Die derzeit gültige SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung mit den bekannten Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes (Hygienekonzepte müssen weiter umgesetzt werden, angepasst an die konkrete Situation, AHA, Maskenpflicht, Einschränkung betriebsbedingter Kontakte, Prüfung und Angebot von Homeoffice und Testangeboten, Aufklärung über Risiken einer COVID-19-Erkrankung und die Möglichkeiten einer Impfung, auch während der Arbeitszeit) trat nach Erlass durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales am 01.10.in Kraft und sollte bis einschließlich 07.04.2023 gelten. Sie wird nun auf Grund der günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens mit Wirkung zum 02.02.2023 vorzeitig aufgehoben, wie das BMAS in seinen Antworten auf häufig gestellte Fragen zur SARS-Cov-Arbeitsschutzverordnung mitteilt.
Corona-Arbeitsschutzverordnung wird vorzeitig aufgehoben
- 25. Januar 2023 |
- EFAR Redaktion
Die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt seit dem 01.10.2022. Sie wird auf Grund der günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens mit Wirkung zum 02.02.2023 vorzeitig aufgehoben (Meldung des BMAS v. 24.01.2023).