, jedoch kann er die Mitarbeiter vor ihrem Urlaubsantritt über die Folgen und die notwendige Beachtung der Risikogebietszuordnung durch das RKI bzw. die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes unterrichten: Zur Liste der Risikogebiete (abgerufen am 2. Juli 2020). Insofern sollten auch die aktuellen Reisehinweise und-warnungen des Auswärtigen Amtes regelmäßig geprüfgt werden.

Dazu gehört es auch, die Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass sie sich in einem solchen Fall nach ihrer Rückkehr aus einem solchen Risikogebiet für einen Zeitraum von 14 Tagen in die häusliche Quarantäne (sog. Absonderung) zu begeben haben und für diesen Zeitraum Entgeltfortzahlungsansprüche grundsätzlich nicht entstehen.

Eine solche Hinweispflicht des Arbeitgebers folgt aus der sog. Fürsorgepflicht und Schutzpflicht des Arbeitgebers gegenüber den anderen Arbeitnehmern zur Erhaltung der Gesundheit (§§ 241 Abs. 2, 618 BGB).

Empfehlenswert in diesem Zusammenhang ist auch die Erstellung eines Fragebogens unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 7 BetrVG (soweit ein solcher existiert). Hierin sollten die Arbeitnehmer vor ihrer Rückkehr in den Betrieb erklären, ob und in welchem Risikogebiet (entsprechend der Reisewarnung des RKI) sie waren.

Anzeige

Eine solche Befragung ist im Allgemeinen auch datenschutzrechtlich gerechtfertigt, da diese gem. § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG erforderlich ist.

Wer trägt die Folgen einer Quarantäne (und damit Arbeitsverhinderung), wenn Mitarbeiter in Länder zum Urlaub fahren, für die Reisewarnungen bestehen?

Wenn Mitarbeiter wissentlich, also „sehenden Auges“ in ein Land fahren, für das es eine Reisewarnung gibt, handeln solche Mitarbeiter schuldhaft, weil die Quarantäneverpflichtung nach den jeweiligen Landesverordnungen hieraus automatisch resultiert. Damit verstößt der Arbeitnehmer also gröblich gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten (HWKA, 9. Aufl. 2020 zu § 616 BGB, RZ 44). Erst recht kann ein solches vorsätzliches und schuldhaftes Verhalten objektiv angenommen werden, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über die Folgen und die notwendige Beachtung der Risikogebietszuordnung unterrichtet hat (s. Antworten zu Frage oben).

Als Folge eines solchen schuldhaften Verhaltens seitens des Arbeitnehmers entsteht eine vorübergehende Verhinderung der Erbringung der Arbeitsleistung gem. § 616 BGB, die der Arbeitnehmer schuldhaft nicht verhindert hat. Dementsprechend steht den Arbeitnehmern in einem solchen Fall kein Entgeltfortzahlungsanspruch gem. § 616 BGB zu. Sollte der Arbeitnehmer allerdings die Möglichkeit haben, während der Quarantänephase seine Arbeitsleistung vom Home Office aus tatsächlich zu erbringen, bleibt sein Lohnfortzahlungsanspruch selbstverständlich bestehen.

Anderer Auffassung nach handelt es sich bei einem solchen vorsätzlichen Reiseantritt in ein Risikogebiet um einen Fall der objektiven Unmöglichkeit gem. § 275 Abs. 1 BGB, mit der Folge, dass der Arbeitgeber nicht weiter zur Erbringung der Gegenleistung, also der Lohnfortzahlung, gem. § 326 Abs. 1 BGB verpflichtet ist. Anders ist es wieder zu beurteilen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung in dieser Zeit vom Home-Office aus erbringt.

Sollte das vom Arbeitnehmer gewählte Urlaubsziel allerdings erst nach seinem Reiseantritt offiziell zum Risikogebiet erklärt worden sein, bleibt sein Entgeltfortzahlungsanspruch während der häuslich angeordneten Quarantäne grundsätzlich bestehen. Allerdings sollte der Arbeitgeber in einem solchen Fall entweder über eine BV oder individualrechtlich bezahlten Freizeitausgleich, Überstundenabbau oder bezahlten oder unbezahlten Urlaub mit dem Mitarbeiter organisieren, wenn eine Home-Office Tätigkeit nicht möglich ist.

Sommerurlaub und Corona: Welche Handlungsmöglichkeiten haben Arbeitgeber?

Im Ergebnis kann folgende Vorgehensweise empfohlen werden:

  1. Generelle Hinweise des Arbeitgebers über die jeweils aktuellen Reisewarnungen des RKI und die damit verbundenen Folgen, gerichtet an alle Arbeitnehmer (Intranet etc.).
  2. Bewertung der Einzelfälle mit Hilfe des unter Frage 1 angesprochenen Fragebogens.
  3. Im Fall der notwendigen 14-tägigen Quarantäne ist der Arbeitgeber dazu berechtigt, den Arbeitnehmer zu suspendieren, um die Gesundheit der anderen beschäftigten Mitarbeiter zu schützen. Sollte die Erbringung der Arbeitsleistung aus dem Home Office möglich sein, kann der Arbeitgeber hierbei auch im Rahmen seines arbeitgeberseitigen Direktionsrechtes gem. § 106 GBO ausnahmsweise eine vorübergehende Tätigkeit aus dem Home Office anordnen.
  4. Je nachdem, ob der Arbeitnehmer auch tatsächlich während der 14-tägigen Quarantäneverpflichtung seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung aus dem Home Office erbringen kann oder nicht, ist die Arbeitsvergütung auch für diese Quarantänephase zu leisten.

Ein Hinweis zum Schluss

Sollte ein Arbeitnehmer in häuslicher Quarantäne arbeitsunfähig erkranken, so hat er nur dann einen Lohnfortzahlungsanspruch gem. § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz, wenn die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung und damit den Ausfall der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ist.

Kategorien: #EFAR-Beiträge Tags: Corona, Urlaubsrecht

  • Annabel Lehnen

    RA/FAArb Annabel Lehnen, Partnerin bei Osborne Clarke (Köln) #EFAR - Profil #EFAR - Fokusseite LinkedIn Xing

Ähnliche Beiträge

Corona
7. Dezember 2020 - Paul Schreiner

Corona-Sonderzahlung: Gestaltungshinweise zur Nettolohnoptimierung

Die steuerfreie Corona-Sonderzahlung ermöglicht neben bereits existierenden Steuerbefreiungen Gestaltungsspielraum für Arbeitgeber zur Optimierung des Nettolohns. Aber auch Fallstricke sind zu beachten.
Lesen
Corona
24. November 2020 - Claudia Knuth

Homeoffice – Aufwand und Kosten: Wer übernimmt was?

Zunehmend stellt sich die Frage - für Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer - wer und in welchem Umfang für die Kosten des Arbeitsplatzes im Homeoffice aufkommen muss.
Lesen
Arbeitsschutz
21. Oktober 2020 - Dr. Frank Schemmel

Krankheitssymptome, Aufenthaltsorte, Infektionen: Umgang mit Mitarbeiterdaten in der Corona-Lage

Gesundheitsspezifische Mitarbeiterdaten werden in der Corona-Lage - bewusst oder unbewusst - sehr häufig erhoben. Auf was müssen Unternehmen beim Umgang mit Gesundheitsdaten achten, etwa wenn es um Krankheitssymptome, Aufenthaltsorte oder die Identität von infizierten Personen geht?
Lesen

Primary Sidebar

Mehr Informationen

  • Anzeige schalten
  • #EFAR-Beiträge
  • Live–Log
  • ArbeitsRecht kurios
  • #EFAR–Stellenangebote
  • #EFAR–Autoren
  • #EFAR–Fokusseiten
Anzeige

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Ein Leichenwagen als Dienstfahrzeug
  • Zeitarbeit: Gleichstellungsgrundsatz europarechtskonform?
  • Agile Transformation im Unternehmen: Strukturiertes Vorgehen bei der Implementierung agiler Arbeitsmethoden
  • Online-Bewerbung: Betriebsrat muss volle Einsicht in Tools und Prozesse erhalten
  • Agile Transformation im Unternehmen: Die Bedeutung der strategischen und unternehmerischen Entscheidung

#EFAR – Jobs

  • Viessmann Legal Counsel – Labour Law (m/w/d) Allendorf (Eder)
  • Sanofi Volljurist Arbeitsrecht (m/w/d) Frankfurt am Main.
  • GvW Graf von Westphalen Fachanwalt mit einschlägiger Berufserfahrung oder als Berufseinsteiger (m/w/d) Frankfurt am Main
  • Lutz I Abel Rechtsanwalt (m/w/d) für Arbeitsrecht in München für Berufseinsteiger oder mit bis zu 5 Jahren Berufserfahrung München

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Bitte wählen Sie aus, wie Sie von uns hören möchten Expertenforum Arbeitsrecht:

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

We use Mailchimp as our marketing platform. By clicking below to subscribe, you acknowledge that your information will be transferred to Mailchimp for processing. Learn more about Mailchimp's privacy practices here.

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de Cookie Einstellungen

Handcrafted with by Jung und Wild design.